2.Beschäftigungsverbot, wie lange muss ich arbeiten um Geld zu bekommen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2.Beschäftigungsverbot, wie lange muss ich arbeiten um Geld zu bekommen?

Hallo Frau Bader, ich muss im März/2013 wieder Vollzeit arbeiten. Ein Teilzeitarbeitsverhältnis wurde mir bereits abgelehnt (unter 15 beschäftigte). Ich habe bereits eine Tochter die im März 2 Jahre wird. Ich habe auch nur 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich weiß, dass ich wieder sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, welches vom Betrieb ausgestellt wird. Frage 1: wie lange muss ich arbeiten, um wieder Anspruch auf mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot zu haben? Frage 2: würde ich 3 Monate arbeiten dann ein BV bekommen, würde ich beim Elterngeld wieder 12 monate vollen Gehalt haben und es daraus berechnet werden, oder? Frage 3: angenommen, ich wäre bereits schwanger (12ssw), im März, würde dann am ersten Tag kommen und die Bescheinigung abgeben, dass ich schwanger bin, müsste der Arbeitgeber ein BV aussprechen? Würde ich den Rest bis zur Geburt mein Gehalt bekommen? Bleibt mein Vertrag dann bestehen, oder kann ich gekündigt werden? Elterngeld würde dann nur aus den BV monaten also 7 Berechnet werden, oder? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Viele Grüße

von stoffel123 am 03.11.2012, 14:48



Antwort auf: 2.Beschäftigungsverbot, wie lange muss ich arbeiten um Geld zu bekommen?

Hallo, 1. Gar nicht. Wenn Sie, rein theoretisch, ab dem 1. Dezember wieder arbeiten gehen müsste und dann ein Beschäftigungsverbot erhalten bekommen Sie den vollen Lohn 2. Ja 3. Ja Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2012



Antwort auf: 2.Beschäftigungsverbot, wie lange muss ich arbeiten um Geld zu bekommen?

1) Null Tage, den Lohn gibts sofort ab Beschäftigungsverbot (aber erst nach Elternzeitende). 2) Wenn du 3 Monate arbeiten gehen würdest und dann erst ins BV, dann würden diese 3 Monate und die Monate des BV zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Es werden immer die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt betrachtet. Monate mit Mutterschaftsgeld oder mit Elterngeldbezug werden ausgelassen und vorn dran gesetzt. Elterngeld "bezieht" man trotz Splittung nur im ersten Lebensjahr. 3) Können wir so nicht beantworten! Wir kennen ja deinen Job nicht! Wenn du aber zB mit sehr gefährlichen Chemikalien arbeiten müsstest, müsstest du sofort ein BV bekommen. Dann würdest du den BV-Lohn bis zum Mutterschutzbeginn bekommen. Gekündigt werden kannst du nicht, du bist ja schwanger. EG-Berechnung: Hattest du nach EZ-Ende 7 Monate mit BV-Lohn. Dann werden die 7 Monate addiert und die Summe durch 12 geteilt. Davon gibts ganz grob 65% Elterngeld. Sind es nur 5 Monate, dann wird deren Summe durch 12 geteilt... Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.11.2012, 17:33



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