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Geschrieben von BaJo0512 am 07.08.2016, 9:13 Uhr

Getrennt lebend. Vater kauft Sohn Handy, ohne meine Zustimmung

Hallo ihr lieben, ich versuche es kurz zu machen.

Ich und mein Exmann sind seit nunmehr fast 2 Jahren getrennt, Scheidung steht bevor. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, es geht um unseren großen, 10 Jahre alt, kommt morgen in die weiterführende Schule.

Thema ist wie oben erwähnt der Kauf eines Handys, überhaupt die Frage nach der Sinnhaftigkeit aktuell und die Frage danach ob mein Exmann völlig ohne je ein Wort darüber mit mir gewechselt zu haben, unserem Sohn ein Handy kaufen kann?!

Erst durch meinen Sohn selbst habe ich erfahren, dass sein Vater ihm ein Handy kaufen will. Ich habe ihm als Antwort gegeben, dass ich das nochmal mit seinem Vater besprechen muss. Ich selbst hätte ihm jetzt noch keines gekauft, da ich keine Notwendigkeit sehe. Und ob ,,die anderen" eins haben, ist mir grundsätzlich egal. Er fährt mit Bus von zu Hause zur Schule und wieder zurück. Wenn er bei seinem Vater ist mit dem Rad. Im Ort der Schule arbeiten meine Mutter, wo er immer hin kann, sollte etwas sein und Eltern des Vaters (beide Rentner) wohnen auch in dem Ort.

Ich hatte nun sehr lange die Füße still gehalten und nun kommt plötzlich eine Nachricht von meinem Ex mit der Mittelung dass unser großer nun sein Handy hat und schickt mir die Nummer.

Kein Wort wurde je darüber mich mir gewechselt, nicht nachgefragt, wie ich das sehe oder überhaupt ob es ok ist.

Leider steht das große Thema Beeinflussung seitens meines Exmannes im Raum, kommende Woche steht der Gerichtstermin zur Umgangsregelung bevor.

Erst vor zwei Wochen bekam unser großer von seinem Vater eine Playstation 4 (aber keinen Unterhalt bezahlen), und sagte ihm das als sie im Urlaub waren, dass die PS 4 zu hause steht( damit er sich auch ja freut wenn er nach dem Urlaub mit seinem Vater schnell wieder zu ihm kann).

Ich bin grundsätzlich weniger entsetzt über die Tatsache, dass mein Sohn nun auch mobil zu erreichen ist, wobei ich hoffe ihm einen normalen Umgang damit nahebringen zu können, mehr entsetzt bin ich wie gesagt über die Tatsache, dass mein Exmann solche wie ich finde, wichtigen Dinge, alleine entscheidet.
Ich denk mir dann immer, wären wir noch zusammen, hätten wir auch gemeinsam drüber geredet und entschieden.

Was meint ihr dazu?

Lieben Gruß S.

 
13 Antworten:

Re: Getrennt lebend. Vater kauft Sohn Handy, ohne meine Zustimmung

Antwort von jannas am 07.08.2016, 19:52 Uhr

Hallo,
vielleicht wollte er ihm einfach eine Freude machen?
Ich habe auch damals meinem Kind ein Handy geschenkt, ähnliches Alter, ohne vorher den Vater um Erlaubnis zu fragen.
Allerdings ist hier der Kontakt auch schlecht.
Ein Handy ist nun nichts wirklich gefährliches, was man dann sicher verbieten könnte.
Wie du schon sagst, zeige doch deinem Sohn wie er vernünftig mit dem Handy umgeht. Und wenn es zu viel wird, liegt es bei dir, die Zeiten einzuschränken.

Gruß, Janna

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Re: Getrennt lebend. Vater kauft Sohn Handy, ohne meine Zustimmung

Antwort von Trini am 08.08.2016, 22:44 Uhr

Freut dich, dass der Vater die Kosten allein trägt.

Ein Handy ist nunmehr ab 5. Klasse normal.
Ganz viel läuft da auch über WhatsApp.
Fragst du eigentlich bei jedem Kauf um Erlaubnis?

