Geschrieben von Bela66 am 02.12.2021, 8:37 Uhr |
Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern…
Hallo,
naja, erstmal geht es ja nicht zum Gericht, sondern zum Rechtsanwalt. Dein Mann muss zu einem Anwalt für Familienrecht gehen und sich dort beraten lassen.
Der Anwalt nimmt dann alles weitere in die Hand. Zunächst schreibt er die Mutter an und teilt ihr die Forderungen Deines Mannes mit (wie der Umgang ab jetzt konkret aussehen soll). Erst wenn sie immer noch nicht reagiert oder kooperiert, geht der Anwalt mit der Sache vor Gericht. Auch dann kann es aber immer noch eine außergerichtliche Einigung geben, sofern die Mutter einknickt.
Nein, vorankündigen sollte man das nicht. Das Anschreiben des Rechtsanwalts an die Mutter ist Vorankündigung genug. Sie kann eine gerichtliche Entscheidung dann ja immer noch vermeiden.
LG
- Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - Anni523 01.12.21, 21:17
- Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern… - Bela66 02.12.21, 8:37
- Re: Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern… - Anni523 02.12.21, 8:52
- Re: Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern… - Bela66 02.12.21, 14:58
- Re: Es geht ja nicht sofort zum Gericht, sondern… - Anni523 02.12.21, 8:52
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - Pamo 02.12.21, 9:42
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - desireekk 02.12.21, 13:18
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - Anni523 02.12.21, 14:10
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - desireekk 03.12.21, 3:03
- Re: Eine Frage, bevor es zum Gericht geht - Anni523 02.12.21, 14:10
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