1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

Hallo, ich habe eine Frage ist es ausreichend wenn mein Mann 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus beantragt (mehr ist auf Grund der Arbeitsstelle nicht möglich). Die Elterngeldstelle meint dies wäre nicht möglich, ich bräuchte daher eine rechtlich fundierte Antwort. Vielen Dank K. Kalakrone

von Kalakrone am 21.11.2016, 12:45



Antwort auf: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

Hallo, nein, er muss zwei Basismonate mind. beantragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2016



Antwort auf: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=212504.html Logisch das es nicht geht. Dein Mann muss mindestens 2 VOLLE Lebensmonate nehmen. Hat er aber nicht bei der Konstellation, das entspricht nur 1,5 Lebensmonaten. Und was auf der Firma los ist oder nicht ist egal, er hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. OK, wenn er es durchhaut ist er nach der EZ seinen Job im schlechtesten Fall los - aber da nimmt de Gesetzgeber eben keine Rücksicht drauf. Dein mann wird entweder 2 Elterngeldmonate nehmen müssen, 4 Elterngeld Plus Monate in denen er dann eben auch Teilzeit bis zu 30 Std arbeiten kann oder eben 1 Elterngeld Monat und 2 Elterngeld Plus-Monate. Damit sollte er die 2 Mindestmonate erfüllt haben. Würde deinem Mann raten sich doch mal mit dem AG in Ruhe zusammen zu setzen. Es muss doch innerhalb von 14 Lebensmonaten möglich sein da eine Lösung zu finden für alle beteiligte. Zumal wenn er dann ja in Teilzeit arbeitet - sonst macht EG Plus eh keinen Sinn.

Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 12:55



Antwort auf: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

Ja beim Familien Wegweiser habe ich auch schon geguckt und dort steht das bereits 2 ElterngeldPlus Monate ausreichend sind (http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227616). Allerdings steht dort kein Verweis auf das Elterngeld Gesetz wo dies geregelt ist.

von Kalakrone am 21.11.2016, 13:06



Antwort auf: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

Ich würde sagen, die hat sich verschrieben und meinte 2 Elterngeld-Monate. Macht sonst keine Sinn. Schau mal hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html Da steht ja auch, ein Basis-Elterngeldmonat entspricht 2 Elterngeld Plus Monate.

Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 13:20



Antwort auf: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

Kann er das ? Abgesehen davon dass er auch einen Anspruch auf 2 volle Monate hat.

von Sternenschnuppe am 21.11.2016, 15:35



Antwort auf: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

Wie wird das denn kontrolliert? Mein Mann hat auch nur 2 Monate genommen und in beiden 15 Stunden/Woche gearbeitet. Das hatte er aber auch so im EG-Antrag angegeben. Ist das jetzt falsch?

von sonnenblume105 am 21.11.2016, 16:45



Antwort auf: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

Er muss der Elterngeldkasse die Verdienstbescheinigung vorlegen. das was er verdient hat wird dann beim Elterngeld teils abgezogen.

Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 16:47



Antwort auf: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

Ja, das weiß ich. Aber wenn er nur 2 ganze oder 4 Monate mit TZ nehmen kann, passt das ja nicht, oder?

von sonnenblume105 am 21.11.2016, 16:54



Antwort auf: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeldplus

Bei den ganzen EG Monaten wird aber mehr com Lohn angerechnet.

von Sternenschnuppe am 21.11.2016, 16:56



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