Patchwork - Familien

Patchwork - Familien

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 22.11.2011, 13:58 Uhr

Vor Gericht und auch hoher See ist man in Gottes Hand

Es gibt zu den Feiertagen keine Standartaussage.

Einige Richter urteilen zugungsten des umgangsberechtigten Elternteils. Feiertage werden unterjährig aufgeteilt und die Aufteilung dann im nächsten Jahr umgekehrt. Sprich: wer dieses Jahr Ostern hatte, muss nächstes Jahr ohne Kind feiern.

Andere Richter urteilen, dass "hohe" Feiertage wie Ostern, Weihnachten, Geburtstage in der "üblichen Umgebung", sprich beim betreuuenden Elternteil begangen werden. Dann steht dem umgangsberechtigten ET ein Ersatztag (Ostermontag, 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag, etc.) zu.

Ich persönlich finde die zweite Variante besser.

Dein Mann kann das Jugendamt wegen einer Mediation ansprechen. Er kann dort dann seine Vorschläge (z.B. anhand eines Kalenders) unterbreiten. Zusammen mit der Mutter des Kindes wird dann nach Kompromissen gesucht, die auch schriftlich festgehalten werden.

Wenn das nicht funktioniert, steht natürlich noch der Weg über das Gericht offen um eine Regelung zu finden.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Patchwork-Familien
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.