Geschrieben von Limayaya am 03.08.2017, 22:24 Uhr |
Umgangsrecht mit den Grosseltern
jo, hat aber mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht nix zu tun. Das ABR regelt nur, wo die Kinder wohnen, nicht wo sie sich stundenweise aufhalten, wenn sie bei einem der Elternteile sind.
Sprich: umgekehrt könntest du ihm auch nicht verbieten, dass er die Kinder in der Zeit, wo sie bei ihm sind, von jemand anderem betreut werden oder jemanden besuchen ect.
Ich stelle mir die Situation trotzdem schwierig vor. Wenn du jetzt mit den Kindern die Oma besuchst: stellt es sich z. B. in den Weg und will euch daran hindern, ins Haus zu gehen? hmm....hinterlässt natürlich auch Spuren bei den Kindern. Falls er so drauf ist, und es keine Möglichkeit gibt, die Besuche so zu legen, dass er gar nicht da ist, wäre es evt. eine Idee, dass die Oma euch besucht. Das kann er ja nicht verhindern.
- Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 03.08.17, 15:37
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 19:04
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 03.08.17, 19:53
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 22:24
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Aprilscherz2000 04.08.17, 9:04
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 22:24
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 03.08.17, 19:53
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - mf4 04.08.17, 20:18
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - mf4 04.08.17, 20:37
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 05.08.17, 9:55
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - mf4 06.08.17, 9:45
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - RINA0209 05.08.17, 9:55
- Re: Umgangsrecht mit den Grosseltern - Limayaya 03.08.17, 19:04