Geschrieben von momworking am 14.11.2017, 18:26 Uhr |
Unterhalt ab 18 jahre
Ja, genau so ist es.
Ab dem 18. Lebensjahr sind BEIDE Elternteile dem Kind zu BARunterhalt verpflichtet.
Das kann von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt natürlich damit abgegolten werden, dass das Kind weiterhin dort leben kann und eben (wie vorher ja auch) seine Mahlzeiten bekommt, Taschengeld, Kleidung, etc.
Das Kind muss den Unterhalt direkt bei beiden Eltern einfordern. Dein Mann muss seiner Ex nichts mehr überweisen und das sollte er auch nicht mehr tun.
Ob und wieviel von dem Unterhalt sein Sohn dann an die Mutter abgibt (weil er dort wohnt und Mahlzeiten, Kleidung etc bekommt), muss der Sohn ebenfalls mit seiner Mutter klären.
Wie hoch der Unterhalt sein wird, kann dein Mann m.E. anhand der Unterhaltstabelle berechnen. Oder durch einen Anwalt berechnen lassen, denn auch die Beistandsschaft beim Jugendamt endet automatisch mit dem 18. Lebensjahr.
Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist, wenn ein Elternteil deutlich weniger verdient als das andere Elternteil, ob dann der besser verdienende Elternteil mehr Unterhalt zahlen muss? Also mal abgesehen von der moralischen Verpflichtung. Auch hier würde ich eine anwaltliche Beratung empfehlen.
Alles Gute!
- Unterhalt ab 18 jahre - geka 08.11.17, 17:39
- Re: Unterhalt ab 18 jahre - ichbinfrei 09.11.17, 15:18
- Re: Unterhalt ab 18 jahre - Patchwork 09.11.17, 17:21
- Re: Unterhalt ab 18 jahre - Späti79 10.11.17, 18:51
- Re: Unterhalt ab 18 jahre - momworking 14.11.17, 18:26
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- Re: Unterhalt ab 18 jahre - geka 17.11.17, 17:32
- Re: Unterhalt ab 18 jahre - DannaM 23.11.17, 8:15
- Re: Unterhalt ab 18 jahre - geka 17.11.17, 17:32
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