Patchwork - Familien

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Geschrieben von und am 15.05.2018, 12:18 Uhr

Hä?

Ich sag wieder : Bafög. Wenn der/die Unterhaltsverpflichtete/n nicht genug Geld haben, um ALLE studierenden Kinder gleichermaßen zu unterhalten, dann springt wie gesagt, der Staat ein bzw. schießt was dazu. Das Bafög-Amt berechnet euch das alles ganz genau entsprechend eurer Einkommensverhältnissen und berücksichtigt natürlich auch, wieviele Geschwisterkinder da noch sind. Nur weil einer zuerst studiert, wird er nicht mehr bekommen als die nachher studierenden Geschwister/Halbgeschwister.

"sprich bei einem Studenten sind es aktuell 750;- abzüglich knapp 200€ Kindergeld bleibt eine Summe von 550€ im Monat."

Ähm nein. 735 Euro sind zwar derzeit der Bedarf, der einem außer Haus lebenden Studenten zugestanden wird (und dies ist somit auch der Bafög-Höchstsatz). Das bedeutet aber nicht, dass der Vater allein diese Summe an Unterhalt zahlen muss. Die Gesamtsumme wird aufgeteilt zwischen Vater, Mutter und Bafög-Amt. Eben je nach den individuellen Einkommensverhältnissen - und das lässt man am besten das Bafög-Amt oder im Zweifelsfall auch einen Anwalt ausrechnen. Darüber hinaus besteht auch für die Mutter eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, heißt also sie kann bitteschön mal mehr arbeiten gehen, um ihre Unterhaltspflicht erfüllen zu können - falls nichts gravierendes dagegenspricht, wie z. B. Krankheit oder noch weitere, kleine Kinder.
Das Kindergeld steht übrigens Mutter und Vater jeweils zur Hälfte zu. Wenn einer der beiden von der Kindergeldkasse das volle Kindergeld ausgezahlt bekommt, dann schuldet er also dem anderen Elternteil die Hälfte davon.


"Er wird ihn darauf hin verklagen, das ist sicher."

Soll er doch. Dann ist die Mutter aber genauso dran (siehe oben, gesteigerte Erwerbsobliegenheit). Und wenn ihr wirklich so knapp bei Kasse seid, dass eure Kapazitäten nicht für 3 Kinder ausreichen, wie du schilderst, dann habt ihr doch gar nichts zu befürchten. Niemandem wird hierzulande unzumutbar viel Unterhalt abgeknöpft. Also lasst ihn ruhig klagen. Sinnvoller, zielführender und zeitsparender wäre es allerdings, wenn der der klagewillige Nachwuchs erst einmal einen simplen Bafögantrag stellen würde.

 
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