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Geschrieben von Lila00 am 15.05.2018, 5:18 Uhr

Unterhalt vs taschengeld

Hallo,

Hätte mal folgende Frage an Eltern mit Kindern über 18 Jahre.
Wie regelt ihr das so..
Unterhalt geht ja ab 18 Jahre direkt an das Kind. Wobei der mindesungerhalt laut der Düsseldorfer Tabelle mindestens bei 333,- bei der niedrigsten Stufe liegt.
Taschengeld laut der Richtlinie liegt bei einem Kind über 18 Jahre bei 70€ im Monat.
Das Kindergeld soll ab 18 Jahre direkt an das Kind gehen.
Wie regelt ihr das so?
Es ist doch ungerecht bei den Kindern, die bei den Eltern im Haushalt wohnen, wesentlich weniger zu bekomme als das Kind aus erster Ehe.
Auch ist es nicht möglich allen Kindern die summe der Tabelle gleich auszuzahlen, da es ja bei 3 Kindern fast 1000€ im Monat wären, plus das Kindergeld welches ja den Kindern ab 18 Jahre zusteht. Da müsste man doch ein Vermögen verdienen um dann noch Miete, etc..zu zahlen um nicht am existensminimum zu landen.
Wie rechtfertigt ihr das eurem eigenem Kind, das Kind „a“ z.b 400€ im Monat bekommt aber Kind „b“ nur den Betrag aus der Taschengeld Richtlinie?
Würde mich mal interessieren, da es bei uns bald soweit ist, und uns Kind „a“ unter Garantie verklagen wird.
P.s natürlich haben wir in der Vergangenheit selbstverständlich immer den Unterhalt gezahlt und uns nie davor gedrückt.
Nur ist es auf Dauer gesehen ungerecht den Kindern gegenüber die bei uns im Haushalt leben, da wir nie die gleiche Summe an den zwei weiteren Kindern zahlen könnten.
Und Unterhalt muss bis zum Ende des Studiums gezahlt werden, bis eventuell zum 28 Geburtstag.
Ist ein bisschen lang geworden...
Interessiert mich nur wie ihr es den eigenen Kindern vermittelt, die bekommen das ja auch mit.

 
28 Antworten:

Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von KKM am 15.05.2018, 6:20 Uhr

Na ja, der Unterhalt dient ja dem Lebensunterhalt und ist kein Taschengeld....

Wenn mein Kind 1 den Unterhalt vom Vater direkt aufs Konto bekäme, würde ich Kind 1 einfach Mietkosten, Wasserkosten, Stromkosten, Lebensmittel und Versicherungen in Rechnung stellen - und ich bin mir sehr sicher, die Gesamtsumme entspräche dem Unterhalt minus Taschengeld....

So bekomme ich weiterhin den Unterhalt für Kind 1 auf mein Konto, zahle Taschengeld aus und wir sind fertig mit der Rechnerei....

Ich sehe insofern keine unterschiedliche Stellung der Kinder.

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.05.2018, 6:26 Uhr

Unterhalt ist kein Taschengeld.

Und das Kindergeld steht keinesfalls dem Kind zu. Das Kindergeld ist eine pauschalierte Steuererstattung für denjenigen, der für das Kind finanziell aufkommt. Deswegen fällt das Kindergeld weg, wenn das Kind für sich selber aufkommt.

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von Lila00 am 15.05.2018, 6:32 Uhr

Hallo,

Das ist so nicht ganz richtig. Ab dem 18 Lebensjahr sind beide Eltern Unterhaltspflichtigund das Kind bekommt den Unterhalt zur freien Verfügung Komplet auf sein eigenes Konto.
Da die Mutter nicht Vollzeit arbeitet muss sie an das Kind nichts zahlen und das Kind muss keine Kosten zuhause abgeben, da der neue Mann gut verdient und sie darauf nicht angewiesen sind.
Sprich das Kind hat die kompletten 400€ im Monat vom Vater zur Verfügung.und eventuell das Kindergeld.
Die Frage daher, wie ihr das den restlichen Kinder rechtfertigt.
Da wir unseren Kindern nicht die gleiche Summe auszahlen können.

