13 jähriger Sohn kauft ohne meine Einwilliung Spielerpakete im Fifa 14 Onlinesho

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 13 jähriger Sohn kauft ohne meine Einwilliung Spielerpakete im Fifa 14 Onlinesho

Liebe Frau Bader, mein Sohn (13 Jahre) hat eine Playstation 4 und spielt darauf gern Fifa 14. Damit er das auch online (somit gegen echte Spieler im Internet) spielen darf, war ich damit einverstanden , daß die monatliche Gebühr von 5,-EUR für das Onlinespiel von meiner Kreditkarte abgebucht wird und habe daher meine entsprechenden Kreditkartendaten bei Fifa 14 im Online Shop hinterlegt. Allerdings hat meine Sohn nun in während der ersten Maihälfte auch noch zusätzliche "Geldpakete" (clever als Spielgeld dargestellt) im Fifa 14-Onlineshop erworben, mit denen er sein Team verstärken und die er wieder verkaufen kann. Zwar ist im Kaufmenü ziemlich übersichtlich dargestellt, dass für den Kauf dieser "Coins" dann ein Preis von variabel bis zu 99 EUR pro Paket anfällt,aber der Wortlaut des Einverständniserklärung, die dann mit "OK" angeklickt werden muss, lautet nicht etwa , dass die gespeicherte Kreditkarte mit dem Kaufpreis BELASTET wird, sondern dass die Summe dem Guthaben der Karte gutgeschrieben wird. Nun habe ich eine Kreditkartenrechnung über 500,- EUR nur für diese heruntergeladenen Pakete und frage mich, ob dies rechtens ist, denn muss ein 13 jähriger diesen Wortlaut tatsächlich verstehen können? Mein Sohn sagte, er habe es tatsächlich als Guthaben verstanden und den Kauf dieses Spielgeldes nicht wirklich mit einer tatsächlichen Abbuchung von meiner Kreditkarte in Verbinung gebracht. Hat es Sinn, der Abbuchung zu widersprechen Besten Dank und Gruß !

von Moneypenny am 22.05.2014, 14:01



Antwort auf: 13 jähriger Sohn kauft ohne meine Einwilliung Spielerpakete im Fifa 14 Onlinesho

Hallo, grds. ist er nur beschränkt geschäftsfähig - kann also derartige Verträge nur mit Ihrer Zustimmung machen. Ich würde widersprechen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2014