Guten Tag,
In meiner ersten Schwangerschaft hatte ich eine plazenta praevia totalis (ohne blutung), wehen ab der 24.ssw und eine Verkürzung ab der 29.ssw. besteht die Möglichkeit, dass ich bei einer zweiten Schwangerschaft dadurch ein beschäftigungsverbot bekommen kann?
Mit Freundlichen Grüßen
von
lanka18
am 28.06.2017, 17:35
Antwort auf:
Plazenta praevia totalis 1. Schwangerschaft
Hallo Ianka,
wieso? Wenn alles normal ist und keine Plazenta praevia vorliegt gibt es doch keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot.Durch das Arbeiten wird doch keine Plazenta praevia erzeugt.
Erst,wen wieder Auffälligkeiten auftreten würden,müßte man reagieren.
Alles Gute
Prof. Hackelöer
von
Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer
am 28.06.2017