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von KKM am 15.05.2018, 6:33 Uhr

meine Rechnung wäre sogar noch deutlich höher - schließlich muss ich selbst ja auch Barunterhalt leisten.....

De fakto bekommen bei mir die Kinder ihr Taschengeld - gleiches Alter, gleiche Höhe. Fertig.

Alle anderen Einkommensquellen stehen mir zu, ich finanziere das Leben der Kinder. Und das ist bekanntlich sehr teuer....

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von Lila00 am 15.05.2018, 6:34 Uhr

Naja, 400€ Unterhalt plus 196 Kindergeld entspricht nicht den Kosten die man dem Kind im Monat gegen rechnet. Zumindest sehe ich das so...
Ich finde es halt nur ungerechnet, wenn ich bedenke das bei einem Studium nochmals mehr auf uns zukommt.
Da das ja komplett alleine auf dem Vater hängen bleibt.

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von KKM am 15.05.2018, 6:35 Uhr

der neue Vater finanziert das Erstkind also vollständig - ohne dass sich das Kind an irgendwelchen Leistungen beteiligen muss.... Und dem Kind stehen alle Zahlungen frei zur Verfügung?
Dann hätte der bisherige Unterhalt ja auch als Taschengeld ausgezahlt werden können....

Glück gehabt, würde ich sagen.

Respekt - aber für das Leben lernt Kind so nichts....

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.05.2018, 7:12 Uhr

Aber das ist doch eine Sache zwischen dem Stiefvater, der KM und dem Kind. Im Grunde zahlt der Stiefvater dem Kind halt ein horrendes Taschengeld aus. Kann man machen, ist aber nicht Dein Problem, und das mußt Du vor Deinen Kindern auch nicht rechtfertigen.

Gehe ich recht in der Annahme, daß Du die Next vom KV bist? Halte dich raus! Ich bin auch eine Next und finde es unverantwortlich, was die Ex finanziell mit den Kindern meines Freundes bzw. dem Unterhalt so treibt. Aber das geht mich nichts an, und meine Kinder erst recht nicht. Mein Freund ist auch nicht ganz glücklich damit, aber letztlich mag er den Konflikt mit seinen Kindern (eins Ü18, daß andere fast 18) nicht austragen, was ich sogar verstehen kann. Die paar Tage pro Monat, die er mit den Kindern hat, möchte er Harmonie und Frieden.

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.05.2018, 7:18 Uhr

Und der Unterhalt ist tatsächlich kein Taschengeld. Im Grunde wird erwartet, daß ein Kind Ü18 den Unterhalt verwendet, um selber für sein Leben aufzukommen.

Ganz außerhalb von Unterhalt und Trennung: Mein Sohn beginnt demnächst eine Ausbildung und wird mir dann etwas von seiner Ausbildungsvergütung abgeben, für Kost und Logis. Andernfalls hätte er dann auch mehr als 600,- Euro Taschengeld. Ich kenne Leute, da dürfen die Kinder ihre komplette Ausbildungsvergütung behalten. Wenn man sich das leisten kann - tja, mei.....

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Hä?

Antwort von und am 15.05.2018, 8:15 Uhr

Wo genau ist dein Problem bzw. wo siehst du die Ungerechtigkeit? Den Kindern, die mit im Haushalt leben, wird doch von euch Naturalunterhalt geleistet, das heißt Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Materialien, usw. Alleine schon der Mietanteil, der auf ein im Haushalt lebendes Kind entfällt, wird die von dir genannten 400 Euro bei weitem übersteigen (in einer teuren Stadt jedenfalls). Das Kind hingegen, was nicht mit im Haushalt lebt, hat eben deshalb Anspruch auf Barunterhalt, weil es ja seinen Lebensunterhalt, vor allem seine Miete, selber zahlen muss. Dieses Kind kann euch aber auch nur dann auf Barunterhalt verklagen, wenn genug Bares bei euch vorhanden ist. Durch zwei weitere unterhaltsberechtigte Kinder habt ihr einiges an Selbstbehalt und wenn euer Einkommen diesen Selbstbehalt nicht übersteigt, dann wird der Staat für den Unterhalt von Kind "a" einspringen, z. B. in Form von Bafög, falls das Kind in Ausbildung ist. Genauso wie die zwei anderen Kinder auch mal Bafög erhalten werden, wenn ihr es nicht so dicke im Portemonnaie habt.

