Ich bin vorrausichtlich ab 1.07 in Elternzeit, ET 1.05, Mutterschutz ab 20.03
Im Juni bekommen 3. Mitarbeiter Urlaubsgeld. Ich bin eine der drei Mitarbeiter. Weihnachtsgeld gibt es keins. Wir bekommen deshalb eine Sonderzahlung, da wir noch mit alten Verträgen arbeiten (12 Jahre Betriebszugehörigkeit). Der Rest der Firma hat bereits neue Verträge, ohne Sonderzahlungen.
Die Sonderzahlung ist als 13. Monatsgehalt festgelegt und an keine Bedingungen geknüpft. Steht mir das Urlaubsgeld zu?
Wenn ich das richtig verstehe, müsste es mir zustehen, da ich in dieser Zeit im Mutterschutz bin. Anders verhält es sich in der Elternzeit. Ist das korrekt? Steht es mir zu?
von
spanisheye
am 14.01.2015, 13:07
Antwort auf:
13. Monatsgehalt - Urlaubsgeld im Mutterschutz
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2015