Patchwork - Familien

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Geschrieben von desireekk am 03.08.2012, 22:25 Uhr

Korrektur...

Hallo,

icvh denke, das Jugendamt hat ihm nicht die Elternzeit verboten, jedoch darf er in dieser zeit nicht den Unterhalt kürzen, da er den Kindern gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat.

Er kann solange Elternzeit nehmen wie er will, aber der Unterhalt muss weiterlaufen.
Ich habe damals für den Großen meines Mannes 4 Jahre den Unterhalt gezahlt als er für unsere zwei Kurzen in EZ war

Viele Grüße

Désirée

 
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