"Nur ist es auf Dauer gesehen ungerecht den Kindern gegenüber die bei uns im Haushalt leben, da wir nie die gleiche Summe an den zwei weiteren Kindern zahlen könnten."

Ich kapier nicht, warum du den Kindern, die mit bei euch im Haushalt leben, auch noch zusätzlich Barunterhalt zahlen solltest/wolltest. Die sind doch schon versorgt durch eure Unterkunft und Verpflegung (=Naturalunterhalt) .

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von und am 15.05.2018, 8:41 Uhr

"400€ Unterhalt plus 196 Kindergeld "

Also irgendwie ist deine Rechnung generell komisch.
Erstens: Wieso 400 Euro? Wegen den 70 Euro Taschengeld, die du zur Düsseldorfer Tabelle dazu rechnest? Taschengeld ist aber keine Pflicht, das könnt ihr also schonmal weglassen.
Dann zweitens: Wieso zählst du das volle Kindergeld dazu? Im Gegenteil, ihr müsst vom Düsseldorfer Tabellenwert das halbe Kindergeld abziehen, falls die Kindesmutter das volle Kindergeld ausgezahlt bekommt (wovon ich ausgehe) . Also 330 Euro minus 98 Euro ergibt 232 Euro, das wäre die Unterhaltssumme, die ihr laut Düsseldorfer Tabelle zahlen müsstet. Vorausgesetzt - es liegt bei euch selbst kein Mangel vor. Wenn der Kindsvater noch zwei weitere Kinder zu ernähren hat (sind das seine?), dann kann es sein, dass die 232 Euro nochmals reduziert werden, falls sein Einkommen nicht reicht. Das wird alles gerecht und mathematisch präzise aufgeteilt. Jeder bekommt seinen Teil ab bzw. hat seinen Selbstbehalt. Aber habt ihr euch das alles nicht vom Anwalt ausrechnen lassen??

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Re: Hä?

Antwort von Lila00 am 15.05.2018, 9:03 Uhr

Ok,

Anderes Beispiel ... ich gehe gedanklich ein paar Jahre weiter..
Aufgrund verschiedene Umstände...Einschulung, G8 und normales Gymnasium studieren beide Kinder in einem anderem Bundesland ein paar Semester zeitgleich. Sprich beide brauchen eine Unterkunft jeweils in ihrer Stadt.
So, Kind 1 muss vom Vater (da er Unterhaltspflichtig ist) die Summe bekommen, sprich bei einem Studenten sind es aktuell 750;- abzüglich knapp 200€ Kindergeld bleibt eine Summe von 550€ im Monat. Er wird ihn darauf hin verklagen, das ist sicher.
Kind 2 können wir eben diese Summe nicht bieten, und wird sich einen 400;- Job suchen müssen...wie wir Eltern früher auch.
Kind 1 wird das nie machen, da er weiß das er nicht dazu verpflichtet ist. Und ihm das Geld zusteht.
Jetzt könnte man sagen, ok, wir ziehen um..haben dann zwar weniger Miete, aber auch auch kein Zimmer mehr für das Kind.
Mit der kleine Schwester in einem Zimmer ist auch nicht so toll, wie man sich das vorstellen kann. Und das Kind kommt ja am Wochenende nach Hause.

Wie seht ihr das? Ungerecht, oder habe ich einen Denkfehler. Natürlich mische ich mich nicht groß ein, ich sage ja auch das er zahlen muss..aber es ist unfair den weiteren Kindern.
Und ich selbst arbeite ja auch, allerdings nur Teilzeit, da das dritte Kind (sprich. Ein zweites) noch in die Grundschule geht. Und ganztags bei uns von 10-20uhr wäre..verkauf

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Re: Hä?

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.05.2018, 9:36 Uhr

Erstens: Die KM kann sich nicht auf "ich arbeite nicht und kann daher nix zahlen" rausreden. BEIDE Eltern sind barunterhaltspflichtig.

