Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 28.09.2011, 18:55 Uhr

Neue Ehe...

.. zählt nicht.

Und ja, der Verursacher der Entfernung zahlt die Kosten. Normalerweise komplett - alles andere ist Kulanz des Betroffenen.

20 Jahre war geschätzt. Gehen wir mal von Abi und einer Ausbildung aus, bei der die Unterhaltspflicht gegeben ist - ja, dann zahlt man auch 20 Jahre. Der Umzug verjährt auch nicht.

 
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