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Geschrieben von lockenkopf2326 am 03.08.2011, 19:46 Uhr

familienname

hallo zusammen ich muß mal ne ganz blöde frage stellen. ich habe eine sechs jährige tochter die den nachnamen von ihrem vater trägt, ich habe diesen namen auch da ich nach der scheidung nicht anderst heißen wollte als sie. habe seit zwei jahren einen neuen partner und wir bekommen jetzt auch ein kind zusammen welches eigentlich schon den namen von ihm bekommen soll, find ich meiner großen gegenüber aber doof. kann ich beide kinder mit zweitnamen benennen????? bei dem kleinen würde das gehen aber bei meiner großen bin ich mir da nicht sicher ob ich zu ihrem nachnamen noch den zweitnamen dazugeben kann???????????????
ich hoffe ihr könnt mir helfen....

 
15 Antworten:

Re: familienname

Antwort von Ostfriesenmama am 04.08.2011, 11:52 Uhr

Da muß der leibliche Vater des Kindes einverstanden sein !
Sonst geht da gar nichts ! Mein Sohn heißt auch mit Nachnamen anders als ich und der Rest der Familie. Das ist eben so.

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Re: familienname

Antwort von 4boysmum am 04.08.2011, 12:30 Uhr

sofern du nicht wiederverheiratet bist, kann das neue Kind deinen Namen oder den des Vaters bekommen.
Deine Tochter aus erster Ehe kann nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters den andern Nachnamen bekommen. Einen Doppelnamen kann sie auch nicht bekommen.

Sofern ihr auch verheiratet seid oder das vorhabt:

bei uns ist es so...ein paar meiner Kinder haben den Namen aus erster Ehe. Für mich war dann die Entscheidung: nur den Erstehe-Namen behalten (fand ich unpassend) , Doppelnamen oder den des neuen Partners anzunehmen.
Kinder bekommen meines Wissens keine Doppelnamen.

Meine Kinder finden es überhaupt nicht komisch einen anderen Nachnamen als ich zu haben.....nur manche Menschen (zB einige Lehrer) schaffen es leider nicht, dass auf die Reihe zu bekommen....macht aber auch nichts ;-) Ich sage halt extra den KindesNamen nochmal dazu.

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Re: familienname

Antwort von Maxi74 am 04.08.2011, 16:29 Uhr

doppelnamen für das kind geht nicht und wie schon geschrieben wurde das das kind den namen ändert brauchts die zustimmung des vaters, wir haben das so gelöst das mein mann einen doppelnamen hat und ich und die kids meinen, so ist auch namentlich eine verbindung da obwohl er nicht der leibliche vater ist

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Sicher funktioniert das mit dem Doppelnamen

Antwort von benny&yannick am 05.08.2011, 8:49 Uhr

Mein Sohn aus 1.Ehe heisst nach neuer Eheschließung wie sein leiblicher Papa und wie mein neuer Mann.
Das war der Wunsch meines Sohnes.
Er heisst jetzt Benjamin Müller-Meier.
Mein Ex-mann war mit der Entscheidung einverstanden.
Aber es funktioniert und es ist ein super Kompromiss, finde ich.
LG Nicole

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Frage habe

Antwort von 4boysmum am 05.08.2011, 14:54 Uhr

seit wann ist das denn so? Bzw. wann habt ihr das gemacht, wenn ich fragen darf!? Danke.

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Re: Frage habe--->

Antwort von benny&yannick am 05.08.2011, 15:34 Uhr

dezember 2008

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Re: Frage habe--->

Antwort von Nimo1107 am 05.08.2011, 17:55 Uhr

Das funktioniert dann aber nur bei der Großen Tochter.
Hatte bei meiner Hochzeit auch lange überlegt wegen de Namen.
Ich und mein Sohn hätten keinen Doppelnamen annehmen können, nur einer darf das.

So hat mein Mann nun als einziger einen Doppelnamen und hat noch seinen Mädchennamen.
Familienname ist der, den mein Sohn und ich eh schon hatten.
Wir waren ja in der Mehrzahl :-)

Ein Name ist ein Name, und sie sind meist eh zigfach vorhanden in Deutschland. Würde da keine Gefühle an den Exmann dranbinden.

Mir / uns war wichtig, dass vor allem die Kinder gleich heißen.

