Patchwork - Familien

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Geschrieben von Summer80 am 18.10.2019, 16:27 Uhr

Ich kann nicht mehr

Protokollieren, wann die Kinder bei euch sind.

Sind sie genau die Hälfte der Zeit (50%:50%) bei euch, liegt ein Wechselmodell vor und es besteht auf beiden Seiten kein Anspruch auf Kindesunterhalt. Sind sie weniger als die Hälfte der Zeit bei euch (49%:51%), besteht Unterhaltspflicht an die Mutter. Sind sie mehr als die Hälfte der Zeit bei euch (51%:49%) hat dein Lebensgefährte Anspruch auf Unterhalt von der Kindsmutter.

Wenn die Kinder eh immer so oft bei euch sind, würde ich das übers Jugendamt laufen lassen und eine Struktur da reinbringen.

Was auch zu prüfen wäre: Weiß nicht, ob sich der Unterhalt ändert, wenn die Kinder fast die Hälfte der Zeit beim zahlenden Elternteil befinden, als wenn sie nur jedes zweite Wochenende dort sind. Der Kostenaufwand unterscheidet sich ja. Daher würde ich das übers JA machen. Je nachdem muss er dann weniger bezahlen. Aber da kenne ich mich nicht aus.

 
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