Patchwork - Familien

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Geschrieben von chartinael am 02.05.2011, 22:35 Uhr

Patchwork + Tod eines Elternteils

Hallo Mitpatcher,

hat sich außer mir schon jemand darüber Gedanken gemacht, was im Falle Eures Todes mit den minderjährigen Kindern aus verschiedenen Beziehungen passieren wird?

Werden die dann auf die leiblichen Väter aufgeteilt? Ich mach mir da ja totale Sorgen, daß meine Kinder nicht gemeinsam aufwachsen können, wenn mir etwas passieren sollte.

Gruß

 
14 Antworten:

Re: Patchwork + Tod eines Elternteils

Antwort von Bella13 am 03.05.2011, 9:56 Uhr

Hallo!

Diese Thema ist auch bei mir immer wieder da.Hab dazu hier auch schonmal gepostet,bin in der Sache aber leider immer noch nicht weitergekommen.
Im Normalfall wäre es so das wenn jetzt sagen wir mal die Mutter stirbt,die Kinder zu ihrem jeweiligen Vater kämen.

Sollte mir was passieren,möchte ich auch das meine Tochter bei ihrem Bruder und Stiefvater bleiben darf.Einfach aus dem Grund das sie und ihr Bruder weiter gemeinsam aufwachsen dürfen.
Bin immer noch dabei ein Testament aufzusetzen in dem mein Wunsch festgelegt ist.
Das letzte Wort hätte in so einem Fall aber immer noch das Familiengericht.

Da mein Ex aber nun auch der Einbennung von unserer Tochter zugestimmt hat,bin ich guter Hoffnung,das er im Fall des Falles die Geschwister nicht trennen würde.

LG

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Re: Patchwork + Tod eines Elternteils

Antwort von chartinael am 03.05.2011, 13:23 Uhr

Hey, ist bei uns dieselbe Konstellation - allerdings ohne Zustimmung zur Einbenennung und auf Ansprache dieses Themas beim Mediator gestern, ist der Vater fast fuchsig geworden, wie ich wollen könne, daß sein Kind nicht bei ihm aufwachsen könne, falls ich versterbe.

Meine Argumentation konnte er zu keinem Deut nachvollziehen. Ab 12 Jahren haben die Kinder ein Wohnmitbestimmungsrecht - sprich, sie können nicht gegen ihren Willen versetzt werden. Aber was ist bis dahin. Ich stelle mir die Situation äußerst unschön vor: Mutter verstirbt und das Kind aus erster Beziehung wird vom Vater aus der heimischen Wohnung geholt, wenn nötig per Verfügung. Neben dem Verlust der Mutter, muß das Kind auch den Verlust der Kernfamilie beklagen.

Hast Du schon irgendwas ausformuliert?

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Re: Patchwork + Tod eines Elternteils

Antwort von Bella13 am 03.05.2011, 14:44 Uhr

Ach hab grad gesehen das du mir unten geantwortet hast!

Hab noch nicht so richtig was ausformuliert,bin immer noch dran.

Wie alt ist den dein Kind?Meine Tochter wird jetzt dann 6.
Mir wurde von einer Mitarbeiterin des JA und von meinem Anwalt gesagt das es auch darauf ankommt wie lange das Kind schon in der (Patchwork)Familie ist.
Dein Mann könnte im Falle deines Todes eine Verbleibensanordnung bei Gericht beantragen,das würde bedeuten,das sie zumindest vorübergehend bei deinem Mann und Geschwister bleiben dürfte.Man würde so auch etwas Zeit gewinnen.

Kann mir immer nicht vorstellen,warum es dem Kindeswohl dienen soll,wenn ein Kind in oben besprochenen Fall aus der Familie gerissen wird.Zumal Geschwister da sind.
Denke der Tod des Elternteils ist schon Trauma genug.

Ich bete jeden Tag das mir nichts passiert(will ja alt und grau und schrumpelig werden)damit es nicht zu so einem Fall kommt.Obwohl ich ja seit dem Gespräch mit meinem Ex wegen der Einbennung schon etwas positiver gestimmt bin.
Wenn er mal wieder einen guten Tag hat,werde ich ihn mal auf dieses Thema ansprechen.

