Patchwork - Familien

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Geschrieben von desireekk am 02.03.2011, 9:42 Uhr

unterhaltsfrage ab 18

Hallo,

ab dem 18. LJ MUSS er den Unterhalt mit der Tochter direkt klären und auch auf deren Konto (nicht mehr der Mutter) überweisen.
Es sei denn, die Tochter erklärt schriftlich etwas anderes (nach ihrem 18. Geburtstag).

Grundsätzlich besteht bei Kindern über 18 J. Barunterhaltspflicht beider Elternteile.
Solange das Kind aber noch in der Schulausbildung/Studium zuhause bei einem Elternteil wohnt, kann der Unterhalt auch in Unterbringung und Essen gewährt werden.

Wenn sie Zuhause auszieht zum Studium, gibt es einen Unterhaltsbedarf von gut 600 EUR (soweit ich mich erinnern kann), der dann nach Einkommen auf die Eltern aufgeteilt wird.

Wenn die Tochter auf Unterhalt teilweise verzichtet weil sie das so möchte, kann sie das tun, solange der Mutter dadurch nicht mehr Unterhalt zugemutet wird. Da kann die Mutter gar nichts machen.

Aber warum sollte das Kind darauf verzichten?
Warum sollte diese Tochter weniger Unterhalt bekommen als Eure Kinder später in dem Alter?

Die Seite
www.mein-recht.de ist sehr informativ.
Hier insbesondere:
http://www.scheidung-online.de/ku-vjkind.htm

Viele Grüße

Désirée

 
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