Zweitens: Wenn das Geld nicht für zwei studierende Kinder reicht, besteht u.U. ein Anspruch auf Bafög. Außerdem sind die beiden studierenden Kinder im Unterhalt gleichberechtigt. Wenn es nicht für beide reicht, wird gerecht geteilt - jeder die Hälfte.

Drittens: Häddidadiwari.

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Re: Hä?

Antwort von und am 15.05.2018, 12:18 Uhr

Ich sag wieder : Bafög. Wenn der/die Unterhaltsverpflichtete/n nicht genug Geld haben, um ALLE studierenden Kinder gleichermaßen zu unterhalten, dann springt wie gesagt, der Staat ein bzw. schießt was dazu. Das Bafög-Amt berechnet euch das alles ganz genau entsprechend eurer Einkommensverhältnissen und berücksichtigt natürlich auch, wieviele Geschwisterkinder da noch sind. Nur weil einer zuerst studiert, wird er nicht mehr bekommen als die nachher studierenden Geschwister/Halbgeschwister.

"sprich bei einem Studenten sind es aktuell 750;- abzüglich knapp 200€ Kindergeld bleibt eine Summe von 550€ im Monat."

Ähm nein. 735 Euro sind zwar derzeit der Bedarf, der einem außer Haus lebenden Studenten zugestanden wird (und dies ist somit auch der Bafög-Höchstsatz). Das bedeutet aber nicht, dass der Vater allein diese Summe an Unterhalt zahlen muss. Die Gesamtsumme wird aufgeteilt zwischen Vater, Mutter und Bafög-Amt. Eben je nach den individuellen Einkommensverhältnissen - und das lässt man am besten das Bafög-Amt oder im Zweifelsfall auch einen Anwalt ausrechnen. Darüber hinaus besteht auch für die Mutter eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, heißt also sie kann bitteschön mal mehr arbeiten gehen, um ihre Unterhaltspflicht erfüllen zu können - falls nichts gravierendes dagegenspricht, wie z. B. Krankheit oder noch weitere, kleine Kinder.
Das Kindergeld steht übrigens Mutter und Vater jeweils zur Hälfte zu. Wenn einer der beiden von der Kindergeldkasse das volle Kindergeld ausgezahlt bekommt, dann schuldet er also dem anderen Elternteil die Hälfte davon.


"Er wird ihn darauf hin verklagen, das ist sicher."

Soll er doch. Dann ist die Mutter aber genauso dran (siehe oben, gesteigerte Erwerbsobliegenheit). Und wenn ihr wirklich so knapp bei Kasse seid, dass eure Kapazitäten nicht für 3 Kinder ausreichen, wie du schilderst, dann habt ihr doch gar nichts zu befürchten. Niemandem wird hierzulande unzumutbar viel Unterhalt abgeknöpft. Also lasst ihn ruhig klagen. Sinnvoller, zielführender und zeitsparender wäre es allerdings, wenn der der klagewillige Nachwuchs erst einmal einen simplen Bafögantrag stellen würde.

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Dein Mann zahlt doch allen gleich viel.

Antwort von Petra28 am 15.05.2018, 17:53 Uhr

Das eine Kind bekommt es in bar, die anderen in Naturalien.

Spiel es mal anders rum: die Mutter des ersten Kindes wäre arm und das Kind müsste den Unterhalt komplett in Miete und Nahrungsmittel einbringen. Du hingegen wärst reich und du könntest deinen Kindern dreimal im Jahr Urlaub, eigene Appartements und jeweils einen Sportwagen bieten. Würdest du dir darüber ebenfalls Gedanken machen?

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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit?

Antwort von Daffy am 15.05.2018, 18:16 Uhr

Nicht bei einem volljährigen Kind, das die Schule abgeschlossen hat. Gilt für Mutter - und Vater

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Tatsächlich?

Antwort von und am 15.05.2018, 19:22 Uhr

... na siehste mal. Wie ich bereits mehrfach vorschlug: Würden sich die Betreffenden doch mal lieber einen Anwalt nehmen, damit die Unterhaltsberechnungen Hand und Fuß haben. Möglicherweise haben sie ja all die Jahre zu viel Unterhalt gezahlt, wer weiß, bei ihren merkwürdigen halbgaren Selbstberechnungen.

