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Geschrieben von Julisa am 26.11.2012, 11:31 Uhr

Einbenennung

Hallo @ all,

Ich werde im kommenden Jahr heiraten. Meine BEiden Großen ( 7 und knapp 12 Jahre alt) tragen meinen Mädchennamen und möchten gern mit einbenannt werden. Da ich mit meinem Ex das gemeinsame Sorgerecht habe muss ich ja auch um sein Einverständnis bitten. Wie und vor allem wann macht man das? Muss ich meinen Ex anschreiben? Seine Anschrift ist mir derzeit unbekannt müsste das JA aber wohl haben, müssen die mir die dann raus geben oder geht das Schreiben dann über das JA?

Danke schon mal für eure Hilfe.

 
15 Antworten:

Re: Einbenennung

Antwort von mf4 am 26.11.2012, 12:04 Uhr

Wende dich ans JA und so wird sicher so der Kontakt geknüpft.

Für mich war es völlig okay, dass ich meinen Mädchennamen zurück nahm und meine beiden Kinder (damals im Teeniealter) den Namen ihres Vaters behielten. Die 2 folgenden Kinder tragen wie ich den Mädchennamen und sollte ich jemals noch einmal heiraten werden ich sicher meinen Namen behalten.

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Re: Einbenennung

Antwort von Julisa am 26.11.2012, 12:34 Uhr

Mein " Mädchenname" ist eigentlich nciht mein Mädchenname. Es ist der Nachname meines gewaltätigen Stiefvaters. Keiner in meiner Familie heißt noch so, meinen Stiefvater habe ich seit der Scheidung vor 22 Jahren nciht mehr gesehen (gsd). Würden die Kinder den Namen ihres Vaters tragen hätte ich auch kein Problem damit wenn sie den weiter tragen würden. Der leibliche Vater der Kinder hat vor 3,5 Jahren den Kontakt gänzlich abgebrochen, seine ELtern auch , was ich bis Heute nicht verstehen kann. Ich rede den Kindern da nicht rein und für den Fall dass einer der Beiden sich noch umentscheidet nehme ich vorerst einen Doppelnamen an. So habe ich eine namentliche Verbindung zu den beiden Großen als auch zu unserem Mini. Es soll keine gezwungene Einbenennung werden, wenn die Kids das wollen ok, wenn nicht dann auch ok. Wenn die kids dann mal erwachsen sind und eigene Familien haben kann ich meinen verhassten Mädchennamen ja immernoch abwerfen.

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Re: Einbenennung

Antwort von mf4 am 26.11.2012, 12:53 Uhr

Ach du schreck... da hätte ich ja lieber den Ehenamen behalten als den der Familie zurück genommen.
Ich nahm damals nur deshalb meinen Mädchennamen zurück, weil 2 Kinder mit dem neuen Partner kamen und diese dann den Namen des Ex getragen hätten, der ja ein wildfremder Mann für sie ist.

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Re: Einbenennung

Antwort von Sternenschnuppe am 26.11.2012, 13:05 Uhr

Wenn dem so ist, dann würde ich die Einverständnis notfalls gerichtlich ersetzen lassen.
Da die Kinder zum einen nicht seinen Namen haben, zum anderen auch keinen Kontakt, sehe ich nur Vorteile für das Kindeswohl, wenn sie den neuen Familiennamen annehmen dürfen.


Wollen sie das denn selbst auch , werden auf jeden Fall schon befragt in dem Alter.

Wenn Du das mit der Beistandschafst machst, dann soll das JA das gleich mal mitschicken wegen dem Namen.

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@mf4

Antwort von Julisa am 26.11.2012, 13:10 Uhr

.. ich glaube du hast da was falsch verstanden. Ich war noch nie verheiratet. Ich trage meinen "Mädchennamen" seit meinem 9. Lebensjahr. Mit dem KV der beiden Großen war ich nicht verheiratet. Dies hier wird meine 1. Ehe.
Die Scheidung vor 22 Jahren war die meiner Mutter von meinem Stiefvater. ;-)

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@ Sternschnuppe

Antwort von Julisa am 26.11.2012, 13:11 Uhr

Danke auch für dene Antwort hier. Aber wann macht man das? Vor der Hochzeit oder erst danach?

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Re: @mf4

Antwort von mf4 am 26.11.2012, 13:26 Uhr

Ach soooooooooooo... Mädchenname ist für mich immer der Name, den man ab Geburt trägt bis zur Eheschließung. *ankopfklatsch*

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Einbenennung

Antwort von Sternenschnuppe am 26.11.2012, 14:20 Uhr

Hallo

Mach das auf jeden Fall vor der Hochzeit.
Soweit ich weiss macht der Standesbeamte das dann direkt nach der Trauung in einer kleinen Ansprache dann gleich mit.