Trini

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Re: Getrennt lebend. Vater kauft Sohn Handy, ohne meine Zustimmung

Antwort von Hexhex am 09.08.2016, 18:02 Uhr

Naja, die Gesprächskultur zwischen Getrenntlebenden ist natürlich sehr unterschiedlich. Es kann toll klappen, aber meistens ist es wohl eher so wie bei Euch. Du kannst Dich aber selbst bemühen, mit dem Kindsvater gut im Gespräch zu bleiben, erzwingen kann man da sicher nichts.

Ich würde jetzt (ruhig betont und bewusst) auch viele Dinge vorher mit ihm besprechen, die Du vielleicht normalerweise eher automatisch und nebenbei entscheidest - damit er wahrnimmt, dass auch Du ihn einbeziehst. Es gehören ja oft Zwei dazu, wenn es hakt. Wahrscheinlich fragst Du ihn auch nicht wegen allem, weil Deine Kinder vorwiegend bei Dir leben, oder? So dass der Vater auch mal einen Alleingang macht, so ein bisschen aus Trotz und weil er sonst wenig Gelegenheit dazu hat...

LG

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Ganz einfach

Antwort von Sternenschnuppe am 09.08.2016, 18:30 Uhr

Seine Zeit = seine Regeln
Deine Zeit = Deine Regeln

Wenn er meint dass das Kind ein Handy braucht, dann darf es das bei ihm benutzen.
Bei Dir nicht.

Wäre doch andersrum auch so, wenn Du es angeschafft hättest, er das aber nicht möchte. Dann hätte auch ihm zugestanden das Gerät beim Umgang zu kassieren.

Das Kind ist 10 und nicht 14.

Würde da auch kein Drama draus machen.
Paparegeln und Mamaregeln eben.

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Re:

Antwort von cereza am 10.08.2016, 21:53 Uhr

Ich würde es wohl so lösen:
1. Exmann anrufen und meinen Unmut darüber ausdrücken und warten, was er dazu zu sagen hat. Vielleicht entwickelt sich daraus ein konstruktives Gespräch, aus dem heraus man sich in Zukunft besser absprechen und einigen kann. Ich finde schon, dass so etwas wie ein Handykauf zwischen Eltern besprochen werden sollte, wenn beide sich in gleichen Anteilen ums Kind kümmern. Ist ja kein Malblock.

2. dem Kind ehrlich sagen, dass ich das jetzt noch nicht so gut finde und eine Regelung finden (evtl. Handy erstmal nur 1-2h am Tag zuhause nutzen)

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Wenn er bezahlt ...,

Antwort von Patchwork am 11.08.2016, 11:01 Uhr

sehe ich da kein Problem!

Mein Exmann hat ohne mein Wissen unserem Sohn ein Laptop von Apple gekauft. Aber nicht bezahlt ! Sprich , mein Sohn muss es bei ihm abstottern von seinem Taschengeld, was er von mir bekommt .
Da bin ich sauer gewesen !

Zu ändern war es nicht, aber ich habe ihm danach klar gesagt , dass solche Dinge mit mir abgesprochen werden müssen ! Auch meinem Sohn habe ich das verdeutlicht.
Die Kinder sind alt genug um auch zu wissen , dass solche Investitionen / Wünsche beide Eltern vertreten müssen und nicht hinterm Rücken gekauft werden dürfen.

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Wenn er einen Hundewelpen bezahlt ....

Antwort von Sternenschnuppe am 11.08.2016, 14:16 Uhr

.... dürfte der auch bei ihm wohnen bleiben :-)

Will sagen : was er in seiner Zeit macht, kauft und erlaubt ist seine Sache.
Man ist nicht verpflichtet das für seine Hausregeln zu übernehmen, wenn man das nicht möchte.

Egal ob Handy oder Hund.

Das kann auch ein Kind von 10 Jahren verstehen. Unser Kleiner wusste mit 5 was bei Oma geht und was bei uns, und passte sich wunderbar an.

