Patchwork - Familien

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Geschrieben von GlücksMutti am 15.01.2018, 18:52 Uhr

Große Anschaffungen - Erbe

Hallo Ihr Lieben,

mich würde Eure Meinung interessieren.
Mein Freund und ich denken über den Kauf eines Hauses nach. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, zusammen haben wir einen 6 Monate alten Sohn.

Da ich mehr verdiene als mein Freund, würde ich natürlich auch mehr in den Hauskauf investieren. Bevor es aber überhaupt dazu kommt wollte ich mich mit ihm über die Erbregelung unterhalten. Er ist dazu jedoch in keinster Weise bereit. Ich will das aber geregelt haben. Ich möchte nicht, dass im Falle des Falles seine Kinder miterben.

Wie habt ihr das für Euch geregelt?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin nicht auf der Suche nach Ratschlägen, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll oder wie ich meinen Freund umstimmen kann o. Ä. Ich interessiere mich einfach dafür, wie so eine Situation von anderen Patchwork-Familien gehandhabt wurde/wird.

Danke Euch, ich freu mich auf Eure Beiträge.
LG

 
65 Antworten:

Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von kfischgen am 15.01.2018, 19:17 Uhr

Wir sind in ähnlicher Konstellation unterwegs, mein Mann möchte auch über das Thema Teatament (leider) nicht reden. Du könntest beim Grundbucheintrag reflektieren, dass Du mehr beigetragen hast. Schau auch mal unter Berliner Testament, das wird oft für Patchwork Familien empfohlen.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Mohnschnecke99 am 15.01.2018, 19:22 Uhr

genau deswegen gehört uns nichts großes gemeinsam. meine wohnung ist meine wohnung, und die erben meine kinder. sein haus ist sein haus, und das erben seine kinder. derzeit erarbeiten wir eine lösung, dass meine kinder ihn nicht aus meiner wohnung, die wir derzeit gemeinsam bewohnen, rauswerfen können. er würde wahrscheinlich sowieso ausziehen, wenn ich vor ihm sterbe, aber er soll von meinen kindern keinen druck haben. sein haus ist vermietet, das ist derzeit kein thema, allerdings hat er mich als begünstigte einer lebensversicherung eingesetzt, damit ich mir neue möbel kaufen kann, wenn seine kinder mir seine möbel unterm hintern rausschleppen.

das drama mit dem auseinandersortieren hatte ich mit meinem ex - nie wieder. da werden nur die anwälte reich.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Mohnschnecke99 am 15.01.2018, 19:26 Uhr

gerade das berliner testament ist im patchwork sehr tricky. die kinder des partners, der zuerst verstirbt, sind dann die verlierer.

beispiel:
vater - ein Kind
mutter - ein Kind
ein gemeinsames Kind

der vater stirbt, laut berliner testament erbt die frau, die kinder gehen leer aus. wenn die mutter danach stirbt, erben das kind der frau und das gemeinsame kind, das kind des vaters erbt von der stiefmutter nichts.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von kfischgen am 15.01.2018, 20:13 Uhr

Da hast Du Recht, aber ich glaube das kann man mit eingesetzten Vor- und Nacherben sinnvoll lösen, oder? Das Thema ist auf jeden Fall komplex und eine fachgerechte Beratung empfehlenswert.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Mariechen2015 am 15.01.2018, 20:35 Uhr

Das ist aber sehr egoistisch. Wenn ihr bede zusammen das Haus kauft und zusammen eingetragen seid,dann erben alle Kinder.Nicht zu gleichen Teilen,aber wieso sollte nur ein Kind von dreien von ihm erben?

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von emilie.d. am 15.01.2018, 20:58 Uhr

Also, bei uns hat ein Anwalt zu Folgendem geraten. Funktioniert allerdings nur, wenn man in Zugewinngemeinschaft verheiratet ist.
Frau kauft Haus und steht im Grundbuch. Bei einer Scheidung wird wegen Zugewinn eh 50-50 aufgeteilt.
Stirbt der Mann, erbt in dem Fall bei uns der Sohn nicht mit und ist faktisch durch die Hintertür enterbt.

Bei uns ist der Kontakt zum Sohn allerdings auch vorsichtig ausgedrückt schlecht. Ich kann irgendwo verstehen, dass Dein Freund seine Kinder nicht komplett enterben will.

Würde die 260 Euro investieren und mich anwaltlich beraten lassen. Bei Euch ist es ja noch komplizierter, weil Ihr nicht verheiratet seid.

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den Kindern steht doch ebenso ein Erbe zu?!?!

Antwort von Milia80 am 15.01.2018, 21:48 Uhr

Ich habe keine rechtliche Ahnung bin aber der Meinung dass auch die anderen Kinder ein Recht darauf haben und nicht nur euer gemeinsames.

Warum willst du sie außen vor lassen?
Ich sehe das so, angenommen Haus 60% dir 40% er-> von den 40% erben alle seine Kinder gleichermaßen, warum sollte Kind No 3 bevorzugt werden?

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von GlücksMutti am 16.01.2018, 0:07 Uhr

Hey Ihr Lieben,
habt vielen Dank für Eure Beiträge. Einige waren hilfreich, andere eher nicht (ich hatte ja darum gebeten zu erfahren, wie ihr das macht. Ich hatte nicht um Bewertungen gebeten, ob jemand das egoistisch findet oder wie auch immer).

Ich denke, ich werde mich tatsächlich beraten lassen und dann mal sehen, welche Möglichkeiten es gibt. Im Zweifelsfall lasse ich die Finger von diesem Vorhaben oder kaufe mir die Immobilie allein, dann wird es erst gar nicht zum Problem.

Danke und LG an Euch

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von lilawiese am 16.01.2018, 9:18 Uhr

Wir haben ein notarielles gemeinschaftliches Testament gemacht. Das hat auch den Vorteil, dass es im Fall der Fälle auffindbar ist. Wir haben das Ganze über Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung geregelt bis unser gemeinsames Kind 25 ist.
Allerdings ist die Konstellation bei uns so, dass mir das Haus alleine gehört und ich nicht möchte, dass im Worst Case die Ex mein Haus in die Finger bekommt. Die Bonuskinder erhalten ganz normal ihren Erbteil, aber eben nichts vom Haus (selbst wenn ich vor meinem Mann versterbe), das bekommt nur mein Kind.
Ihr solltet bei der Beratung dann auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen wenn ihr nicht verheiratet seid, sonst kann das richtig teuer werden.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Hausschuh am 16.01.2018, 9:37 Uhr

Hallo

Ich an deiner Stelle würde es so machen:

Ich kaufe das Haus. Ich stehe alleine im Grundbuch und bediene alleine den Kredit. Mein Partner zahlt aber an mich "Miete".