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Re: Tatsächlich?

Antwort von Daffy am 15.05.2018, 20:29 Uhr

> Würden sich die Betreffenden doch mal lieber einen Anwalt nehmen,

Da stimme ich Dir zu. Es scheint einiges schiefgelaufen zu sein, sowohl was die Anspruchshaltung der einen Seite als auch die Demutshaltung der anderen angeht.
Ach ja, vor dem Bafög werden erst mal die Reserven des Nachwuchses herangezogen - sollte Mama ein Sparbuch in seinem Namen angelegt haben - ich meine, 5000€ ist die Grenze.

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Das Leben iast nun mal ungerecht...

Antwort von desireekk am 16.05.2018, 15:17 Uhr

Hallo,

ach weißt Du...
Kinder können nicht immer gleich behandelt werden... und rechtfertigen muss man das schon gar nicht, eher als Anleitung dafür sehen, dass eben jeder andere Parameter für sein Leben mitbekommt.

Mein eigenes Bespiel:
Mein Mann muss Unterhalt nach US-Recht zahlen und zahlt soviel, dass davon locker eine 4-Käpfige Familie über den H4-Satz käme.
Ich erhalte für die gleich alten Kinder nach dt. Recht nicht mal die Hälfte dessen was er zahlt (und ja, er verdient gut, aber bei weiten nicht sooo gut als dass es das Doppelte wäre).

Aber jetzt zu Euch:

Das Kind hat einen Gesamtanspruch an die Eltern, nicht an den Vater alleine. Die 7xx EUR werden also von beiden Eltern geschuldet.
Ich würde also erst Mal bitten, dass das Kind eine Gesamtrechnung aufmacht inkl. Einkommensberücksichtigung der Mutter.

Und auch Euer Kind kann den Vater verklagen!
Wenn es das nicht tut, ist das sicher nett, kann aber dem anderen Kind nicht angekreidet werden.
Wenn Euer Kind auch entscheidet auhäusig zu studieren, dann hat es eben auch Anspruch auf die 7xx EUR. Wenn es so nett ist das nicht zu tun weil es für Euch finanziell eng wäre: wieder sehr nett von ihm.

Ggf. kommt der Vater an die Grenze des (höheren) Selbstbehaltes wenn beide studieren?

Ich verstehe schon Deine Gedanken, aber "rechtfertigen" muss man da gar nichts. Die Gesetzeslage ist nun mal so, auch wenn es immer/oft ungleich ist...

LG
.
D

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Nachtrag wg. "Taschengeld"

Antwort von desireekk am 16.05.2018, 17:13 Uhr

Ach ja:

"Taschengeld" ist der Unterhalrt definitiv NICHT!

ich habe meinem 18-jähjrigen gerade die Wahl gelassen, ob er den Unterhalt vom Papa (und mir) haben möchte und sich dann aber auch wirklich um alles selbst kümmert: Mietgeld abgeben, Wäsche im Waschsalon waschen, Essen selbst kaufen, Autoversicherung selbst zahlen, Telefon, Versicherungen, etc.

Ich habe ihm auch geholfen das mal durchzurechnen und er hat festgestellt, dass gut 700 € da ja gar nicht reichen im Monat...

Er überlässt mir jetzt also gerne den vollen Unterhalt vom Papa, bekommt weiterhin (30 €) Taschengeld, verdient sich was dazu und ist froh, wenn ich mich um Versicherungen, die Mahlzeiten und den ganzen Kram kümmere. :-)

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Man könnte Kind B auch sagen,

Antwort von Leewja am 16.05.2018, 19:13 Uhr

Dass es in einer kompletten und funktionierenden Familie mit beiden Elternteilen lebt und nicht den heftigen Schmerz einer Scheidung der Eltern durchmachen musste und danach eben nur verringerten Kontakt zu seinem Vater hatte.

Versuch das mal in Geld aufzurechnen.

