Hallo Frau Bader, ich stecke mitten in Verhandlungen mit meinem AG bzgl. einer Abfindungszahlung in meiner jetzigen Elternzeit. (Grundsätzlich war alles genehmigt und es galt nur noch den Termin abzustimmen.) Durch meine erneute Schwangerschaft (ET 10.11.2013) ergeben sich aber lt. Aussage des AG Probleme mit dem Austrittstermin, dem 31.12.13 der aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit einzuhalten ist, da nun besondere Fristen gelten und man einen Vertrag mit einer Schwangeren bzw. einer jungen Mutter im Mutterschutz nicht aufheben kann? Ich habe meine Elternzeit nun vorzeitig beendet und Mutterschutz ab dem 30.09.2013 angemeldet, der mir auch bewilligt wurde vom AG. Dort stehen mir doch jetzt auch die Zuschüsse des AG zum Krankenkassenanteil zu, richtig? Danke sehr... LG Christine Eller
von 2012mama2013 am 23.06.2013, 18:19