So und nicht anders. Dann ist klar wer was erbt und wem was gehört. Ich habe seltenst gehört das im Falle einer Trennung oder Scheidung oder Tod das Aufteilen des Besitzes ohne Konflikte und böses Blut ablief...

Gruß Hausschuh

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von kleineTasse am 16.01.2018, 11:36 Uhr

Wenn dein Mann mit im Grundbuch steht, sind seine Kinder auch erbberechtigt. Ich kann dich total verstehen und würde bei Bockigkeit des Partners lieber mein eigenes Süppchen kochen. Nur gut das er sich schon vor dem Kauf outet. Zum Schluss bleibt in der Regel euer Kind übrig (wenn ihr Eltern irgendwann verstorben seit) und muss sich dann mit seinen Stiefgeschwistern und sei es nur der Pflichtteil, rumplagen. Das würde ich meinem Kind nicht zumuten wollen.

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Tatsächlich ist das problem eben, dass dein Partner "seinen Teil"

Antwort von Leewja am 16.01.2018, 12:50 Uhr

dann nicht vererben können soll.
Da wäre ich an seiner Stelle auch bockig, warum soll er investieren dürfen/müssen, aber seinena nderen Kindern (die ER wahrscheinlich ja ebenso liebt, wie euer gemeinsames, möchte man hoffen) weniger vererben zu können?

Ich würde auch sagen, dann mach es lieber alleine - dein Eigentum, deine Erbideen.

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Wenn er im Grundbuch steht, erben alle seine Kinder... (Pflichtteil)

Antwort von Zwerg1511 am 16.01.2018, 13:17 Uhr

...egal, wer lt. Testament erbberechtigt ist. Denn der Pflichtteil kann nicht ausgeschlossen werden. Also musst Du es alleine machen.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Mariechen2015 am 16.01.2018, 14:05 Uhr

Es gibt ein ernsterer und alle seine Kinder sind Erbberwcjtigt und nicht eins ja und zwei nicht.
Das ist jawohl klar und das zu erwarten ist einfach nur unmöglich.
Ihr kauft zusammen.
Wenn dir das nicht passt dass dein Mann zwei weitere Kinder hat,dann darf man sich nicht auf eine solche Konstellation einlassen

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Mariechen2015 am 16.01.2018, 14:06 Uhr

Ja das ist ja was ganz anderes.
Aber wenn bei dem Mann der AP nur ein Kind erben soll von dreien,ist das defintiv nicht richtig.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Finale am 16.01.2018, 14:45 Uhr

wenn ihr 50 % eingetragen seid, dann vererbst du deine Hälfte an dein Kind und ihn und er an dich und seine Kinder.
Du kannst bei deiner Hälfte dein Kind als Alleinerbe bestimmen, damit kannst du verhindern, dass, wenn du zu erst stirbst, dein Anteil zu gleichen Teilen an die Kinder deines Partners gehen. Wenn allerdings das Haus das einzige Erbe ist, wirst du ihn wahrscheinlich nicht ganz enterben können.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Finale am 16.01.2018, 14:49 Uhr

Würdest du dich als Partner darauf einlassen?
Ich nicht

Ich würde nicht jahrelang mitputzen, renovieren, Möbel mit anschaffen und dann auch noch Miete zahlen und dem Partner das Eigentum abzahlen.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Finale am 16.01.2018, 14:51 Uhr

Habe gerade gesehen, dass ihr nicht verheiratet seid. In dem Fall ist ja sowieso dein Kind dein Alleinerbe. Über den Anteil deines Freundes kannst du nicht bestimmen und ich würde auch nicht meine Kinder enterben.

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Nicht? Ich mache das so

Antwort von Leewja am 16.01.2018, 16:08 Uhr

Das Haus gehört meinem Mann alleine. Ich stehe nicht im Grundbuch. Wir haben auch Gütertrennung ihr Vertrag vereinbart. Ich habe zehn Jahre lang nichts gezahlt, jetzt trage ich einen Teil zu Erhaltung/Renovierung Kosten bei. Ich würde ja ansonsten auch die Hälfte der Miete zahlen. Wenn ich wollen würde, könnte ich mir natürlich selber ein Haus/eine Eigentumswohnung kaufen. Kann man machen, wenn man auf Eigentum besteht. Es muss aber keineswegs das gleiche Haus sein. Wenn man sich das nicht leisten kann, der andere aber schon, warum dann nicht so. Vorausgesetzt natürlich dass man nicht der Theorie anhängt, alles Geld müsste beiden gehören.

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Re: Nicht? Ich mache das so

Antwort von Finale am 16.01.2018, 17:00 Uhr

nein, ich finde nicht, dass Partner ihr gesamtes Geld teilen sollten, wenn ich ein Haus hätte, hätte ich auch meinen Partner nicht automatisch ins Grundbuch eintragen lassen. Bei mir selbst wäre ich aber trotzdem vorsichtig.

Ich kenne 2 Fälle:
Fall 1: Mann hat Haus, Frau zieht ein, bekommt Kinder, arbeitet nur noch Teilzeit und zahlt von ihrem Gehalt natürlich die Nebenkosten mit und anteilig eine kleine Miete, mit der der Partner auch das Haus abbezahlt. Natürlich macht sie den Haushalt, kümmert sich um die Kinder. Die Ehe zerbricht, Haus gehört ihm, sie muss ausziehen, hat finanziell gar nichts auf der Seite und er eine abbezahlte Immobilie. Da sie nicht verheiratet waren, bekommt sie nicht einmal Trennungsunterhalt.
Fall 2: Frau hat (altes) Haus, Mann zieht ein, renoviert jahrelang, zahlt mit seinem Gehalt mit. Partnerschaft zerbricht, das Haus ist für ihn verloren.

Ich würde eben keine Miete zahlen oder mich zu sehr bei einem fremden Eigentum engagieren.

Ich finde allerdings die Konstellation, dass einer sehr viel Geld oder Besitz oder beides hat und einer nichts immer schwierig.

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@Finale

Antwort von Hausschuh am 16.01.2018, 17:40 Uhr

Hallo

Es kann doch aber nicht sein, das jemand in einem Haus wohnt, und nichts bezahlt. Wenn der andere sich nicht an den "Wohnkosten" beteiligt hat er doch einen finanziellen Vorteil ohne Ende! Er kann jeden Monat einen Haufen Kohle sparen (die sonst anteilig für Miete draufgehen würde) und der andere finanziert ihm somit nicht nur das Wohnen sondern indirekt seine Ersparnisse. Nein, das kann auch nicht sein...