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nach der Logik müsste Kind Euch dann Essen, Wohnen etc zahlen

Antwort von Ellert am 16.05.2018, 20:12 Uhr

Unsere Kinder bekamen Taschengeld, sonst nichts
Kindergeld haben wir behalten.
Es macht doch keinen Sinn dem Kind das ganze Geld zu geben und Gratis NaturalUnterhalt dazu noch zu geben

dagmar

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Re: Man könnte Kind B auch sagen,

Antwort von Lila00 am 16.05.2018, 21:40 Uhr

Ok,
Vielleicht sehe ich es nur zu eng..

Zu Funktionierende famile, muss ich sagen, sehen meine Kinder ihren Vater auch nur an dem Wochenende an denen ihr Vater das Kind aus erster Ehe nicht hat. Er ist unter der Woche nicht da..arbeitet in Deutschland verteilt und ist je nach Projekt teilweise nur sonntags zuhause..sie kennen es nicht anders..
Und trennungsschmerz gab es nicht, da das Kind damals so klein war um es nicht mitzubekommen..unter 1 Jahr..

Werde mal abwarten, was die Zukunft bringt

Ist immer seltsam wenn es um Geld geht, da der Vater ja nicht noch mehr Bindung zum Kind verlieren sollte..was aber ein Anwalt immer mit sich bringt..

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sieht so aus, als häätte Kind A durch die monetär erfolgreiche Zweitheirat der Mutter

Antwort von Leewja am 17.05.2018, 10:53 Uhr

eben das Glück, kein Kostgeld etc. zahlen zu müssen, da sein eigentlicher "Realunterhalt" vom Stiefvater gezahlt wird.
Hättest du einen reichen Mann geheiratet, wäre das Kindergeld oder der evtl. Unterhalt ja auch "übrig"

ich verstehe deinen Ungerechtigkeitsgedanken.


Aber dein Mann ist nun mal diesem Kind zu Unterhalt verpflichtet, es ist ja SEIN Kind und das Kind "kann nichts dafür", dass die Ex deines Mannes beim zweiten Mal einen wohlhabenden Mann erwischt hat.
Das ist vielleicht doof und hart für deine Kinder mit dem ärmeren Mann, aber so ist eben das Leben.

Vermutlich "haben sie aber mehr davon", auch mal NICHT alles in den Hintern geblasen zu bekommen, die Eigenständigkeit/Lebenstüchtigkeit deiner Kinder ist sicher höher am Ende .

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von Lila00 am 17.05.2018, 15:23 Uhr

Nein, ein Anwalt haben wir nicht. Wir zahlen die 400;€ die gefördert wurden.kindergeld geht ja Komplet an die Mutter. Mein Mann will nicht noch mehr Stress haben, da es in der Vergangenheit immer so war, falls es nicht so gemacht wurde, bekam er das Kind nicht. Mit der Begründung das Kind hat keine Lust. Und die Vereinbarung zwischen den Eltern war, es wird nie gezwungen. Einen Anwalt selbst könnten wir u s nicht leisten und das Jugendamt hat ihn abgewiesen, mit der Begründung sie machen unterhaltsberechnungen nur für die Mütter.
Naja,aber inzwischen sind ja die Jahre vergangen und vielleicht sollte er den Unterhalt mal überprüfen, bzw anpassen lassen. Wobei da wieder das seltsame gefühl dabei ist, inwieweit das die Beziehung zwischen Vater und Kind beeinflusst

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Was mir noch einfiel:

Antwort von desireekk am 17.05.2018, 21:02 Uhr

Hallo,

Mein Ex hat 3 Kinder: einen "Großen" mit seiner Ex, ann noch 2 mit mir (der Große war 9 als unser erster gemeinsamer kam).

So nun: asl wir zusammen waren wollte seine 1. Ex ständig zusätzlich wg. Kleinkram. Da habe ich vorgeschlagen, dass sie halt das Kindergeld komplett behalten soll und dafür "Ruhe" ist.
OK, wurde gemacht. Sie hat damit sicher einen guten Schnitt gemacht, aber die Ruhe war es uns wert. Das ging das ca. 8-10 Jahre so, bis der Junior kein kein Kindergeld mehr bekam.
Als er dann in Ausbildung ging und eigentlich gar kein Unterhalt mehr angefallen wäre habe (wieder!) ich angeregt, dass er trotzdem noch ein bißchen was bekommt als Anerkennung seiner Ausbildungswilligkeit sozusagen.