LG

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Re: Patchwork + Tod eines Elternteils

Antwort von chartinael am 03.05.2011, 15:11 Uhr

Meine Tochter ist bereits 11 - also kurz vor der 12-Jahre-Grenze. In der Patchwork leben wir erst seit einem Jahr mit gemeinsamen Haushalt und Heirat und so. Mit ihrem Vater hat sie aber nie gelebt, sondern nur mit mir (aber mit regelmäßigem Umgang). Die Verbleibensanordnung wäre ja schon ein Zeitgewinn bis zum 12. Geburtstag.

Der Vater ist der Meinung, daß unser Kind zwei "Zuhause" hat. Das Kind sieht das aber nicht so. Ihr Zuhause ist bei mir/uns. Das gibt sie an, wenn man sie fragt - ohne drüber nachzudenken.

Hast Du schon mal hier im Forum bei RA Bader nachgefragt, was man in solchen Fällen tun könnte?

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Re: Patchwork + Tod eines Elternteils

Antwort von Bella13 am 03.05.2011, 16:35 Uhr

Dann habt ihr die magische Grenze ja schon fast erreicht!
Denke ihr hättet bestimmt nicht so schlechte Chancen da sie ja schon fast das Alter von 12 erreicht hat und sie dann ja befragt werden.Befragt werden sie ja auch schon vorher,nur wie das dann gewertet wird ist was wieder was anderes!

Ja hab bei Fr.Bader schonmal gefragt gehabt.
Es ist eine Standartantwort die einem so auch nicht unbedingt weiterhilft.Da so ein Fall wie bei dir und mir einfach anders ist,weil es sich eben um eine Patchworkfamilie handelt.

Hast du und dein Ex das gemeinsame Sorgerecht?

LG

Hier ist die Antwort von Fr.Bader:

Hallo,

Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.

Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.

Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.

Liebe Grüsse,
NB

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Ja, die Standard-Antwort hab ich bei ihr auch mehrfach lesen dürfen

Antwort von chartinael am 03.05.2011, 16:45 Uhr

... ich hab da heute nochmal speziell für PW angefragt mit etlichen Einzelfragen in der Hoffnung, sie haut nicht wieder ihre Standardantwort rein. Ich finde schon, daß ein Fall mit neuer Kernfamilie und Geschwisterchen anders gewertet werden sollte - allerdings auch ohne gemeinsames Geschwisterchen würde ich eher wollen, daß mein Mann meine Tochter aufzieht als ihr Vater - sonst hätte ich mich ja gar nciht trennen müssen, wenn ich der Meinung gewesen wäre, das sei der Mann gewesen, mit dem ich Kinder aufziehen möchte.

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Oh, ha ... Antwort von NB

Antwort von chartinael am 03.05.2011, 16:54 Uhr

Hallo,
üblicherweise wird jeweils der leibliche Vater das Siorgerecht bekommen. Dann hat der Stiefvater gar keine Rechte.Man kann versuichen über eine entsprechende Verfügung anderes zu erreichen. Das wird aber nur gelingen, wenn das Kind zum Stiefvater eine ganz tolle Beziehung, zum leiblichen Vater aber gar keine hat.
Liebe Grüsse,
Nb

---------------------

Das gefällt mir ja nun gar nicht. Ich möchte doch nicht die Beziehung zum Vater verhindern, nur damit irgendwann gesichert ist, daß sie in ihrer Kernfamilie aufwachsen kann, falls mir etwas geschieht?!?!?

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Re: Oh, ha ... Antwort von NB

Antwort von Bella13 am 03.05.2011, 18:01 Uhr

Das ist ja auch eine Antwort,die einem nicht viel weiterhilft!!
Ich will ja auch nicht denn Kontakt mit ihr Vater verhindern,nur das es dann so läuft wie in der Antwort.
Frag mich wirklich wo in so einem Fall das Kindeswohl bleibt.

Aber mach dir jetzt mal nicht soviele Sorgen!1.st deine Tochter ja bald 12 Jahre und hat damit ein Mitbestimmungsrecht und 2. sagt sie auch selbst das sie bei deinem Mann bleiben will.

Warst du damit schonmal bei einem Anwalt?Ich möchte mich auf alle Fälle nochmal mit einem Anwalt besprechen.
Ich weiß das mein Mann wie ein Löwe um meine Tochter kämpfen würde,das beruhigt mich auch irgendwie.

