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Geschrieben von FrauMia am 28.02.2013, 21:07 Uhr

Namensrecht

Hallo ihr, vielleicht weiß ja jemand Wie die Lage aussieht.
Also mein Verlobter hat zwei Kinder aus erster Ehe, ich auch. Wir haben einen gemeinsamen Sohn. Nach der Scheidung habe ich meinen geburtsnamen wieder angenommen und auch unser Sohn trägt ihn. Nun wird geheiratet und mein Verlobter nimmt meinen Namen an. Nun möchte die Kindesmutter ihren geburtsnamen wieder annehmen und die Kinder sollen diesen auch bekommen. Mein Verlobter möchte das allerdings nicht so gern. Kann die Mutter das einfach bestimmen weil der Vater nun einen anderen Familiennamen trägt oder Brauch sie trotzdem die Zustimmung. Es liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor.

 
4 Antworten:

Re: Namensrecht

Antwort von shinead am 28.02.2013, 21:29 Uhr

M.E. braucht sie seine Zustimmung, da die Kinder den Ehenamen hatten.

Bei der Umbenennung Deiner Kinder musste Dein Mann doch auch zustimmen, oder?

Warum stört die Umbenunng Deinen (bald-) Mann? Er heißt doch auch bald nicht mehr so wie die Kinder. Eine Weigerung würde ja dazu führen, dass die Kinder weder wie Mutter, noch wie Vater heißen.

Was möchten denn die Kinder?

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Re: Namensrecht

Antwort von FrauMia am 28.02.2013, 22:31 Uhr

Also meine haben den Namen meines ex Mannes, dem Vater. Was für mich auch vollkommen in Ordnung ist.
Die Kinder meines bald Mannes sind 12 und 11 die jünger möchte ihren Namen unbedingt behalten und die Große nur aufgrund der Mutter umbenennen. Die Beiden sind seit 7 Jahren geschieden, das Verhältnis soweit gut, auch ich komm sehr gut aus mit ihr. Seitdem sie weiß das wir heiraten möchte sie ihren geburtsnamen wieder nehmen, so hab ich das verstanden. Wenn die Mädels es wirklich wirklich wollten, denke ich wäre mein Mann damit auch einverstanden, nur hat er das Gefühl das sie Mädels von Oma und Mama dazu Überredet werden.
Außerdem ist es wohl bei der großen eh nicht so einfach, da sie den geburtsnamen der Mutter nach der Geburt bekam und nach der Hochzeit den Familiennamen.

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Re: Namensrecht

Antwort von Sternenschnuppe am 01.03.2013, 9:02 Uhr

In dem Alter werden die Kinder eh befragt, und da wir dann schnell deutlich, dass sie es nicht wirklich wollen.
Daher wird es dann eh abgelehnt.
Anstelle Deines Baldmannes würde ich da keinen Stress machen, den Kindern aber deutlich vermitteln, dass nur sie das entscheiden können und sollen und dem Standdesbeamten die Wahrheit sagen sollen.

Dann ist er nicht der, der dagegen ist, die Kinder gut informiert.

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Re: Namensrecht

Antwort von Geisterfinger am 30.05.2013, 12:59 Uhr

Wie genau es in der SItuation ist, weiß ich nicht, aber bei Hochzeiten müssen Kinder über 5J nicht gemeinsam mit ihren gleichheißenden Eltern den Namen wechseln sondern können diesen behalten. Ob deren Aussage zählt oder ob die Eltern das für sie festlegen, weiß ich nicht.

Ich persönlich fände es komisch, wenn ein Kind einen Nachnamen hat, aber keinen Elternteil, der so heißt. Gleichzeitig verstehe ich, dass die Kinder schon eine Nachnamensidentität haben und den behalten wollen.

Wäre für deinen Mann ein Doppelname eine Lösung? Er würde dann so heißen wie alle seine Kinder. Ich fände das wohl ein gutes Signal.

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