Geschrieben von desireekk am 03.08.2012, 22:25 Uhr |
Korrektur...
Hallo,
icvh denke, das Jugendamt hat ihm nicht die Elternzeit verboten, jedoch darf er in dieser zeit nicht den Unterhalt kürzen, da er den Kindern gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat.
Er kann solange Elternzeit nehmen wie er will, aber der Unterhalt muss weiterlaufen.
Ich habe damals für den Großen meines Mannes 4 Jahre den Unterhalt gezahlt als er für unsere zwei Kurzen in EZ war
Viele Grüße
Désirée
- Elterngeld und Unterhalt - eine Frage bitte - Kissinger 03.08.12, 13:27
- Re: Elterngeld und Unterhalt - eine Frage bitte - shinead 03.08.12, 15:32
- Re: Elterngeld und Unterhalt - eine Frage bitte - 32+4 03.08.12, 17:28
- Re: Elterngeld und Unterhalt - eine Frage bitte - Kissinger 03.08.12, 17:42
- Re: Elterngeld und Unterhalt - eine Frage bitte - MamaEinesKleinenPrinzen 03.08.12, 20:54
- Korrektur... - desireekk 03.08.12, 22:25
- Re: Elterngeld und Unterhalt - eine Frage bitte - Sternenschnuppe 04.08.12, 9:38
Jetzt sind wir bald wieder vorübergehend zu 6!!
Also manchmal frag ich mich echt...
Es wird immer schlimmer....
Unser Patchworkfamilie wird immer größer
So langsam wollen wir patchworken... :-)
Was ist das beste fuers Kind? (Sorry sehr lang!)
Ich hab mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen
Geburtstagsfeiern
Geteilte Ferien...mir fällt das voll schwer;(