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Geschrieben von sechsfachmama am 14.11.2013, 13:55 Uhr

wenn man nicht erziehungsberechtigt für kinder in der fam. ist ..

betrifft nicht mich, aber im bekanntenkreis.

vater hat mit ex-frau mehrere kinder.
neue partnerin hat mit ex-mann ein kind.

vater, neue partnerin mit ein kind wohnen zusammen.
leibliche kinder des vaters kommen zu besuch in diese familie.

nun bestimmt neue partnerin (die ja nicht erz.berechtigt ist, denke ich jetzt mal?) dass die kinder vor dem mittag kein stückchen apfel mehr bekommen, was sie wann und wieviel zu essen haben usw.

ist das reine interne familiengeschichte oder hat sie keinerlei rechte, über die kinder in der bez. zu "bestimmen"?

 
12 Antworten:

Re: wenn man nicht erziehungsberechtigt für kinder in der fam. ist ..

Antwort von Pamo am 14.11.2013, 14:38 Uhr

das kommt sicher darauf an, wem der Apfel gehört

was sagt denn der Vater dieser hungrigen Kinder dazu?

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Re: wenn man nicht erziehungsberechtigt für kinder in der fam. ist ..

Antwort von sechsfachmama am 14.11.2013, 15:14 Uhr

das weiß ich nicht so genau, aber allg. ist er gerne "passiv" und der meinung, ja wenn alles läuft, warum soll ich mich dann noch drum kümmern?

(mit meinen worten gesagt) - war seine haltung immer, wenn er mit den kindern hier zu besuch war, er sitzt aufm sofa und quatscht, die kinder rennen draußen aufm grundstück rum, mein mann beschäftigt sich mit ihnen, weil er diese ziellosigkeit nicht mit ansehen kann und die meinung des vaters dazu ist: ja selber schuld wenn er das macht, er muss ja nix machen, die werden sich schon kümmern ...

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Re: wenn man nicht erziehungsberechtigt für kinder in der fam. ist ..

Antwort von Shaima am 14.11.2013, 15:19 Uhr

Naja in dem Fall ist der Vater der ja Erz.berechtigt ist der Hauptverantwortliche.Allerdings ist es ja klar dass die neue Frau an der Seite auch irgendwo mit zuständig ist.Sie kann sich ja nicht um ihre Kinder am We kümmern,um seine nicht!!
Ich habe ein Kind aus erster Ehe und mit meinem Partner ein gemeinsames Kind.partner hat Sohn aus erster Ehe.wenn ich nachmittags arbeite und mein Mann auch auf meine Tochter aufpasst entscheidet er natürlich auch in dem Moment was passiert!genauso wenn sein Sohn vor dem essen was süßes will entscheide ich dass er es nicht bekommt!
In einer Familie ist sowas kaum zu trennen!
Wenn es Dinge sind die deiner Freundin nicht passen ist der vater des Kindes Ansprechpartner! Aber es wird immer unterschiedliche Ansichten auf beiden Seiten geben!

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Re: wenn man nicht erziehungsberechtigt für kinder in der fam. ist ..

Antwort von mf4 am 14.11.2013, 19:55 Uhr

Das ist Aufgabe des erziehungsberechtigten Vaters, welche Regeln gelten...
ich denke schon, dass mein Ex sich von seiner neuen Partnerin nicht untergraben lässt, wenn unsere Kinder bei ihm sind.

Ein mitlebender Partner sollte immer Rechte haben aber ist meiner Meinung nach mit Mutter/Vater nicht gleich zu setzen.
Ein neuer Partner der meint meinen Kindern mehr zu sagen zu haben als ich... wäre nicht mein/unser Lebenspartner.

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Re: wenn man nicht erziehungsberechtigt für kinder in der fam. ist ..

Antwort von mf4 am 14.11.2013, 19:56 Uhr

Er ist träge und freut sich, wenn andere tun... vielleicht ist es sogar besser, dass die Stiefmutter sich mehr einbringt.

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Re: wenn man nicht erziehungsberechtigt für kinder in der fam. ist ..

Antwort von Shaima am 14.11.2013, 20:54 Uhr

Ich das auch so das ein neuer Partner/in nie Vater/Mutter ersetzen wird.Aber wenn sie als Familie zusammen leben und Beispielsweise das Kind jedes zweite We zu dem leiblichen Papa und Familie geht kann sich Frau doch nicht völlig raushalten! wenn es um Entdcheidungsfragen geht,welche Schule oder ähnliches,haben auch leibliche Mutter u Vater die Aufgabe das zu entscheiden aber in alltäglichen Dingen kann man es oft nicht trennen!!!!!

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Re: ob nun erziehungsberechtigt oder nicht,

Antwort von Cata am 15.11.2013, 19:46 Uhr

in jedem Haushalt gibt's Regeln, und daran haben sich alle zu halten, auch die Besucher. Und wenn nun die Regel besagt, dass es vorm Essen kein Obst gibt und die Hände zu waschen sind und nur im Sitzen gepinkelt wird, dann ist das so, egal wer die Regeln aufstellt.
Meine Kinder werden ja auch in der Schule miterzogen. Ich hinterfrage ja auch nicht, ob nun die Schule erziehungsberechtigt ist, oder ob dies noch unter Bildung läuft.