Hausschuh

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von GlücksMutti am 16.01.2018, 19:29 Uhr

Oh puh.. Vielen lieben Dank für Euer Engagement.. Das ist ja wirklich eine schwierige Kiste.. und ich dachte mir schon, dass es etliche Mitleser gibt, die in dem Bereich Erfahrung/Ahnung haben..

@Hausschuh
Bei uns ist es so, dass ich wesentlich mehr verdiene als mein Partner. Wenn wir zusammen kaufen wird es nicht mal 40/60 laufen, sondern noch "schiefer"..

Ich bin wirklich geneigt, mir ein Haus zu kaufen, in das wir dann einziehen.. Natürlich wird es dann so sein, dass mein Partner dort nicht für umme wohnen wird (und seine älteste Tochter auch nicht, sie wohnt nämlich bei uns). Die Mietregelung finde ich eine gute Idee. Dabei will ich ihm ja nicht das Geld aus der Tasche ziehen, die Miete werden wir gemeinsam besprechen/bestimmen. Er hat ja schließlich auch was davon, er nutzt dann Wohnraum. Die Miete für eine gleichwertige Whg wäre deutlich höher. Das weiß ich jetzt schon, ohne, dass wir dahingehend bereits gesprochen hätten geschweige denn die Immobilie bereits gewählt oder gar gekauft ist.

Und zur Verweigerung meines Partners in Bezug auf eine Erbregelung: Wer sich derart verweigert muss sich eben gefallen lassen, dass andere Pläne ohne ihn machen. Andere schreibe ich deshalb, da er sich öfter in dieser Art Verweigerung befindet und sich dann wundert, dass er "übergangen" wird.

Ich liebe meinen Freund. Ich mag nur auf dieses Sturstellen nicht immer Rücksicht nehmen und mache dann eben mein Ding.

Ehrlicherweise muss ich zugeben, dass ich wahrscheinlich von meinem Plan, seine Kinder nicht erben lassen zu wollen, nicht abgerückt wäre. Dennoch finde ich, er hätte sich ruhig mal mit mir hinsetzen und mir mitteilen können, wie er sich die ganze Sache vorstellt. Viell hätten wir einen guten Kompromiss oder so gefunden...

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Mariechen2015 am 16.01.2018, 20:59 Uhr

Naja aber entweder man ist eine Familie oder man lässt es sein.
Es gibt doch in fast jeder Familie einen der mehr arbeitest und mehr verdient.
Deswegen geht das Haus aber doch auf beide. Und du kannst SEINE Kinder nicht enterben.
Wie würdest du das denn finden wenn dein Freund euer Kind enterben würde?
Ganz ehrlich,mit dieser Einstellung solltest du Projekt Patchwork sein lassen.
Gewinner bist du mit Kind,er und vor allem seine Kinder gucken in de Röhre.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von kleiner Löwe am 16.01.2018, 21:20 Uhr

Hallo,

bei uns wird es genau andersherum sein. Ich habe einen Sohn aus einer vorherigen Ehe und seit gut einem Jahr haben wir noch ein gemeinsames Kind. Wir sind auch nicht miteinander verheiratet und planen ein Eigenheim.
Mein Partner verdient auch wesentlich mehr als ich und hat auch bisher mehr angespart, so dass wir beschlossen haben, dass er das Grundstück und Haus allein finanziert. Da ich mit meinem Ex-Mann aber schon ein Haus zusammen hatte (was er behalten hat), war ich auch nicht so scharf darauf, nochmal ein Eigenheim mit jemandem zu besitzen.
Die Erbproblematik mit meinem Sohn erübrigt sich dadurch, allerdings wird es wohl einen Ehevertrag geben, wenn wir irgendwann mal heiraten sollten, für den Fall, dass mein Partner vor mir versterben sollte und ich ja dann entsprechend Teile vom Haus erbe. Ob das so möglich ist, ich hoffe es. Jedenfalls ist es für mich ok, wenn mein Sohn nichts von dem Haus erbt, er bekommt ja einen Teil vom Haus des Vaters.

Wir werden es übrigens so machen, dass ich Miete zahle, jedoch nicht die marktübliche, sondern eher symbolisch und natürlich einen Anteil an den Nebenkosten.

LG

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von GlücksMutti am 16.01.2018, 23:10 Uhr

@Mariechen2015

Ich verstehe nicht, warum Patchwork ständig mit der "ursprünglichen" Familie gleichgesetzt wird (Bitte jetzt nicht an dem Wort ursprünglich aufreiben, es sollte klar sein, wie ich das meine).

Patchwork ist etwas völlig anderes und daher sind auch andere Maßnahmen, Planungen usw. von Nöten. Das betrifft Alles, nicht nur Anschaffungen wie ein Eigenheim. Die Gleichsetzung von Patchwork mit Familie halte ich verklärt, obgleich ich den dahinterstehenden Wunsch erkenne und sehr gut verstehen kann.

Ich kriege auch immer noch nen Hals, wenn Andere davon ausgehen, dass ich die Kinder meines Partners genauso lieben müsste wie mein eigenes.. Es heißt immer "Es sind doch Kinder".. Sind es, aber nicht meine.

Aber zurück zum Hauskauf-Thema: Ich hatte ja zuletzt geschrieben, dass ich darüber nachdenke, dass ich das Haus kaufe u mein Partner + Tochter dann sozusagen bei mir einziehen. Damit enterbe ich ja niemanden, seine Kinder sind nur eben nicht erbberechtigt. Das ist was völlig anderes.

Und mein Partner ist ein erwachsener Mann. Es obliegt letztlich ihm, damit einverstanden zu sein, oder dagegen. Sollte er dagegen sein kaufe ich mir auch kein Haus, da ich nicht will, dass wir getrennt wohnen.

Dann bleibt alles wie es ist. Auch völlig okay. Wir schauen mal, was sich ergibt.

Noch einmal vielen Dank an alle!
LG

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Re: Nicht? Ich mache das so

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.01.2018, 9:37 Uhr

Millionen von Menschen zahlen Miete und pflegen ein Haus bzw. eine Wohnung, die ihnen nicht gehört - weil sie es gerne gemütlich haben, auch wenn sie "nur" zur Miete wohnen, und weil man fremdes Eigentum, das einem zur Verfügung gestellt wird, pfleglich behandelt. Irgendwie abstrus, daß es völlig okay ist, Wohnraum von jemand völlig Fremden zu mieten und sich darum zu kümmern, wenn der Vermieter aber der Lebenspartner ist, ist es plötzlich unzumutbar.

