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Geschrieben von Mami@wob am 11.01.2012, 16:17 Uhr

Unterhalt vom KV wenn ich Heirate?

Hallo,
Ich habe eine frage und dachte mir das mir hier vielleicht geholfen werden kann =)
Ich werde nun bald heiraten und frage mich ob der Kindsvater dann noch für sein kind unterhalt zahlen muss oder nicht.
Ich das ort zu ort verschieden oder immer gleich?
Mein Kind wird nur den namen meines Patners annehmen, mehr nicht.
Also müsste der KV doch weiterhin für sein kind unterhalt zahlen oder?
Ist ja dann immernoch sein kind.
Oder verstehe ich da was falsch?

 
19 Antworten:

Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate?

Antwort von tanja150784 am 11.01.2012, 16:31 Uhr

solange dein mann es nicht adoptiert muss der kindsvater weiter zahlen nur falls du uvg erhalten würdest fällt es weg

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate?

Antwort von happy5 am 12.01.2012, 17:10 Uhr

ist der kv denn damit einverstanden, dass dein kind den namen deines zukuenftigen bekommt? er muss weiter zahlen, ausser du bekommst vom jugendamt unterhaltsvorschuss, das wuerde dann wegfallen..

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate?

Antwort von MELabc am 13.01.2012, 10:44 Uhr

Hallo,
geht das dass kind den Namen von deinem Mann annimmt ? Ohne das der Vater das Unterschreibt oder er sie adoptiert ?
Also solange dein Mann dein Kind nicht adoptiert muss der Vater auch Zahlen !!!!!

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich Heirate?

Antwort von Mami@wob am 13.01.2012, 10:47 Uhr

Also wegen dem adoptieren müsste er glaube ich unterschreiben, aber das haben wir ja nicht vor.
Und die namensänderung kann ich alleine endscheiden, da ich das alleinige sorgerecht habe.

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nee, da liegst du aber falsch

Antwort von happy5 am 13.01.2012, 12:40 Uhr

kannst du nicht! egal ob du alleiniges sorgerecht hast oder nicht! du brauchst seine zustimmung. das kind behaelt nach scheidung oder neue heirat eines elternteils den namen, den es bei der geburt bekam.
ich habe auch alleiniges sorgerecht, keinen kontakt zum kv und er zaht auch bis heute keinen cent. als ich wieder heiratete haette ich auch gerne meinen neuen nachnamen meiner tochter geben wollen, aber die zustimmung vom kv haette ich nie bekommen, also haben wir den namen gelassen um aerger aus dem weg zu gehen.

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Re: nee, da liegst du aber falsch

Antwort von MELabc am 13.01.2012, 13:01 Uhr

Genau sobald er die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat nach der Geburt brauchst du für sowas sein Autogramm :-(((

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Re: nee, da liegst du aber falsch

Antwort von happy5 am 13.01.2012, 13:10 Uhr

und die hat er unterschrieben, sonst duerfte sich ja die unterhaltsfrage erledigt haben.

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Re: nee, da liegst du aber falsch

Antwort von Alexxandra am 13.01.2012, 13:16 Uhr

Hallo,
der Sohn meines Mannes hat nach der Heirat der Mutter den Namen des neuen Partners bekommen, mein Mann musste nicht gefragt werden (er hätte nämlich nicht zugestimmt), die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.

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Re: nee, da liegst du aber falsch

Antwort von happy5 am 13.01.2012, 13:30 Uhr

also bei uns ging das nicht, trotz alleinigem sorgerecht und bei einer bekannten auch nicht. grund war laut schreiben des standesamtes (ich kopiere)
Das Kind kann den Familiennamen des Stiefvaters oder einen Doppelnamen (Name des leiblichen Vaters und Name des Stiefvaters, Reihenfolge beliebig) erhalten. Voraussetzung ist, dass der leibliche Vater in diese Namensänderung vorher einwilligt. Der leibliche Vater muss also zuerst beim Standesamt seines Wohnsitzes vorsprechen und dort die Erklärung unterschreiben, dass er mit der neuen Namensführung einverstanden ist. Es sollte aber grds. vorab geklärt werden, ob er überhaupt einverstanden ist. Der leibliche Vater kann aber auch zusammen mit den Eheleuten und dem Kind die Namenserklärung abgeben.

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Re: nee, da liegst du aber falsch

Antwort von Alexxandra am 13.01.2012, 13:44 Uhr

der Junge hatte vorher den Namen der Mutter, vielleicht deshalb.