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"Rechte"???? Es geht um Apfel essen vor dem Mittagessen!!!!

Antwort von Limayaya am 16.11.2013, 10:58 Uhr

Also sorry, aber man kann sich Probleme auch künstlich schaffen.

Ich stelle mir das gerade so vor: meine Mädels sind regelmäßig z. B. an den Wochenenden auch tagsüber bei Freunden eingeladen, essen dort auch zu Mittag. Nun käme dort vor Ort eine halbe Stunde vor dem Mittagessen der Wunsch nach einem Snack auf, und die Mutter der Freundin sagt "nein, jetzt nicht mehr, wir essen doch gleich."....hmmm, soll dann dort meine Tochter verlangen mich anrufen zu dürften, weil ich als Erziehungsberechtigte das entscheiden darf/muss?

Umgekehrt: Schulfreunde sind hier bei uns zu Besuch und der Satz kommt von mir. Ich würde schön blöd schauen, wenn dann so ein Besuchskind zu mir sagt "Du hast gar nicht das Recht mir den Apfel zu verbieten, du bist nämlich gar nicht mein Erziehungsberechtigter." Sorry, aber so ein Kind wäre wohl das letzte mal bei uns zum Essen gewesen.

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seh ich genauso.

Antwort von chartinael am 16.11.2013, 15:12 Uhr

ot

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Wer findet es denn doof dass die Kinder den Apfel nicht bekommen ?

Antwort von Sternenschnuppe am 16.11.2013, 20:36 Uhr

Ich verstehe den Hintergrund Deiner Frage nicht so ganz.

Wenn der Vater kein Bock auf Erziehung hat und sich nicht einbringt, dann muss es ja irgendwer machen ?
Und Erziehung ist das hier eh nicht wirklich.
Regeln anderer Haushalte.

Wenn Freunde meiner Kinder Zuhause mit dem Esslöffel im Nutellaglas hängen, dann dürfen sie das hier noch lange nicht.
Ebenso meine Bonustöchter wenn ich den Alltag mit ihnen habe, da entscheide ich.
Klar ist nur mein Mann bei denen erziehungsberechtigt,der hat aber auch Lust auf erziehen, wenn er da ist.

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Re: Wer findet es denn doof dass die Kinder den Apfel nicht bekommen ?

Antwort von sechsfachmama am 18.11.2013, 1:27 Uhr

andere Verwandte dieser Familie, die in jenem Fall zu Besuch waren und u. a. wohl jene Äpfel mitgebracht hatten.
Es werden bei solchen Dingen auch teilweise krass gegensätzliche Entscheidungen getroffen - ein Geschwisterkind darf dies, das andere nicht, bei dem einen wird gemeckert, wenn es seinen Teller nicht leer isst, bei dem anderen nicht u. ä.
Die Kinder sind an jenem Tag noch satt vom Frühstück (Kindsmutter zieht das soweit in den Tag rein, wie möglich), sollen dann aber "voll" Mittagessen und die neue Partnerin regt sich z. B. tierisch auf, dass sie nicht "genug" essen - so kurz nach 11 (soweit ich weiß, frühstücken sie teilweise bis 9 uhr oder länger).
Interessanterweise - sie haben auch bei mir schon mal gegessen - und es wurde alles aufgegessen, ABER: da bekamen sie z. B. auch nur ein kleines Schälchen mit einer Kelle Suppe und nicht einen großen Teller voll!
Mit solchen recht großen Portionen überfordert man kleine Kinder und erst recht schlechte Esser ...
Ich bin der Meinung, warum sollte man unbedingt zu einer Zeit Mittagessen müssen, wo die Kinder eh noch keinen Hunger haben? Dann lieber nur einen kleinen Snack zu Mittag und wenns unbedingt warmes Essen sein muss, dann eben am zeitigen Abend wo sie dann wirklich wieder Hunger haben. Oder gleich viel später essen und auch viel weniger auf den Teller machen.

Besagte andere Verwandte fühlten sich da wohl auf den Schlips getreten und daher kam dann die Frage auf: hat jene Frau denn überhaupt den Kindern etwas zu sagen/zu verbieten usw.

Rein logisch sehe ich das auch so wie ihr - Kinder sind den Erwachsenen unterstellt, in deren Obhut sie sich befinden und was die Erwachsenen sagen, zählt - egal welche Pos. sie den Kindern gegenüber haben.

Aber da eben diese Frage aufkam und ich mich rein rechtlich nicht auskenne, dachte ich, ich frag mal hier.

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Re: Wer findet es denn doof dass die Kinder den Apfel nicht bekommen ?

Antwort von Geisterfinger am 28.11.2013, 10:03 Uhr

Ich meine, dass auch nichterziehungsberechtigte in Fragen des täglichen lebens entscheiden dürfen, wenn sich das Kind in ihrer Obhut befindet (zB Eisessen). Das betrifft auch zB Väter, die BEsuchsrecht, aber kein Sorgerecht haben.

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