Patchwork - Familien

Patchwork - Familien

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von geka am 08.11.2017, 17:39 Uhr

Unterhalt ab 18 jahre

Hallo,

Hätte mal ne frage an Eltern mit älteren Kindern.

Wie ist es bei euch mit Unterhaltszahlungen an 18jährige Kinder und später an Studierenden.

Hintergrund ist folgender...

Ich hätte die Möglichkeit eine Umschulung zu machen, wobei ich allerdings ungefähr 450€ weniger im Monat hätte als mit meinem halbtagsjob. Mein Mann zahlt selbstverständlich Unterhalt an seinem Sohn, der Ende nächstes Jahres 18jahre wird. Die Umschulung würde im Sommer beginnen. Wir selbst haben 2 Kinder.

Erhöht sich ab dem 18 Lebensjahr, bzw. Sobald das Kind studiert der Unterhalt Komplet für meinen Mann auf die 750€ plus die Studiengebühren? Das wären aktuell 300€ mehr als jetzt. Und wenn mein Gehalt weniger ist, würde es nicht gehen. Seine ex arbeitet nur auf 400€ und ist somit bestimmt nicht Unterhaltspflichtig wie es im Internet steht. (Ab 18 Jahre sind beide Eltern unterhaltspflichtig egal bei wem das Kind lebt)

Da ich meinen Kindern nichts streichen möchte, Hobby, etc..ist es für mich jetzt hilfreich was eure Erfahrungen so sagen.
Ob ich die Umschulung wegen des Geldes lieber nicht machen kann, da ein Studium ja dauert.

Mein Mann kann keinen zweiten Job annnehmen, er arbeitet bis 19uhr Abend, inkl. Samstags und ist nur sonntags zuhause. (Deutschlandweit arbeitet er wo er gerade eingesetzt wird)

Besten Dank für euer antworten...

Ach ja, ich will mich nicht vor dem Unterhalt drücken, sondern nur durch rechnen ob ich die umschulung machen kann...

 
7 Antworten:

Re: Unterhalt ab 18 jahre

Antwort von ichbinfrei am 09.11.2017, 15:18 Uhr

Also da gibt es komplizierte Rechenbeispiele im Internet. Z.b. unter scheidung.org und scheidung.io. Unterhalt ab 18 eingeben. Da geht es um selbstbehalt. Bereinigtes Einkommen etc.
Wenn sein Sohn 18 ist, muss er sich mit seinem Sohn auseinandersetzen wegen des Unterhalts nicht mit der Ex. Die Ex kann dann auch nichts mehr einklagen. Das muss dann alles der Sohn machen. Ich empfehle den Unterhalt auch nur dem Sohn zu überweisen. Wenn der Sohn studiert ist er nicht mehr privilegiert. Dann steht er im Unterhaltsanspruch hinter euren minderjährigen Kindern. Glaube nicht, dass dein Mann mehr zahlen MUSS. Eher weniger oder gleich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt ab 18 jahre

Antwort von Patchwork am 09.11.2017, 17:21 Uhr

Mein lieber Scholli, er zahlt ja echt viel ... , das muss man erst mal verdienen. Soweit ich weiß , müssen dann definitiv beide Eltern aufkommen und genauso wie dein Mann für die Zahlungen verpflichtet ist , auch die Kindsmutter, welche dann ebenfalls in der Pflicht ist ,sich nen Job zu suchen , um den Forderungen gerecht zu werden.

Habt ihr regelmäßig Kontakt zum Sohn ? Ich würde auch schauen, dass er das Geld dann direkt bekommt.
Denn bei der Summe, und einer Mutter die nur nen Minijob macht, hab ich eher das Gefühl , sie lebt vom Unterhalt .

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt ab 18 jahre

Antwort von Späti79 am 10.11.2017, 18:51 Uhr

Die Mutter des Kindes muss ab 18 für die Hälfte des Barunterhaltes aufkommen und notfalls mehr arbeiten gehen. Weiterhin zählen eure Kinder erstrangig undauch Unterhalt für dich als Ehefrau, wenn du zukünftig weniger verdienst. Notfalls muss dein Mann in eine Mangelberechnung gehen oder diese einfordern. War bei meinem Mann auch so und unsere Kinder wurden vorrangig angerechnet

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt ab 18 jahre

Antwort von momworking am 14.11.2017, 18:26 Uhr

Ja, genau so ist es.
Ab dem 18. Lebensjahr sind BEIDE Elternteile dem Kind zu BARunterhalt verpflichtet.
Das kann von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt natürlich damit abgegolten werden, dass das Kind weiterhin dort leben kann und eben (wie vorher ja auch) seine Mahlzeiten bekommt, Taschengeld, Kleidung, etc.
Das Kind muss den Unterhalt direkt bei beiden Eltern einfordern. Dein Mann muss seiner Ex nichts mehr überweisen und das sollte er auch nicht mehr tun.
Ob und wieviel von dem Unterhalt sein Sohn dann an die Mutter abgibt (weil er dort wohnt und Mahlzeiten, Kleidung etc bekommt), muss der Sohn ebenfalls mit seiner Mutter klären.
Wie hoch der Unterhalt sein wird, kann dein Mann m.E. anhand der Unterhaltstabelle berechnen. Oder durch einen Anwalt berechnen lassen, denn auch die Beistandsschaft beim Jugendamt endet automatisch mit dem 18. Lebensjahr.

Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist, wenn ein Elternteil deutlich weniger verdient als das andere Elternteil, ob dann der besser verdienende Elternteil mehr Unterhalt zahlen muss? Also mal abgesehen von der moralischen Verpflichtung. Auch hier würde ich eine anwaltliche Beratung empfehlen.