Deine beiden Fälle hätte man absichern können, durch Zusatzvereinbarungen und Verträge. Wobei in beiden Fällen ja durchaus gefragt werden darf, ob die "Opfer" wirklich besser dagestanden hätten, wenn sie mit dem "Täter" gemeinsam zur Miete gewohnt hätten. Auch dann hätten sie sich an der Miete beteiligen müssen, und wahrscheinlich hätte die Dame im ersten Fall auch dann auch dem (gemieteten) Haus ausziehen müssen, weil sie es alleine nicht hätte halten können. Da war der grundsätzliche Fehler doch eher, daß die Frau komplett ohne (wenigstens ein wenig) Absicherung durch eine Ehe oder private Vereinbarungen mit Schmackes in die Hausfrauenfalle getappt ist. Ich hätte meiner Tochter einen Vogel gezeigt, wenn sie sich in so eine Situation begeben hätte. Und da muß der Lebensgefährte einen nicht mal vor die Tür setzen, damit das schief geht - die Katastrophe hätte genauso eintreten können, wenn er einen schweren Unfall gehabt hätte.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.01.2018, 9:38 Uhr

Ich mag Deine Einstellung

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Re: Notar!

Antwort von Bonniebee am 17.01.2018, 10:47 Uhr

Hallo,

ich habe wegen ähnlicher Problematik einfach einen Notartermin ausgemacht. Der Notar berät einen hier absolut perfekt und zwar so, wie es für einen selbst am besten ist. Er hat also vor allem Deine Interessen im Blick. Er kann sagen, wie ein Testament aussehen muss, damit Deine Stiefkinder nicht erben, und wie der Grundbucheintrag aussehen muss, wenn Du den größten Teil bezahlst. (Ich selbst stehe z. B. mit zwei Dritteln im Grundbuch). Da gibt es sehr viele Möglichkeiten, und die kennt man als Laie absolut nicht - auch nicht mithilfe einer Internet-Recherche. Dein Problem ist auf jeden Fall lösbar, aber nicht ohne gute, fachliche Erhellung!

LG

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Natürlich liebst DU seine Kinde nicht, wie eigene.

Antwort von Leewja am 17.01.2018, 11:09 Uhr

Ich halte das (es sei denn, man übernimmt die sxchon als babies und als Dauereinrichting) für völlig absurd, wenn jemand das behauptet.

Aber ER liebt die ersten beiden wohl ebenso, wie euer gemeinsames (hoffe ich), und das ER dann will, dass die anderen beiden auch von seinem Teil eben fair ihr Erbe bekommen, finde ich völlig nachvollziehbar.

Wie fändest du es im umgekehrten fall?
Er zahlt 80%, du 20% (was aber für dich immer noch viel Geld wäre und auch dein vermögensaufbau), er will aber, dass NUR seine ersten beiden Kinder erben,´euer gemeinsames nicht.
das passt nicht ganz, da du kein "komplett eigenes Kind" ohen seien beteiligu7ng ahst, deshalb geht die Rechnung nicht auf, aber fändest du das okay?


Deshalb glaube ich, dass das Modell mit "er zahlt/Kauft/besitzt mit, darf aber nicht vererben" nicht funktionieren kann (und auch nach meinem rechtlichen Empfinden nicht sollte) .

Dass du alleine baust/kaufst und alleine besitzt und dann auch alleien vererbst, fidne ich völlig okay.

Heiraten dürft ihr dann aber auch nicht, oder?
Sonst bekommt er den Pflichtteil und dann evtl. in der Folge ja auch seine Kinder, falls du vor ihm stirbst.
Muss man sonst auch nochmal sorgfältig rechtlich/notariell prüfen lassen.

Ich zum Beispiel erbe das haus nicht, habe aber Wohnrecht bis an mein Ende.
Die Miteshäuser meiner Schwiegermutter/. ihr sonstiges Vermögen) wird unter Umgehung meines Mannes (vertraglich geregelt) direkt an unseren Sohn gehen, damit ich raus bin (falls mein mann dann stürbe)(und nicht weitere Ehemnänner mit IHREM Erbe beglücken kann).

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Zwerg1511 am 17.01.2018, 13:46 Uhr

Ich verstehe das Ganze nicht so richtig.

Seine Kinder erben doch nichts, was Dir gehört, sondern (wenn er sich am Haus beteiligt) nur von seinem Anteil. Wenn Du wesentlich mehr zahlst, dann würde ich mich mit mehr % ins Grundbuch eintragen lassen. Dann ist sein Anteil kleiner und auch das Erbe, welches alle seinen leiblichen Kinder bekommen.

Wichtig ist allerdings zu bedenken, dass Du im Falle des vorzeitigen Todes Deines Partners die Kinder dann ggf. auszahlen musst. Ich würde mich hier wirklich von einem Notar beraten lassen.

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Glücksmutti..

Antwort von ak am 17.01.2018, 13:48 Uhr

ich kenne mich mit solchen Sachen gar nicht aus.

Habe aber eine Meinung dazu :

Du schreibst sehr bestimmend. Jetzt nichts für ungut.

Aber für Dich wäre es wahrscheinlich besser das Haus alleine zu kaufen. Dann hast Du ( im Falle einer Trennung - was ich Dir jetzt nicht wünsche ) hinterher auch kein Theater.

Danach oder zeitgleich verfasst Du ein Testament, und setzt nur Euer Kind als Alleinerben ein. Vormundschaft bis zum 18.LJ hätte dann Dein Freund.

Und falls Du dennoch einmal heiraten solltest... dann kannst Du Dich doch immer noch beraten lassen.

Ich wünsche Dir alles Gute.

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Re: Natürlich liebst DU seine Kinde nicht, wie eigene.

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.01.2018, 13:59 Uhr

Ich hatte das jetzt so verstanden, daß die Hauptkritik sich an der Redeverweigerung des LG festmacht. Es scheint ja nicht mal so zu sein, als würde der LG sich mit stolzgeschwellter Brust für seine Kinder in die Bresche werfen, sondern er drückt alle Gespräche über eine Lösung weg.