Als wir uns dann getrennt haben und ich eben die selbe Regelung mit dem halben Kindergeld vorschlug, wurde ich wüst beschimpft, ich sei raffgierig. n(Dann eben nicht, ich kam auch ohne das klar).
... und als neulich unser erster gemeinsamer Sohn 18 wurde (der noch zur Schule geht) versucht der Vater ihm einzureden dass ca. 60% des bisherigen Unterhalts (an mich) ja wirklich genug für einen 18 jährigen seien....und der Große bekam sogar als Azubi noch was obendrauf...

Aber: ich habe das jeweils den (2 gemeinsamen) Kindern gar nicht gesagt, die wissen das gar nicht so genau. Wozu auch!?

Ungerecht ist/wäre es trotzdem, aber das muss die Kinder nicht belasten

Gruss

D

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von Mariechen2015 am 19.05.2018, 17:43 Uhr

Aber es dübelt doch eigentlich keine große Rolle ob das Kind nun U18 oder Ü18 ist.
Entscheidender ist doch ob das Kind im noch zu Hause lebt.
Der Unterhalt und das Kindergeld ist doch für die Fixkosten wie Wohnraum,Essen und alle anderen weiteren Kosten.
Das Geld welches an das Kind welches nicht bei dem Unterhaltspflichtigem
wohnt,geht doch auch in/an die Kinder die bei einem wohnen in Form von Geld für Wohnraum,essen usw.
Ich finde das überhaupt nicht ungerecht.
Es sei denn das Kind bekommt von der Mutter dann die mehreren hundert Euro do zur freien Verfügung. Aber letztendlich ist dass dann ja die Sache der Mutter,die dann ja die anderen Dinge für das Kind wiederum bezahlt.

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Re: Unterhalt vs taschengeld

Antwort von cereza am 03.06.2018, 17:33 Uhr

Ich finde, dass die Frage sich eigentlich nicht stellt. Wenn das Kind die 400€ als "Taschengeld" auf den Kopf haut, ist das reichlich kurzsichtig. Wenn das Kind also noch zuhause wohnt, würde ich das Geld, wie bisher, immer noch selbst verwenden. Das kann man ja durchaus besprechen. Alternativ käme es evtl. auf ein Sparkonto. Das geht nur, wenn es auch bisher nicht am Monatsende gefehlt hat. Denn das Kind lebt ja noch genau so wie Jahre vorher in seiner Familie.
Wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt, wird es dieses Geld zum Leben brauchen. Hier zahlt der Elternteil, bei dem es bisher gelebt hat, nun eben auch etwas dazu.
Mit Kindern in intakter Familie ist das doch gar nicht zu vergleichen. Die armen Schweine sind eh die Trennungskinder ;-)

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Was mir noch einfiel

Antwort von Daffy am 04.06.2018, 13:40 Uhr

Eigentlich ist der ´Vater` doch keiner mehr; der Next hat die Versorgung übernommen und wahrscheinlich auch die Vaterrolle im Alltag, der biologische Vater ist Geldesel und die Beziehung zum erwachsenen Sohn ist, mit Unterstützung der Mutter, auf dem Stand, dass eine Klage absehbar ist, wenn die x Hundert Euro Taschengeld(!) nicht mehr fließen. Offensichtlich ist der (biologische) Vater ´draußen` was erzieherische Belange angeht und das wahrscheinlich nicht erst seit gestern. Da wäre ich als Elternteil wohl ziemlich verbittert und das ist der Unterschied zu dem umgekehrten Fall, wo der Vater nach der Trennung weiterhin für Unterhalt und Erziehung zuständig ist, auch wenn der großzügige, wohlhabende Next teure Reisen oder Unterhaltungselektronik finanziert.

Und ja, wenn die Zahlungen über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen und die Zweitfamilie nicht im Geld schwimmt, ist das unfair gegenüber den nachgekommenen Kindern. Man kann sich doch nicht aus dem vor Jahren zugefügten Trennungsschmerz ´freikaufen`...

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