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Re: Getrennt lebend. Vater kauft Sohn Handy, ohne meine Zustimmung

Antwort von VerenaSch am 12.08.2016, 19:30 Uhr

http://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/bad-hersfeld-ort56532/gericht-vater-muss-whatsapp-handys-seiner-kinder-loeschen-6659720.html

Könnte zu deinem Fall passen.

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@Verena SCH...so ein Schmarrn

Antwort von Limayaya am 12.08.2016, 21:02 Uhr

also sorry, aber hast du den von dir geposteten Link mal selbst gelesen? Das passt ü-ber-haupt nicht zu dem Fall hier.

Dort wird ein Mädchen von einem Freund des Vaters per Whatsapp sexuell belästigt, worauf hin das Gericht veranlasste, dass der Vater den Messenger löschen muss, um das Mädel vor weiteren Übergriffen seines "Freundes" zu schützen (Anmerkung: was ist denn das bitte schön für ein "Freund"....also getrennt lebende Väter sind ja z. T. schon -hmmmm- merkwürdig drauf. Aber ich hoffe doch mal, dass man 99% der Väter in so einem Fall nicht noch per Gericht auffordern müsste, das zu löschen, sondern allesamt zu besagten "Freund" gingen und ihm ein paar aufs Maul androhen, sollten sie noch mal die Tochter belästigen, oder?)

hier geht es darum, dass eine Mutter sich in ihrer Erziehungsfreiheit eingeschränkt sieht, weil der Vater ohne ihre ausdrückliche Zustimmung dem gmeinsamen Sohn ein Handy geschenkt hat.

Wo genau passen die Fälle zusammen?

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Grundsätzliche Entscheidungen im Urteil

Antwort von VerenaSch am 12.08.2016, 22:27 Uhr

Ich habe nicht nur den Artikel gelesen. Natürlich liegt hier keine sexuelle Belästigung vor, aber das Gericht regelt auch grundsätzlich die Nutzung...

"Das Amtsgericht betonte, dass Messenger wie WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen könnten. Smartphones könnten in dem Alter nicht ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden." hna.de

"Auch muss er mit den Minderjährigen monatlich ein Gespräch über die Nutzung führen und die Smartphones alle drei Monate prüfen, welche Apps darauf installiert sind und ob es darauf Ungereimtheiten gibt." heise.de

"Die Eltern wurden zudem noch vom Gericht darauf hingewiesen, dass "Smart-Geräte aufgrund ihrer vielfältigen technischen Möglichkeiten und ihrer vernetzten Anbindung nicht als einfaches elektronisches Spielzeug angesehen werden können, welches den Kindern schlicht und ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden könnte". Vielmehr hätten besonnene, vernünftige Eltern, die ihren Kindern solche Geräte überlassen, laufend sicherzustellen, dass diese sich mit den möglichen Risiken und Gefahren an dem Gerät auskennen und darauf jeweils adäquat reagieren können. Zusätzlich biete es sich insbesondere bei der jüngeren Tochter noch eine digitale Kindersicherung an. Der Vater muss gegenüber dem Familiengericht nachweisen, dass er den Auflagen nachgekommen ist." heise.de

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Nachtrag

Antwort von VerenaSch am 12.08.2016, 22:40 Uhr

Um deine Frage noch zu beantworten, wo das zusammen passt.

Ich bin durchaus der Meinung, dass es für Eltern interessant ist, wie ein Gericht die Handy/Smartphone-Nutzung einordnet. Es muss ja nicht immer erst etwas passieren, bevor man sich einen Kopf macht. Außerdem kann es bei der Argumentation zur Begrenzung der Nutzung helfen.

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darum geht es aber trotzdem nicht...