Ich kann übrigens verstehen, daß ein "Mit-Erben" der anderen Kinder nicht erwünscht ist. Das Thema Erbengemeinschaft ist IMMER Tricky, und es wird nicht besser, wenn die Erben aus verschiedenen Familien kommen. Evtl. müßten die Miterben ausgezahlt werden (das muß man sich leisten können), oder man fliegt aus dem bewohnten Haus raus, weil irgendein Mitglied der Erbengemeinschaft da seinen "mein Papa hat Dich mehr geliebt als mich"-Frust austoben will. Ich kenne eine Erbengemeinschaft, da hat die Erbauseinandersetzung mehr als zehn Jahre gedauert und in Summe mit allen Nebenkosten wahrscheinlich mehr gekostet, als die Wohnung wert war.

Nur weil die Kinder das Haus nicht miterben, heißt ja nicht, daß sie komplett leer ausgehen sollen. Es bleibt dem Vater ja unbenommen, die gesparte Miete (weil er an die Lebensgefährtin wahrscheinlich weniger zahlen muß, als ihn eine vergleichbare Wohnung kosten würde) so anzulegen, daß die anderen Kinder später auch etwas haben. Das könnte man auch prima mit einem Erbvertrag regeln - Hausanteil an das gemeinsame Kind, Erspartes an die anderen Kinder. Aber dafür müßte man den Kerl an den Verhandlungstisch prügeln, und wenn er nicht will....

Ich hatte damals ein vergleichbares Problem mit meinem Ex. Der wollte sich selbstständig machen und ich wollte eine Wohnung für uns kaufen. Meine Idee war, daß wir einen Ehevertrag machen und den Güterstand ändern - dann wäre ich für die "Grundbedürfnisse" wie Wohnen, Essen etc. zuständig gewesen, und er hätte sich mit seinem Laden austoben können, ohne Gefahr zu laufen, daß wir nachher auf der Straße sitzen. Das empfand er als Angriff auf seine Fähigkeiten (weil das ja implizierte, daß seine großartige Geschäftsidee scheitern könnte). Ich habe das zugrundeliegende Problem durchaus verstanden - er befand sich die ganze Zeit auf der Gefühlsebene (Du hast kein Vertrauen in mich, wir sind doch eine Familie, da hat man eine gemeinsame Kasse zu haben...), ich befand mich auf der Sachebene (Was ist rein rechtlich die Lösung, die bei allen Eventualitäten am wenigsten Risiken birgt?). Letztlich habe ich die Gütertrennung erzwungen, indem ich die Scheidung eingereicht habe - was dann das Ende der Ehe war, denn natürlich nahm er auch das persönlich. Ich hätte mich einfach damit abfinden können, daß wir für immer und ewig zur Miete wohnen, das hätte uns den Konflikt und möglicherweise sogar die Scheidung erspart - dazu ist die AP immerhin bereit.

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Re: Glücksmutti..

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.01.2018, 14:02 Uhr

Das Testament kann sie sich sparen, denn die gewünschte Erbfolge entspricht der gesetzlichen (einziges Kind = Alleinerbe; leiblicher Vater des Kindes = Vormund des Kindes, bis es 18 ist).

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Re: Glücksmutti..

Antwort von ak am 17.01.2018, 15:06 Uhr

Na siehste... noch besser...

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Re: @Finale

Antwort von Finale am 17.01.2018, 17:15 Uhr

Ich versteh das schon, ich würde für mich aber eine solche Konstellation nicht wollen.
Aber ich zahle eh nicht gerne Miete sondern habe eigentlich immer schon Wohneigentum angestrebt auch wenn das natürlich auch seine Tücken hat.

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ich kann total verstehen, das sie dem beiden Halbfremdkindern

Antwort von Leewja am 17.01.2018, 17:58 Uhr

nichts vererben will.

Aber wenn er mitkauft und mitbesitzt, wird er wahrscheinlich alles, was er eben finanziell schaffen kann, zur Tilgung benutzen, wie soll er da noch ein Erbe ansparen...?

wenn er nur miteohnt und eine annehmbar niedrige Miete zahlt, ist es natürlich was anderes.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Mariechen2015 am 17.01.2018, 20:02 Uhr

Ja aber es sind alle drei die Kinder von deinem Mann. Und zwar gleichwertig.
Nur weil die Kinder keine Eltern haben die zusammen leben, sollen sie nicht erben? Dass sie nicht deinen Teil erben ist klar. Aber den Teil deines Mannes erben natürlich gleichwertig alle Kinder.
Da was anderes zu erwarteten ist einfach nur unter aller Kanone

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von fsw am 17.01.2018, 20:18 Uhr

Du klingst sehr egoistisch! Gestern habe ich mich noch zurückgehalten.Ich sehe es wie Leewia.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Hubbeldubbel am 17.01.2018, 20:40 Uhr

Auch ohne Patchwork und in erster Ehe, würde ich zu getrenntem oder anteiligem Eigentum raten, wenn die Verdienste stark abweichen und nicht jeder gleich viel einbringt.

Übertrieben gesagt 1.000.000 Kaufpreis. Der Großverdiener der 700.000€ einbringt hat im Grundbuch 70 % und der mit 300.000€ eben 30 % ... dann würden die Kinder Deines Partners in dem Fall auch entsprechend weniger erben. Ganz ausschließen kannst Du das nur, indem Du Alleineigentümer bist. Sobald er im Grundbuch steht, erben seine Kinder, zumindest trotz Regelung den Pflichtteil...

Heiraten und Berliner Testament bliebe noch :-) Passiert ihm oder Dir etwas, gehen alle 3 Kinder erst einmal leer aus. Das willst Du aber vermutlich nicht...

Lg

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Man sollte auch mal an die Situation der Kinder nach dem Tod denken

Antwort von desireekk am 18.01.2018, 1:14 Uhr

Hallo zusammen,
(insbesondere Mariechen, fsw & Co.),

man möchte doch bedenken:
Er kauft mit, er stirbt, seine ersten Kinder erben mit.

... nun kommt die Ex daher und fordert für die lieben Kinderchen 1+2 (und so wie ich das lese ist man sich nicht unbedingt grün mit Familie Nr.1) Verkauf, Auszahlung o. ä..

Solange Glücksmutti noch lebt kann sie dem ganzen ggf. noch etwas Einhalt gebieten und das irgendwie steuern... auch wenn DAS schon zeit NERVEN und Geld verschlingen wird.

Aber: wenn dann da evtl. ein (minderj.) Kind steht, dass sich gegen 2 "übermächtige" ältere Geschwister wehren soll...

Was tut man denn da dem Kind an???