Alles Gute!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt ab 18 jahre

Antwort von Trini am 17.11.2017, 8:21 Uhr

Ich glaube nicht, dass dein Mann die Studiengebühren bezahlen muss.
Und auch keine € 750 Unterhalt (es sind € 735 für BEIDE Eltern).

Den link hier finde ich ganz gut:
https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php

Ob man seinem Kind das teure Privatstudium bezahlen MUSS, finde ich gerade nirgends.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt ab 18 jahre

Antwort von geka am 17.11.2017, 17:32 Uhr

Hallo,

Danke für eure Antworten..

Die 750euro sind wirklich ab Januar 2018, wurde erhöht. Da die Mutter nicht ganztags arbeitet und auch nicht muss, da noch ein zweites Kind da ist, wird sie keinen Unterhalt zahlen müssen.
Da Kind wird unter Garantie klagen, um den ganzen Unterhalt zu bekommen. Würde schon angedeutet.
ich werde auf Nummer sicher gehen und aktuell nicht mit der Umschulung beginnen. Ist mir zu riskant, das wir zum Schluss viel zu viel an unseren Freizeit Aktivitäten unserer Kinder sparen müssen.
vielen Dank

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt ab 18 jahre

Antwort von DannaM am 23.11.2017, 8:15 Uhr

Dein Mann wird sicher nicht mehr wie die Hälfte zahlen müssen. Die Mutter ist auch verpflichtet ob das als Bargeld oder Natural passiert ist dann egal.

Ich würde die Umschulung machen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum Patchwork-Familien:

leidiges Thema : Unterhalt

Hat jemand Ahnung , in welcher Spalte der Düsseldorfer Tabelle man schauen muss, für eine Neuberechnung, wenn das Kind 12 Jahre wird? Vor 11 Jahren wurde ein Titel festgesetzt, Set dem hat die Kindesmutter nie einen neuen Antrag gestellt. In den 11 Jahre ist ja so viel ...

von Patchwork 24.10.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhalt aus erster Partnerschaft

hallo liebe Eltern. ich habe eine frage an euch: mein Partner und ich bekommen in 4 Wochen unser erstes gemeinsames Kind. er hat schon einen 5 jährigen sohn mit seiner ex Partnerin und ich habe eine 3 jährige tochter von meinem ex Partner. ich wohne nicht mit meinem neuen ...

von PitBullBerlin 25.03.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhaltsfrage

Huhu ihr Lieben Mal Eine kurze Frage Mein Partner zahlt Unterhalt für seinen Sohn aus erster Ehe! Nun sind wir beide neu verheiratet und erwarten in den nächsten Wochen Zwillinge ! Wenn Mein Mutterschutz Vorbei ist und ich im Elterngeldbezug bin wird mein Mann dann ...

von Funnykissy 16.08.2016

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhaltsneuberechnung

Mein man ist für seine 13-jährige Tochter unterhaltspflichtig. Die Höhe wurde durch den Anwalt der KM anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Nun ist es ja so, dass für die Berechnung das Gehalt der letzten 12 Monate verwendet wird. Zum neuen Jahr wurden nun diverse ...

von FrauElsa 08.01.2016

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhalt vom Kindsvater???

Hallo Ihr Lieben. Ich habe mit meinem Exmann 3 Kinder. Bis April 2015 habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen. Dies habe ich abgemeldet weil ich neu geheiratet habe. Der Kindsvater zahlt keinen Unterhalt. Er ist weg gezogen und hat alle 14 Tage die Kinder am Wochenende. Er wohnt ...

von Bald4fachMummy 06.01.2016

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhaltsfrage

Hallo. Weiß jemand wie es ist? Die Kindsmutter (bzw ihre Anwältin) meint, daß alles gut ist, weil der Vater und die Mutter zusammen die gesetzliche Höhe leisten. Die Tochter (bald 27 Jahre alt) hat aber bei der Mutter den Unterhalt eingeklagt, weil der Anteil weniger als ...

von mareen283 07.10.2015

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhalt

Hallo, zusammen, möchte gerne wissen, ob ich meinen Ehemann, wir sind verheiratet, auf Kindesunterhalt verklagen kann. Er sollte dann Unterhalt an sein leibliches Kind, unser gemeinsames Kind zahlen. Danke euch im Voraus für eure Antworten. ...

von Saawa 17.03.2015

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Zeltlager bezahlen trotz Unterhalt?

Hallo ihr Lieben, erst mal vorab: mein Mann hat eine Tochter, die 180km entfernt wohnt. 1x im Monat ist sie von freitags - sonntags bei uns. Mein Mann muss sie immer abholen und zurück bringen und nimmt dafür jeweils freitags und sonntags 8 Stunden Zugfahrt auf sich. ...

von sinsy 24.02.2015

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

darf ein Unterhaltspflichter einen schlechter bezahlten Job annehmen?

Hallo, in der Firma meines Mannes werden massiv Stellen abgebaut, momentan ist alles unklar, entweder er bleibt verschont, oder er wird Ende nächsten Jahres arbeitslos. Er hätte jetzt eine neue Stelle, bei der er leider etwas weniger verdienen würde, aber besser als ...

von Alexxandra 13.10.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Unterhalt uneheliches Kind.....

Hallo ihr, habe mal eine Frage bzgl. Kindesunterhalt uneheliches Kind. Also mein Mann hat ein uneheliches Kind, für das er Unterhalt zahlt. Nun bekommen wir zusammen ein Kind. Ändert sich der Unterhalt für das uneheliche Kind in irgendeiner Art und ...

von britta&tascha 28.06.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Unterhalt

Die letzten 10 Beiträge im Forum Patchwork-Familien
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.