Geschrieben von leila2004 am 21.12.2010, 11:52 Uhr |
Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht?
Die Alternative zum nicht Einschließen, wäre die Tür offen zu lassen.
Das Haus steht aber mitten in einer Großstadt, bei dem die Haustür ebenfalls bis 22 Uhr geöffnet ist. Manchmal auch die ganze Nacht, wenn keiner dran denkt, zuzuschließen.
- Kinder (6+9) schlafen allein in einer Wohnung - Verletzung der Aufsichtspflicht? - leila2004 15.12.10, 14:41
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