Als ich geheiratet habe, habe ich den Namen meines Mannes angenommen und da meine Tochter jünger als 5 war, hat der Standesbeamte gesagt, dass sie automatisch einen neuen Nachnamen bekommen würde. Ihre neue Geburtsurkunde wurde mit der Hochzeitsurkunde ausgestellt.
Wenn sie älter gewesen wäre, hätte sie einverstanden sein müssen.
Da mein Mann auch ihr Vater ist, war das natürlich auch wieder eine andere Situation.

Die Geschichte mit dem Sohn meines Mannes ist auch schon fast 10 Jahre her, vielleicht hat es sich inzwischen geändert.

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Das Kind der Posterin hat ihren ! Namen

Antwort von Thelmalouise am 13.01.2012, 16:04 Uhr

... und da sie alleiniges Sorgerecht hat, muss der Vater nicht zustimmen.

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Re: Das Kind der Posterin hat ihren ! Namen

Antwort von MELabc am 13.01.2012, 16:12 Uhr

Nein ich war Verheiratet und meine 3 Kinder haben meinen Namen gehabt habe bei der Hochzeit meinen Namen behalten
es war so undere 1 Tochter kam vor der Ehe wo nur ich sorgerecht habe dann haben wir geheiratet und kind 2 und 3 kamen zur Welt ehelich
wir sing geschieden und ich habe vor 1 Jahr neu geheiratet
Zum einen wurde mir von der Namensänerung wegen den Kindern abgeraten und zum anderen hätte ich für alle 3 eine Unterschrift benötigt .
Jetzt habe ich einfach einen Doppelname und gut ist :-)))
Meine Freundin ihr kind hat auch ihren namen und das Sorgerecht
und da ging das aber auch nicht :-(( ohne unterschrift.

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Re: Das Kind der Posterin hat ihren ! Namen

Antwort von happy5 am 13.01.2012, 17:28 Uhr

das tut nichts zur sache, welchen namen das kind traegt. der vater hat trotz des nichtvorhandenem sorgerecht rechte.

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Stimmt nicht !

Antwort von Thelmalouise am 14.01.2012, 6:20 Uhr

Einbenennung

Ein Kind kann den Ehenamen eines sorgeberechtigten Elternteils und seines Ehegatten, der nicht Elternteil ist (Stiefelternteil), durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Standesbeamten erhalten (Einbenennung, § 1618 BGB), wenn es in den gemeinsamen Hausstand von Elternteil und Stiefelternteil aufgenommen wurde. Der andere leibliche Elternteil muss ebenfalls einwilligen, wenn er Mitinhaber des Sorgerechtes ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Die Einwilligung des anderen Elternteils kann aus Gründen des Kindeswohls durch das Familiengericht ersetzt werden. Es bedarf auch der Einwilligung des Kindes, welches von der Namensänderung betroffen ist, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat (wird im Falle der Minderjährigkeit ggf. durch einen Ergänzungspfleger vertreten).

Bei der Einbenennung kann auch ein Doppelname gebildet werden (ein bisheriger Nachname kann mit Bindestrich vorangestellt oder angehängt werden).

Eine einmal erfolgte Einbenennung ist zivilrechtlich auch dann nicht mehr zu widerrufen, wenn die Ehe des Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden oder aufgelöst wird


Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_%28Deutschland%29

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P.S. § 1618 BGB Einbenennung m.T.

Antwort von Thelmalouise am 14.01.2012, 6:27 Uhr

Hat das Kind den Nachnamen der Mutter und diese alleiniges Sorgerecht, so muss der Vater nicht gefragt werden und muss nicht einwilligen !

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genau so ist es, thelma

Antwort von vallie am 14.01.2012, 18:57 Uhr

wenn die mutter das alleinige sorgerecht hat und das kind den namen der mutter trägt, bedarf es der zustimmung des kv NICHT.

aber selbst mitarbeiter des jugendamtes kennen sich da nicht aus, obwohl es mehr als logisch ist.....

ich habe sogar zweimal einbenannt.

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Re: nee, da liegst du aber falsch

Antwort von tanja150784 am 16.01.2012, 6:47 Uhr

ich glaub jetzt mal das was der standesbeamte sagte zu uns und der hat eben gesagt wen ich das alleinige sorgerecht hab kann ich meinen kindern den namen geben von meinen neuen partner das ist fakt

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Solange sie nicht den Namen des Vaters hatten ! o.T.

Antwort von Thelmalouise am 16.01.2012, 10:32 Uhr

.

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Re: Solange sie nicht den Namen des Vaters hatten ! o.T.

Antwort von reiki84 am 17.01.2012, 0:43 Uhr

Ich brauchte auch keine einwilligung des Kindesvaters da ich das Alleinige Sorgerecht habe. Wir mussten nur Begründen warum meine Tochter den Nachname meines Mannes erhalten soll.

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