von Madleen74 am 07.08.2013, 9:39 Uhr |
Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren
Hallo zusammen, ich hab mal mir mal Gedanken gemacht wenn mein Baby da ist, ob ich meinen Freund den Freibetrag auf Ihn übetragen soll und welche Steuerklasse bekommt er ? Bleibt er in der 1 oder rutscht er auf die 2?
Im JAnuar kommt sein leibliches KInd zur Welt.
Danke L.G
Re: Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren
Antwort von powergirls am 07.08.2013, 10:40 Uhr
Hallo,
ich bin der Meinung, dass ihr beide in der 1 bleibt, da ihr zusammen lebt, aber nicht verheiratet seit. Die 2 bekommt man nur als alleinerziehende (r).
Er bekommt das halbe Kind mit auf die Steuerkarte.
LG
Re: Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren
Antwort von Madleen74 am 07.08.2013, 10:57 Uhr
ok danke..
ich hab die steuerklasse 2 mit meinen KIndern, kannte es aber nicht, weil ich früher verheiratet war.
Danke
Re: Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren
Antwort von shinead am 07.08.2013, 11:34 Uhr
Steuerklasse 2 gibt es nur, wenn ein Elternteil alleine mit dem/den Kind/Kindern lebt.
Lebt man mit einem Partner, bzw. einer Person über 18 Jahren in einem Haushalt, gibt es die Steuerklasse 2 nicht mehr.
Re: Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren
Antwort von CKEL0410 am 07.08.2013, 15:20 Uhr
Steuerklasse bleibt eins und jeder hat ein halbes Kind ubertragen kann man es nur wenn man verheiratet ist wurde mir vom Steuerberater gesagt.
Re: Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren
Antwort von CKEL0410 am 07.08.2013, 15:22 Uhr
Achso wenn du die lsk zwei hast und mit deinem freund zusammen lebst musst du sie auf eins ändern.
Re: Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren
Antwort von Lena_1977 am 07.08.2013, 19:44 Uhr
Und der Kinderfreibetrag wird erst ab ca. 45.000 Euro wirksam - davor das Kindergeld.
Re: Welche Steuerklasse und KInderfreibetrag ?? Bei unverheiheirateten Paaren
Antwort von mirico11 am 11.08.2013, 11:27 Uhr
Er kann nur das halbe Kind als Freibetrag bekommen, also 0,5. Und er bleibt Steuerklasse 1.
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