Hallo Frau Bader, meine Kleine ist im Januar dieses Jahres geboren; ich befinde mich in Elternzeit. Ab September werde ich eine Umschulung/zweite Ausbildung zur Ergotherapeutin machen und meine Elternzeit immer um 1 Jahr verlängern, um die Möglichkeit zu haben wieder kurzfristig in meinen Beruf als Verwaltungsfachangestellte einzusteigen, falls das mit der Ausbildung und dem Baby zusammen nicht klappt. Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, habe ich keinerlei Einnahmen. Bin ich trotzdem dazu verpflichtet meinen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass ich während der Elternzeit (und ein Jahr Beurlaubung nach Beendigung der Elternzeit) eine Ausbildung beginne? Im Voraus herzlichen Dank Viele Grüße
von Jule2014 am 01.07.2014, 18:01