Geschrieben von shinead am 28.09.2011, 18:55 Uhr |
Neue Ehe...
.. zählt nicht.
Und ja, der Verursacher der Entfernung zahlt die Kosten. Normalerweise komplett - alles andere ist Kulanz des Betroffenen.
20 Jahre war geschätzt. Gehen wir mal von Abi und einer Ausbildung aus, bei der die Unterhaltspflicht gegeben ist - ja, dann zahlt man auch 20 Jahre. Der Umzug verjährt auch nicht.
- frage wegen sorgerecht und umzug!! - mädelsmama09_11 22.09.11, 18:41
- Re: frage wegen sorgerecht und umzug!! - shinead 22.09.11, 20:11
- nicht ganz so einfach - Maxi74 27.09.11, 16:46
- Neue Ehe... - shinead 28.09.11, 18:55
- nicht ganz so einfach - Maxi74 27.09.11, 16:46
- Re: frage wegen sorgerecht und umzug!! - shinead 22.09.11, 20:11
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