Wir wurden bei Eheschließung auch befragt dazu, da erklärte er uns das so.
Haben dann aber meinen Mann einbenannt :-)

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P.S:

Antwort von Sternenschnuppe am 26.11.2012, 14:25 Uhr

Guck mal : http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html

Muss beglaubigt werden. Am besten einfach mal bei Eurem Standesamt anrufen und nachfragen wie das dann genau geht.
Die können das ganz genau erklären, schätze es gibt Vordrucke.

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Re: Einbenennung

Antwort von Pamo am 26.11.2012, 19:05 Uhr

Gibt es für dich eine Möglichkeit, deinen Geburtsnamen anzunehmen, ergo den Namen den du trugst bevor dein Stiefvater in dein Leben trat?
Damit könntest du den verhassten Namen loswerden. Ich habe bei solchen Namensänderungen gehört dass die minderjährigen Kinder gleich "mitgeändert" wurden, Details kenne ich aber nicht.

In deiner angestrebten Variante sehe ich die Gefahr, dass deine Kinder und du wieder vor einem großen Problem steht, falls die zu schließende Ehe nicht bestehen bleibt.

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Re: Einbenennung

Antwort von Julisa am 26.11.2012, 19:58 Uhr

Selbst wenn ich den Namen meines biologischen Vaters annehme, verbindet uns damit auch nichts. Er hat den Kontakt damals abgebrochen da war ich 2, ich habe ihn mit 30 auf eigene Faust gsucht und kennen gelernt und konnte die Entscheidung meiner Mutter, sich von ihm zu trennen, recht flink nachvollziehen. Zumal der Kontakt nur von meiner Seite her angestrebt wurde, von ihm kamen keine Bemühungen somit hab ich es jetzt auch sein lassen.
Mit diesem Namen könnten sich die Kinder wohl am wenigstens identifizieren. Ich zwing die Beiden doch nicht, wenn sie die EInbenennung wollen ist es schön, wenn nicht dann nicht dann trage ich halt einen Doppelnamen. Ich mache da kein Drama draus ich möchte nur die Vorgehensweise wissen und den Kindern die Möglichkeit einräumen wenn sie es denn wollen.

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Re: Einbenennung

Antwort von Pamo am 26.11.2012, 20:05 Uhr

Das ist ja richtig blöd. Es gibt also nicht wirklich einen Namen, mit dem du dich identifizieren kannst.

Vielleicht hilft dir oder deinen Kindern ja meine Erfahrung?
Ich trage den Namen meines Vaters, welcher sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Doch mit dem Namen bin ich aufgewachsen und zusammen gewachsen und ich verbinde ihn nicht mit dem Namensgeber: Es ist jetzt mein Name und das ist okay so. Letztlich bekommt man doch immer von "irgendwoher" einen Nachnamen. Ich finde die Quelle nicht so wichtig und wenn es nicht ein richtig gruseliger Name ist ("Ficker" o.ä.), dann soll es halt so sein.

Namenswechsel bringen ihre eigene Problematik mit sich und wenn die Kinder noch nicht einmal mit dem Namensgeber verwandt sind, dann kann das auch für sie blöd sein.

Jedenfalls wünsche ich dir, dass alles klappt.

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Re: Einbenennung

Antwort von Julisa am 27.11.2012, 9:03 Uhr

Ich denke mit dem Nachnamen meines Zukünftigen, verbinden sie einen liebevollen Menschen der auch während schwierigen Zeiten immer für uns da ist, mit ihrem jetzigen nachnamen verbinden sie ihr bisheriges Leben, mit meinem eigentlichen Mädchennamen verbinden sie gar nichts. Deshalb denke ich dass sie entweder ihren jetzigen Namen behalten sollten oder den Ehenamen annehmen. Diese Wahl lasse ich den Kindern, jetzt einen völlig neuen Namen ins Spiel zu bringen wäre nur noch verwirrender für sie. Mein Mann möchte seinen Namen gern in erinnerung an seinen vor wenigen Jahren an Krebs verstorbenen Vater weiter tragen. Er ist der einzigste seienr Familie der das noch kann, aus diesem Grund wird auch unser gemeinsamer Junior seinen Nachnamen bekommen. Wie gesagt, die Großen müssen nicht, aber wenn sie es selbst möchten dann werde ich ihnen nciht im Wege stehen. Was deren leiblicher Vater daraus macht steht auf einem anderen Papier. Ich werde durch meinen dann Doppelnamen in jedem Fall einen namentlichen Bezug zu allen Kindern behalten und hoffe so den Kindern signalisieren zu können dass es für uns ok ist wenn sie nicht einbenannt werden wollen. Dass sie wirklich die freie Wahl haben ohne irgendeinen Druck.

