Patchwork - Familien

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Geschrieben von desireekk am 08.12.2019, 20:20 Uhr

OK, dann mal rechtliche Grundlage

Hallo,

rechtliche Grundlage:

1.)
§ 1684 BGB: Recht auf Umgang des Kindes mit beiden Eltern:

Beide Eltern haben den gegenseitigen Umgang zu FÖRDERN, nicht einzuschränken (wie durch einen Wegzug), sofern durch den Umgang das Kindeswohl nicht gefährdet wird (und das ist bei Euch ja nicht der Fall).
Wenn also mein Punkt 2.) nicht zutrifft: Du entfernst das Kind vom Vater, der bisherige Umgang nicht nicht mehr stattfinden geschweige denn mit Alter des Kindes ausgeweitet werden.

2.)
Ich konnte bisher nicht lesen ob ihr die elterliche Sorge gemeinsam ausübt?
Dann kannst Du das Kind nicht mal ohne Zustimmung des anderen Elternteils vom bisherigen Wohnsitz abmelden.

Weißt Du, ich verstehe Dich total, auch DU willst Dein Leben planen und das nicht von einem Minizwerg abhängig machen…. aber Du wirst es müssen.
Ich war in der selben Situation, ich habe auch meinen Ex fragen müssen ob ich mit den Kindern wegziehen kann (bei mir aber noch viieeel weiter weg).
Hätte er nicht zugestimmt, hätte ich eben nicht umziehen können. Ganz einfach, das war mir und meinem neuen Partner klar, denn meine Kinder ganz bei meinem Ex lassen wäre nicht gegangen, da er nicht ganz gesund ist/war.

Gruß

D

 
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