...@ Frau Bader .. sie schreibt ob sie sich für die 3. Geburt anmelden muß

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ...@ Frau Bader .. sie schreibt ob sie sich für die 3. Geburt anmelden muß

Oder ich habe sie komplett falsch verstanden, leider antwortet sie auch nicht mehr :o( Ich lebe in Palaestina, kam aber ausser vielen Besuchen jeweils zur Geburt meiner 2 Kinder nach Deutschland. Dies will ich fuer unser drittes Kind im September wieder tun. Seit drei Jahren sind wir nicht mehr offiziell gemeldet in D, da meine Kinder hier im Ausland zur Schule gehen. Muesste ich mich fuer die dritte Geburt wieder anmelden? Bekomme ich auch ohne Anmeldung eine Geburtsurkunde vom Standesamt?

von peekaboo am 17.02.2015, 10:28



Antwort auf: ...@ Frau Bader .. sie schreibt ob sie sich für die 3. Geburt anmelden muß

Hallo, ich habe es so verstanden, als ob sie wissen möchte, ob sie sich in D anmelden muss -> Wohnsitz o.ä..... Wenn sie keine dt. Staatsbürgerschaft hat, muss sie für die Geburtsurkunde den Pass vorlegen u "es kannProbleme geben". Bsp.: http://www.herten.de/rathaus-politik/standesamt/geburtsurkunden/geburtsurkunden-fuer-neugeborene/index.html Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2015



Antwort auf: ...@ Frau Bader .. sie schreibt ob sie sich für die 3. Geburt anmelden muß

Eine deutsche Geburtsurkunde bekommt doch jeder, der auf dt. Boden geboren wird, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

von Pamo am 17.02.2015, 11:30



Antwort auf: ...@ Frau Bader .. sie schreibt ob sie sich für die 3. Geburt anmelden muß

Hallo, eine Geburtsurkunde bekommst Du auf jeden Fall ausgestellt. Diese ist am Ort der Geburt zu beantragen (also NICHT am Wohnort). Die ist ein Nachweis für die Geburt und begründet keine deutsche Staatsangehörigkeit. Letztere hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben und geht ggf. nach den Gesetzen der jeweiligen Herkunftsländer der Eltern.

Mitglied inaktiv - 17.02.2015, 14:28



Antwort auf: ...@ Frau Bader .. sie schreibt ob sie sich für die 3. Geburt anmelden muß

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/ Staatsangehoerigkeit/geburtsortprinzip/_node.html;jsessionid= 7530CD50C78F82DEDB116C299D539F36.s3t1

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2015



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