Patchwork - Familien

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Geschrieben von Gerit77 am 14.09.2012, 10:42 Uhr

neue Geburtsurkunden etc

Hallo, die Kinder können einbenannt werden und dabei den Namen des neuen Mannes oder einen Doppelnamen annehmen. Ob der Geburtsname angestellt oder vorausstellt wird kann man sich raussuchen. Wichtig ist, die Kinder bekommen dann neue Geburtsurkunden und tragen diesen neuen Namen dann ein Leben lang, d.h. sie können nicht einen Teil des Doppelnamens abgeben o.ä. verändern würde es sich nat. nur durch eigene Hochzeit. Du brauchst die Zustimmung des Kindesvaters, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, ich glaube ab 5 (oder ab 6 ) werden auch die Kinder befragt. Viele Grüße, Gerit

 
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