Patchwork - Familien

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Geschrieben von sylea am 21.12.2010, 1:21 Uhr

Fortsetzung:

ne, nach meinem empfinden ist es keine "verletzung der aufsichtspflicht"!

wo liegt der unterschied, ob meine kinder in einem einfamilienhaus oben ihre zimmer haben und ich unten,
oder ob man zwei einzelwohnungen auf zwei aufeinander folgende etagen hat??

an den türen die dazwischen liegen!

wenn meine kinder damit kein ungutes gefühl haben und es ok finden in dem alter, wäre es für mich auch ok.
wenn sie allerdings sich dadurch doch "abgeschoben" fühlen würden, dann würde ich den papa einfach darum bitten auch in der wohnung zu nächtigen, ist ihm das zu blöd, würden die kinder dort eben nicht mehr schlafen und er könnte sie abends wieder zu mir bringen!

lg

 
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