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Re: Einbenennung

Antwort von Ruhrgirl am 28.11.2012, 6:45 Uhr

Hallöchen,

ich war vor 2 Jahren in einer ganz ähnlichen Situation, außer das ich das alleinige Sorgerecht für meine Große hatte!
Ruf beim Jugendamt an und sag ihnen das ihr das plant und der Stand der Dinge so ist, das die Kinder das auch möchten, da eben keinerlei Kontakt zum Kindsvater besteht! Die werden Euch gemeinsam einladen und die Kinder befragen, ob das wirklich ihr freier Wille ist!
Dann schreiben sie den KV an, sollte er nicht reagieren, kann eine Entscheidung am Richtertisch folgen, wenn Du glaubhaft machen kannst, das es dem Kindeswohl nicht zuträglich ist, wenn sie mit ihrem Nachnamen "außen vor" bleiben, eben das Du möchtest, das ihr auch namentlich eine Familie seid, so wie ihr es ja auch gemeinsam lebt!
Vielleicht ist es dem KV aber auch egal und er stimmt zu, kompliziert wird es nur, wenn er dem ganzen widerspricht, dann müsstet ihr das gerichtlich durchsetzen!

Bei uns war es so:
Ich hieß bis zur Hochzeit wie mein leiblicher Vater (obwohl ich unter dem Mädchennamen meiner Mutter geboren bin, aber sie haben kurz nach meiner Geburt geheiratet), ich habe nunmehr seit 30 Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater oder seiner Familie, außer das er mir mit 14 am Telefon sagte, das ich der größte Fehler seines Lebens bin! Danke, das braucht ein Teenager, aber egal!
Im April 2003 kam meine Große Tochter zur Welt, Trennung vom Vater noch in der Schwangerschaft, er wollte der Einfachheithalber kein gemeinsames Sorgerecht und sie bekam meinen Nachnamen!
War auch alles prima, wir hießen ja gleich, aber es war klar, sollte ich mal heiraten werde ich meinen Namen nicht behalten, da es auch sehr unschöne Dinge gab und gibt, an die mich der Name immer erinnert hätte! Als dann klar war, das mein Mann und ich im Oktober 2010 heiraten wollten, haben wir uns auch die Namensfrage gestellt! Gut, es war schnell klar, wir nehmen seinen! Ich brauchte dann "nur" das Einverständnis meiner Tochter und die sogenannte Negativ Bescheinigung vom Jugendamt, das ich alleinig Sorgeberechtigt bin! Ich habe den Kindsvater trotzdem gefragt und ihm erklärt, das seine Tochter sonst nirgendwo dazu gehört vom Namen, da alle anders heißen und er war einverstanden, hat sich hinterher nur geärgert, das ich das alleine entscheiden konnte und er nicht mal was unterschreiben musste!
Bei der Trauung haben wir es so gemacht, das meine Große nach der Eheschließung von meinem Mann auch einen Ring bekommen hat in Anwesenheit aller Gäste, sie hat also quasi mitgeheiratet!
Kurz nach der Hochzeit sind wir dann zum Amt mit unseren Urkunden und haben die Einbenennung unterschrieben, dabei wurde mein Mann nochmal aufgeklärt, welche Konsequenzen das hat, eben das er deswegen keine Rechte an dem Kind hat, aber sie den Namen bis zur eigenen Hochzeit eben nicht ablegen könnte!
Und seit diesem Tag heißen wir alle gleich und wir haben im August noch eine gemeinsame Tochter bekommen!
Für uns war und ist es die absolut richtige Entscheidung, selbst wenn unsere Ehe aus irgendwelchen Gründen scheitern sollte, werde ich meinen Mädchennamen nicht wieder annehmen und die Kinder haben weiter ihre Zugehörigkeit zu dem Mann, der sie mit erzieht! Für meinen Mann ist meine Große wie seine eigene und keiner würde das bezweifeln, wenn man sie gemeinsam erlebt! Leider hat sie derzeit auch wieder keinen Kontakt zu ihrem Papa, aber das war seine Entscheidung! Trotzdem leben wir wirklich glücklich unter einem Namen :-)


Puh ist das lang geworden, lach

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Re: Einbenennung

Antwort von Princess01 am 08.12.2012, 11:18 Uhr

Ihr heiratet und erst danach wird die Einbenennung gemacht. Dafür musste ich aufs Standesamt, da wurden die Unterlagen fertig gemacht und dann musste mein Ex bei sich aufs Standesamt und alles unterschreiben. dann gabs die neue Geburtsurkunde und fertig.
Wenn er nicht zustimmt wirds schwierig.

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