Nachdem es in unserem Patchwork auch nicht ganz ohne Reibereien geht habe ich meinem Mann klkar gesagt:
Er kann vererben wie er will (hier in den USA ist das ja etwas einfacher, die gesetzl. Erbfolge ist meist anders geregelt), aber ich will NICHTS mit seinen Kindern gemeinsam erben. Sie oder ich (per Vererbungsstück bzw. Bankkonto, etc. gesehen). Alles andere zieht nur unnötige Diskussionen... wenn nicht gar Hass und Streit nach sich.
Und nachdem es bei uns besonders EIN Kind ist, das großes Stresspotential bietet habe ich ihm auch ans Herz gelegt dass auch seine Kids nichts zusammen erben sollten (aber das muss er selbst wissen, raten kann ich ja).

Und man kann durchaus über eine Risiko-LV z. B. den "Pflichtteil" oder "Entschädigung" für Kinder 1 +2 regeln, das kostet nicht die Welt und bietet die Chance hier sogar höher zu gehen als der anteilige Wert des Hauses (und in den Größenordnungen reden wir auch noch nicht von Erbschaftssteuer). So fühlen sie sich dann eben nicht übergangen weil kein Grundeigentum vermacht wurde, sondern nur schnödes Geld (dafür aber sofort verfügbar und eben mehr).

Aber meine Kernaussage: ich würde als Vererber versuchen JEDEN Konflikt für meine Nachfahren zu vermeiden den ich auch nur erahnen kann. Insbesondere wenn es Minderjährige sind.

Gruss

D

Und ich bin auch bei Glücksmutti: wer nicht teilnimmt (an den Gedanken und Gesprächen um eine Lösung zu finden) wird eben nicht teilnehmen (am Hauskauf).

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von nils am 18.01.2018, 12:44 Uhr

Bei uns war das Haus schon vorher da als ich meinen Mann kennenlernte.
Er zahlt Kredit fürs Haus und ihm gehört es auch.
Im Falle einer Trennung, haben wir hier nichts zu regeln und ich müsste mir wohl eine Wohnung suchen.

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Re: Man sollte auch mal an die Situation der Kinder nach dem Tod denken

Antwort von Mariechen2015 am 18.01.2018, 14:20 Uhr

Wenn man die Erbgeschichte nicht möchte ok, dann kann man es aber ja so machen wie mehrfach empfohlen: alleine kaufen und eingetragen sein und Mann zählt Miete.
Aber wenn zusammen gekauft wird,zu erwarten dass man seinen Teil nur an ein Kind von dreien gibt,ist schon sehr schäbig.
Wie würde sie es wohl finden wenn ihr gemeinsames Kind nicht erbt und de anderen beide Kinder nur seinen Teil?
Ganz ehrlich,wenn man das ganz streng teilen möchte dann darf man eben nicht solch eine Konstellation eingehen und leben.

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Re: Man sollte auch mal an die Situation der Kinder nach dem Tod denken

Antwort von ak am 18.01.2018, 15:56 Uhr

Mariechen...

so ganz abwägig sind Deine Gedanken nicht.

Aber... auf der einen Seite kann ich es gut nachvollziehen... Sie scheint keinen guten Draht zu den Kindern ihres Freundes zu haben.
Auf der anderen Seite... wenn er mitkauft sind alle 3 Kinder berechtigt zu erben.

Mir kam es nur so seltsam vor... Die Rede... wenn er schweigt, hat er halt kein Mitspracherecht...
Denke... diese immense Entscheidung... zusammen kaufen oder nicht, die trifft man in einer Partnerschaft zusammen.. denn wenn man hier schon übergangen wird, dann frage ich mich, wie sieht es denn dann bei Kleinigkeiten aus ?

Das macht kein Mann oder keine Frau dieser Welt lange mit.

Es sind seine Kids... sie muss sie akzeptieren ( nicht lieben ) mitgehangen, mitgefangen. Sonst läuft sie irgendwann Gefahr, dass er sich für seine Kinder entscheidet.

Daher würde ich eher alleine kaufen, und gut ist. Dann habe ich ( im Fall einer Trennung ) nicht dieses Durcheinander.
Dann ist das MEIN Haus, mein Grundstück und ich darf bestimmen.

Ich würde auch von dem Vater meines Kindes keine Miete haben wollen.
Er kann dann vielleicht dafür die Lebensmittel komplett alleine bezahlen, oder die Versicherungen, oder, oder, oder....
Mittel und Wege lassen sich da finden.

Aber... ich kann nur für mich sprechen... jeder muss wissen was er macht.

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Re: Man sollte auch mal an die Situation der Kinder nach dem Tod denken

Antwort von Mariechen2015 am 18.01.2018, 20:04 Uhr

Ja wie gesagt, wenn es so läuft dass einer kauft,ist die Sache klar.
Aber erwarten dass die anderen (gleichwertigen) Kinder des Mannes nicht den Teil erben den Ihnen zu steht,ist schon echt heftig. Und ganz ehrlich,mit so einem Partner könnte ich nicht zusammen leben. In dem Fall wäre für mich Patchwork gescheitert. Aber das ist eben sichtbar mein Empfinden

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Blueberry am 19.01.2018, 12:39 Uhr

Eine Empfehlung hätte ich. Für den Mann.

Eine andere Frau.

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Re: Man sollte auch mal an die Situation der Kinder nach dem Tod denken

Antwort von littlestarling82 am 19.01.2018, 16:22 Uhr

ich seh das ganze aber mal aus der Sicht des gemeinsamen Kindes das in dem Haus gross werden wird...ich weiss ja nicht wie andere so sind, aber ich hab z.B. meinen Eltern immer am Haus geholfen, Gartenpflege, Umbauarbeiten, Renovierungen usw. da fliesst viel Schweiss, Zeit und Arbeitsleistung mit rein...und wenn ich mir dann vorstelle...das Haus in dem ich gross geworden bin, das ich ja eigentlich mit erhalten und gepflegt habe....das müsste ich dann mit anderen Erben teilen denen das Haus wenig bedeutet und die nix dazu beigetragen haben...nur weil sie aus der Ehe davor entstanden sind...ich kann die Fragestellerin verstehen...

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von littlestarling82 am 19.01.2018, 16:26 Uhr

ach ja? Kennst du sie? kennst du ihn? wenn nicht dann würd ich solche Empfehlungen lassen.