Wie verstehen sich den deine Tochter und ihr Vater?Wie sind den die Besuche bei ihm?

Du kannst mir auch gerne per PN antworten

LG

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Re: Oh, ha ... Antwort von NB

Antwort von chartinael am 03.05.2011, 18:46 Uhr

Tochter und Vater verstehen sich sehr gut. Sie sehen sich alle 2 Wochenenden und die Ferien sind aufgeteilt. Mein Mann würde auch dafür kämpfen, daß unsere Tochter bei ihm und unserem gemeinsamen Kind bleibt, falls mir etwas passiert. Und Tochter ist auch instruiert (so wie ich übrigens in meiner Kindheit instruiert wurde - bin die älteste von 3 Kindern meiner Mutter).

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Re: Oh, ha ... Antwort von NB

Antwort von cke04 am 03.05.2011, 20:14 Uhr

die väter könnten der kinder zur liebe ja auch weiterhin kontakt halten,aber erstmal wird geguckt das das kind beim leiblichen elternteil lebt,wie würdet ihr euch fühlen wenn euere kinder beim vater leben würden und dann bei der frau eures verstorbenen ex lebene sollen?
solang der kontakt gut ist wird das so gehandhabt,teilweise wird auch versucht kontakt herzustellen wenn dieser nicht besteht.

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Re: Oh, ha ... Antwort von NB

Antwort von chartinael am 03.05.2011, 21:43 Uhr

Wenn das im Interesse des Kindes wäre und mein Kind nie bei mir gelebt hätte und der Umgang weiterhin so liefe wie bisher, würde ich das Kind nicht aus purem Egoismus zu mir holen wollen. Auch wenn für mich der Partner des Ex fremd ist, ist er für mein Kind doch schließlich die Hauptbezugsperson neben der/dem Ex.

Wenn es der Wille meines Ex als auch der Wille meines Kindes ist, bei der Familie zu bleiben, würde ich das respektieren.

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Bella, guck mal hier:

Antwort von chartinael am 04.05.2011, 15:52 Uhr

§ 1682 BGB ( “Schutz der Stieffamilie” – inzwischen: “Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen” ):
Kurzzeitig fand sich in § 1682, der die Verbleibensanordnung nach dem Tod des leiblichen Elternteils regelte, sogar der Begriff “Stieffamilie” in der Überschrift, bevor die Regelung aufgrund einer Änderung durch das Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2001 in “Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen” umbenannt wurde.

Diese Norm bietet einen Schutz für Stiefkinder vor Herausnahme aus der Stieffamilie nach dem Tod des leiblichen Elternteils oder für den Fall, dass der leibliche Elternteil kein Sorgerecht hat.

https://www.familienhandbuch.de/rechtsfragen/kinderrechte/die-rechte-des-stiefkindes

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@chartinael

Antwort von Bella13 am 04.05.2011, 21:03 Uhr

Hallo!

Danke für die Info.Das hört sich schonmal gut an!Ich wusste zwar das es die Verbleibensanordnung gibt,hab aber nie was genaues dazu gefunden!

lg

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@cke04

Antwort von Bella13 am 04.05.2011, 21:12 Uhr

Hallo!

Du fragst uns fühlen würden,wenn es genau anders rum wäre,sprich das Kind bei der Stiefmutter bleiben sollte.

Wenn ich als Mutter weiß,das mein Kind in der Familie mit ihrem leiblichen Vater und der Stiefmutter,seit Jahren ein liebevolles Zuhause hat.Geschwister da sind,das Kind dort in die Schule oder KIGA geht,und dort Freunde hat,dann wäre ich die allerletzte Person die das Kind,nach dem Tod des Vaters aus dieser Familie nehmen würde.
Ein Tod eines Elternteils ist für Kinder traumatisch genug,dann muß ich das nicht auch noch machen.

Man kann meines Erachtens nicht solche Fälle alle gleich beurteilen.
Es gibt Patchworkfamilien wo es keine so enge Familienbande gibt,da mag die Regelung besser sein,das daß Kind nach dem Tod eines Elternteils zum überlebenden leiblichen Elternteil kommt.
So etwas sollte immer individuell und unter Berücksichtigung des Kindeswohl geschehen.
Und natürlich der Wunsch des Kindes.

lg

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