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Es ist kein Doppelname

Antwort von Bella13 am 05.08.2011, 17:59 Uhr

Sondern nur ein Beinname!Kinder erhalten tatsächlich keinen Doppelnamen.

Der hinzufügende Name,wird entweder vorangestellt oder angefügt an den Namen

Es heißt Meier Müller und nicht Meier-Müller.Mit Bindestrich wäre es ein Doppelname.

Hier ist es sehr gut erklärt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html

lg

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@Bella13-ER HAT EINEN BINDESTRICH DAZWISCHEN

Antwort von benny&yannick am 05.08.2011, 18:11 Uhr

Und eine komplett neue Geburtsurkunde bekommen!
Er heisst MEIER-MÜLLER.
Dieser Spass hat mich damals gute 100€ gekostet.
Also es muss ja gehen!

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Re: @Bella13-ER HAT EINEN BINDESTRICH DAZWISCHEN

Antwort von Nimo1107 am 05.08.2011, 21:25 Uhr

Bin überfragt.
Also bei unserer Hochzeit hat keiner gefragt ob mein Mann da einen Bindestrich haben will oder nicht.
Er hat einen bekommen.
Überlege die ganze Zeit, aber alle Nachnamen die aus zwei Namen bestehen die ich kenne haben einen Bindestrich.

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wenn der KV nicht einverstanden ist dann geht das nicht !!!!!!!

Antwort von Ostfriesenmama am 05.08.2011, 21:29 Uhr

der KV muß einverstanden sein. Bei uns geht das nicht weil der Kindsvater das nicht möchte. Also heißt mein Sohn anders als der REst der Familie

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Re: @benny&yannick

Antwort von Bella13 am 05.08.2011, 21:59 Uhr

Ich kann lesen,also brauchst du es nicht in Großbuchstaben schreiben.Ich hatte die Info so von meiner Rechtsanwältin.
Und im Namensrecht steht es auch so.

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@lockenkopf2326

Antwort von Bella13 am 05.08.2011, 22:09 Uhr

Hallo!

Sind du und dein Freund verheiratet?Das geht aus deinem Ausgangsposting nicht hervor.

Wenn du nicht mit ihm verheiratet bist,kannst du deiner großen Tochter auch nicht den Namen deines Freundes geben.

lg

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Doppelnamen

Antwort von Bella13 am 05.08.2011, 22:26 Uhr

Was halt dann nicht mehr geht,wenn Müller-Meier eine Huber-Schmidt heiratet,das die Kinder von denen dann Müller-Meier-Huber-Schmidt heissen.
Dann muss sich das Ehepaar auf einen Familiennamen für die Kinder einigen.

Auch das Ehepaar kann dann keinen Doppel bzw Mehrfachnamen bilden wie eben Müller-Meier-Huber-Schmidt.

Aber wie ich weiter unten schon geschrieben hab,bei Einbennungen kenne ich es so das es eben nur ein Beiname und kein richtiger Doppelname.

Aber egal wie ohne Zustimmung des Kindsvaters geht es nicht.

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Re: familienname

Antwort von mammina_79 am 25.08.2011, 14:39 Uhr

Hitzige Diskussion hier...

Das mit dem Zweitnamen für das "außereheliche" Kindwar mir auch neu. Meine Info war bisher: Kinder bekommen keine Doppelnamen. Aber in dem Fall leuchtet es ein...

Meine Tochter aus erster Ehe hat den Namen meines Ex-Mannes. Aus diesem Grund habe ich den Namen auch nach der Scheidung behalten. Jetzt bin ich in der 36. SSW von meinem 2. Mann schwanger. Der Kleine wird seinen NN bekommen, Doppelneme geht ja hier nicht. Ich habe bei der Heirat beide NN als Doppelnamen angenommen.

Meine Tochter möchte auch so heißen, aber leider würde der KV dem nicht zustimmen. Naja, ich habe ihr gesagt, dass sie ja trotzdem eine "...." ist und genauso zur Familie gehört und der Name nichts zur Sache tut. Sie ist ja erst 4... Vielleicht gewöhnt sie sich daran, oder sie schafft es irgendwann, wenn es ihr wirklich wichtig ist, ihren Papa zu überreden, den anderen Familiennamen dazuzunehmen.

Mir war es nur wichtig, die Namen beider Kinder zu tragen. Wie man mich letztendlich anspricht ist mir egal. Besonders am Telefon ist es einfacher, nur einen Namen nennen zu müssen...

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