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Geschrieben von malinois_1 am 10.04.2014, 12:10 Uhr

Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?

Hallo,

kann das Jugendamt nur aufgrund einer zu kleinen Wohnung die Kinder aus der Familie herausnehmen? Ist das als Kindeswohlgefährdung zu werten? Die Wohnung ist unzumutbar zu klein und die Familie findet trotz großen Bemühungen und einen WBS Schein mit Dringlichkeit keine Wohnung.

Lg

 
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