Denn ihm scheint es egal zu sein, sonst würde er es auch mal klar regeln wollen! wäre gegenüber seinen Kindern aber fair, damit alles geklärt ist und keine Unklarheiten oder Feindseligkeiten aufkommen

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Re: Man sollte auch mal an die Situation der Kinder nach dem Tod denken

Antwort von Mariechen2015 am 19.01.2018, 17:25 Uhr

Naja man könnte auch den Spieß umdrehen.
Die beiden ersten Kinder vom
Mann könnten dann ja alleine erben,das andere Kind hatte schließlich schon den Luxus und hat schon drein gewohnt.
Das wäre doch eine super Idee.( jedenfalls für die zwei Kinder,aber da es ja nicht wichtig ist wenn Kinder benachteiligt werden,könnte man es ja auch so herum machen.
Mal schauen ob die AP die Idee dann noch so super findet

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Re: Man sollte auch mal an die Situation der Kinder nach dem Tod denken

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.01.2018, 17:39 Uhr

Du weißt NICHTS über die Umstände, die Situation, die Gründe - aber Du urteilst.

Bäh!

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Re: Man sollte auch mal an die Situation der Kinder nach dem Tod denken

Antwort von ak am 19.01.2018, 20:00 Uhr

Na... ein Urteil bildet sich doch wohl jeder hier.

Du bildest Dir ja auch gerade ein Urteil über Mariechen und machst sie an.

Ist das gleiche Spiel in grün.

Will Dich jetzt nicht angreifen... ist jetzt nur mal zum Nachdenken ...

Jeder darf doch seine Meinung haben... ohne wenn und aber... ohne das man sofort angegriffen werden muss

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Falsch

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.01.2018, 20:29 Uhr

Ich urteile nicht über sie, sondern über ihr Verhalten bzw. ihre voreiligen Schlußfolgerungen.

Aber passt schon....

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von GlücksMutti am 20.01.2018, 0:28 Uhr

Boah, puh.. Was ist denn hier los?
Ich wollte "nur" Meinungen hören um mitzukriegen, wie andere das ganze so handhaben.. nicht mehr, nicht weniger.

Was die giftigen Kommentare sollen ist mir schleierhaft. Ich bin kein Unmensch! Und auch nicht die ach-so-fiese-ihre-armen-Stiefkinder-benachteiligende-Stiefmutti..

Letztlich geht es mir nicht darum, klare Verhältnisse zu schaffen. Für unser Kind, jawoll. Ich kenne Erbschaftsstreitgeschichten, ganz üble. Das will ich unserem Kind nicht aufbürden. Das geht nur über klare Regelungen (Testament oder klare BesitzVerhältnisse). Da wäre es schon hilfreich, wenn ich mit meinem Partner reden könnte.

Schon interessant, dass hier meine Person betreffend von einigen Worte wie egoistisch und schäbig fallen, ich also "die Böse" bin, während mein sich verweigernder Partner als "Opfer" durchgeht und sogar noch den völlig unreflektierten Rat kriegt, sich eine andere Frau zu suchen..

Also ehrlich..

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von GlücksMutti am 20.01.2018, 0:33 Uhr

Korrektur - es geht mir nur darum, klare Verhältnisse zu schaffen.

Mit dem Handy ist es manchmal echt nicht so einfach..

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Ja lass es bitte!

Antwort von dana2228 am 20.01.2018, 4:37 Uhr

So egoistisch! Schrecklich der arme Mann

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von dana2228 am 20.01.2018, 5:00 Uhr

Klare Verhältnisse sind immer gut.

Aber ist doch klar das dein Partner da dicht macht. Du hast nur ein Kind und verstehst das vieleicht nicht. Als Vater /Mutter liebt man doch alle Kinder gleich und möchte die gleich behandeln. Vielleicht hat man den Kindern aus erster Ehe eh schon ein schlechtes Gewissen (Familie kaputt, nicht jeden tag greifbar. .....)

Ich könnte nicht mit jemanden was aufbauen der nicht sieht das meine Kinder alle gleich sind. Das die Gefühle gegenüber den eigen Kind anders sind, mag ja was anderes sein.

Ich bin meiner (Stief) Mirrer dankbar das sie mir NIE das Gefühl gegeben hat nur das blöde Kind von ihrem neuen Freund zu seien.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.01.2018, 9:35 Uhr

Zitat:
"Schon interessant, dass hier meine Person betreffend von einigen Worte wie egoistisch und schäbig fallen, ich also "die Böse" bin, während mein sich verweigernder Partner als "Opfer" durchgeht"

Ich verstehe das schon. Das sind die Frauen, die fürchten, daß sie mal in die Situation Deines Mannes zu kommen: Der neue Mann verdient gut, und davon profitieren nur die Kinder aus der neuen Beziehung. Da wird man dann fies.

Das macht es aber nicht besser. Ich finde Deine Ziele und Überlegungen keineswegs egoistisch oder auch nur abwegig. Und wenn der Partner dann lieber dicht macht, anstatt die verschiedenen Optionen sachlich und offen zu diskutieren, macht das hilflos. Ich wünsche Dir viel Geduld!

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von GlücksMutti am 20.01.2018, 19:46 Uhr

Da! Schonwieder eine implizite Unterstellung..

Ich zitiere:

"Ich bin meiner (Stief) Mirrer dankbar das sie mir NIE das Gefühl gegeben hat nur das blöde Kind von ihrem neuen Freund zu seien."

Ich spar mir alles weiter dazu..

Nur soviel noch.. Gerade wenn das Gewissen den Kindern aus erster Ehe gegenüber schlecht ist (auch, wenn das niemandem hilft, sondern etliches noch verkompliziert), sollte mein Partner ERST RECHT ins Gespräch mit mir gehen, um sich für den Nachlass seiner Kinder ins Zeug zu legen.. DAS wäre ja wohl das allerlogischste, jedenfalls aus meiner Sicht!

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von GlücksMutti am 20.01.2018, 19:49 Uhr

@Strudelteigteilchen

Das ist ein sehr interessanter Gedanke.. Ich hatte etwas ähnliches im Sinn. Habe mich nämlich auch schon nach den Motiven hinsichtlich etlicher Äußerungen gefragt..

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wieso sollen Erstkinder 3x erben ?

Antwort von Sternenschnuppe am 21.01.2018, 15:19 Uhr

Eigene Mutter, Vater und die Stiefmutter sollen sie beerben ?
Warum?

Hat auch nix damit zu tun, dass man die Kinder im Alltag gleich behandelt.
Die Mädels meines Mannes leben jetzt bei uns, er verdiente damals mehr ( jetzt gleich fast) und wir stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch.
Es gibt den normalen Erbgang, jedoch bekommen die Mädels nix am Haus, den Gegenwert ihres Anteils aber aus einer Lebensversicherung.
Die ist zu meinen Gunsten und ich habe die Auflage sie daraus dann auszuzahlen.
Damals lebten sie noch bei der Mutter und das Zuhause unserer Jungs sollte sicher sein.