Antwort von Limayaya am 13.08.2016, 7:36 Uhr

...jeder klar denkenden Elternteil weiß um die Risiken, die von "vernetzt sein" (um es jetzt mal neutral auszudrücken....andere Kinder hängen stundenlang am Laptop....) ausgehen. Und jeder klar denkende Elternteil weiß auch, dass er da regelmäßig ein Auge drauf haben muss und es nicht Schule oder Medien überlassen darf, vor den Risiken zu warnen und immer wieder mit seinem Kind zu reden und auch immer mal wieder nachzufragen, was da passiert. Ich hab mit meinen beiden Mädchen (11 und 14) die Vereinbarung, dass kein Bild von ihnen irgendwo auftaucht, ohne dass ich es vorher gesehen und genehmigt habe....
Und um genau solche Dinge geht es dem Richter, wenn er -wie du schreibst- die Handy-Nutzung einordnet. Er tut genau das, was jedem normalen Menschen eigentlich klar ist.

Noch mal: der APlerin geht es aber nicht darum: "ist ein Handy für meinen 10-jährigen gefährlich und wenn ja, wie sehr"....es geht ihr einzig um die Frage "hat der von mir geschiedene Vater meines Sohnes den Handykauf alleine entscheiden dürfen oder fällt das in die Abteilung "Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung", was eine gemeinsame Entscheidung beider Elternteile bedeutet hätte" und da muss man ganz klar sagen: NEIN, isses nicht! Und genau aus diesem Grund steht es andererseits der Mutter zu, die Handyzeiten, wenn Sohnemann bei ihr ist, nach ihrem Gutdünkten einzuschränken. Dürfte sie nämlich, wenn es eine gemeinsame Entscheidung vorrausgesetzt hätte, auch nicht, sondern sie müsste Absprachen über Art und Dauer der Nutzung mit dem KV vereinbaren.

Und noch mal ganz einfach an die AP: du magst noch kein Nutzen deines Sohnes im Handy sehen und "andere haben auch" nicht gelten lassen.
Es ist aber tatsächlich so, dass nahezu alle Kinder in den 5. Klassen mittlerweile Smartphones besitzen. Das erste, was vermutlich nach den Sommerferien passiert, ist das Gründen einer Klassengruppe auf WhatsApp....über diese Klassengruppe wird dann nachmittags auch nachgefragt, was an Hausis auf ist, bzw. um Lösungshilfe bei schwierigen/nicht verstandenen Aufgaben...es werden Arbeitsblätter kurzerhand abphotographiert und an erkrankte Mitschüler geschickt....und solche Sachen wie "gerade hat die Schule bei meiner Mutter angerufen, morgen fallen die ersten zwei Stunden aus, weil Frau XX krank ist" verbreiten sich über diese Klassengruppen sehr viel schneller und zuverlässiger als über die gute, alte Alarm-Telefonkette.
klar, nervt es auch am Anfang, wenn dann jeder abends ab 19:30 noch seinen Guten-Nacht-Gruß an alle Klassenkameraden hinterlassen muss....oder wenn im 30-sec-Takt das Handy piepst, weil gerade so "wichtige" Nachrichten den Rundgang machen wie "was macht ihr gerade" - "mir ist so langweilig" - "mir auch, wollte ins Schwimmbad, aber es regnet" ......usw. usf.....da hilft nur, dann wirklich mal dem Kind zu erklären, dass man dann nicht im 30-sekunden-Takt gen Handy stürzen muss und man durchaus auch mal 'ne Stunde auf stumm schalten darf um dann ggf. mal die Ergüsse nachzulesen

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Re: darum geht es aber trotzdem nicht...

Antwort von VerenaSch am 15.08.2016, 0:04 Uhr

Ohne jetzt deinen ganzen Roman gelesen zu haben, der für die AP vielleicht sogar hilfreicht ist. Genau wie mein Post eine Unterstützung sein sollte, den DU ja nicht lesen musst.

"Es ist aber tatsächlich so, dass nahezu alle Kinder in den 5. Klassen mittlerweile Smartphones besitzen."

Bei uns ist das eindeutig nicht so. Vielleicht lebe ich hinter dem Mond oder am Arsch der Welt, aber hier können Schüler noch ohne Smartphone kommunizieren. Erkrankten Kindern werden hier Kopien vorbei gebracht, ganz ohne Smarthone. Und es wird Nachmittags sogar noch zusammen gespielt, ohne Notebook, einfach auf der Straße oder im Garten.

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