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Res geht doch gar nicht um ein "drittes" Erbe von der Stiefmutter,

Antwort von Leewja am 22.01.2018, 8:59 Uhr

es geht nur um den Anteil des Vaters.
Er ist dann Eigentümer eines Teils des gemeinsamen Hauses, meinetwegen 30% und seine Erstbeziehungskinder würden davon natürlich erben , wenn man das nicht notariell anders regelt.
Ihr HABT es ja anders geregelt, auch recht vernünftig, finde ich.

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er kann doch mit ihr reden?

Antwort von Leewja am 23.01.2018, 9:59 Uhr

STT hat schon recht, die Arme ist sie, weil er sich diesen extrem wichtigen gesüprächen verweigert.

Dieses moralinsaure Getue ist ja auch albern.
WENN es ihm gehört, sollte er es auch vererben können dürfen, finde ich persönlich, aber es wäre doch durchaus denkbar, dass sie es eben alleine kauft?

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von ichbinfrei am 08.02.2018, 13:44 Uhr

Uhhuuu - da wäre ich seeehr vorsichtig und würde mich beraten lassen!!!

Bei uns war es so: Mein Freund wollte sich ein Haus kaufen. Aber ich wollte nicht. Also hat er es sich alleine gekauft.
Ich ziehe vermutlich demnächst bei ihm ein. Dann machen wir einen Mietvertrag - schon allein, damit mich seine Kinder nicht ganz so schnell rausschmeißen können, wenn ihm was passiert. :-)
Unter uns gesagt: wir verstehen uns alle prächtig momentan. Aber bei Geld hört bei vielen ja die Freundschaft auf.

Meine Freundin hat mit ihrem Freund ein Haus gekauft. Beziehung ging in die Brüche. Er ist ausgezogen, aber sie will das Haus behalten. Das Ende vom Lied: Sie kriegt keinen Alleinkredit für das Haus. Also zahlt sie jetzt für ihn mit, aber ihm gehört das Haus zur Hälfte.

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Re: Große Anschaffungen - Erbe

Antwort von spiky73 am 13.02.2018, 12:14 Uhr

Hallo,

der Thread ist zwar schon einen Monat alt - aber da ich Neu-Patchworkerin bin und mich mal hierher verirrt habe - senfe ich einfach noch ein bisschen mit.

Einen Loesungsvorschlag habe ich nicht - bin jedoch in einer aehnlichen Konstellation:

Vor drei Jahren habe ich mir ein Haus gekauft, alleine, und irgendwie war es (unter anderem auch) als "Vorsorge" fuer meine beiden Toechter gedacht, falls ich mal ins Gras beissen sollte...
Jetzt ist mir jedoch DER Mann schlechthin begegnet, den ich vom Fleck weg geheiratet habe (oder - wenn man ihn fragt - er mich, haha) - und er ist in der Ehe derjenige, der weniger verdient und so gesehen ein Haus gleich "mitgeheiratet" hat, wenn man mal die tatsaechlichen Besitzverhaeltnisse aussen vor laesst. Also hat er doch alles richtig gemacht!

Er hat aus seiner vorherigen Ehe zwei Soehne, die jedoch bei der Mutter leben und nur alle zwei Wochen bei uns sind.

Jetzt hat er natuerlich - ganz Mann - gleich begonnen, das Haus mit Hammer, Nagel, Saege, Bohrmaschine, Schrauben und sonstigem Geraet zu bearbeiten, sprich, er steckt vielleicht nicht viel Geld - aber Arbeitsleistung in das Haus hinein.
Und irgendwie wuerde ich das gerne honorieren.

Aber ich tue mich schwer mit dem Gedanken, dass seine Soehne irgendwann mal einen Anteil am Haus erben koennten. Nicht, weil ich da futterneidisch bin und seinen Kindern grundsaetzlich nichts goenne, aber weil ich das Haus ja irgendwann unter voellig anderen Voraussetzungen mit der Absicht, eben MEINEN Kindern wenigstens irgend etwas zu hinterlassen, gekauft habe... Ein Mann war damals ja weit und breit nicht in Sicht...

Noch vor unserer Blitzhochzeit habe ich daher das Thema Ehevertrag angesprochen. Wir haben es noch nicht in Angriff genommen (sind aber morgen erst vier Wochen verheiratet) - aber er hat definitiv nicht ablehnend reagiert.
Zuallererst waere da eh "nur" ein Beratungsgespraech angesagt. Kann ja sein, dass an den Besitzverhaeltnissen gar nichts zu aendern waere und dass man einfach nur "andere" Bereiche regeln sollte. Oder aber ueberhaupt nichts, weil es nichts zu regeln gibt.

Wichtig war fuer mich allerdings, dass er da grundsaetzlich Gespraechsbereitschaft signalisiert und nicht komplett dicht gemacht hat...

Meine ganz persoenliche Idealloesung waere, dass die Verhaeltnisse fuer's Haus so geregelt werden, dass es in letzter Instanz meine Maedchen bekommen - und dass er zusieht, dass seine Jungs etwas anderes erben. Aber natuerlich kann es ja auch sein, dass meine beiden sagen werden, dass sie das Haus unter keinen Umstaenden haben moechten. Die Grosse ist inzwischen 18, die koennte ja jetzt schon mal etwas in der Richtung verlauten lassen und dabei ernst genommen werden. Dann muss ich mir eh was anderes einfallen lassen...

Viele Gruesse,
Martina.

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spiky was willst du da honorieren???

Antwort von Milia80 am 15.02.2018, 18:56 Uhr

dafür wohnt er da, da kann er ja wohl auch was dran arbeiten.
Das Haus wäre in deinem Fall meinen Kindern vorbehalten.

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jetzt aktuell wäre er erbberechtigt als dein Mann.

Antwort von Leewja am 16.02.2018, 11:22 Uhr

und dann erben seinen teil natürlich auch seine Söhne.

Ich würde das auf jeden fall regeln, denn ich kann deine bedenken ganz uns gar nachvollziehen.
Ihr könnt es z.B. so regeln, dass ihr Gütertrennung vereinbart/Zugewinn ausschließt, du vererbst dein haus an deine Kinder, er bekommt aber Nießbrauchsrecht/lebenslanges Wohnrecht oder so.

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