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von Tisa24  am 26.01.2013, 19:47 Uhr

Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Hallo liebe Mitglieder :)

habe eine 6 Jährige Tochter, bin mit ihrem Vater getrennt schon seit 5 einhalb Jahren, bin aber seit 2009 in eine neue Beziehung haben auch eine gemeinsame Tochter 3 Jahre und wir kriegen einen Sohn noch dazu im April :)

Aber das ist ja nicht die Sache, also habe da mal eine Frage, mein Ex und ich haben gerichtliches gemeinsames Sorgerecht für unsere Tochter, sie geht eine Woche zu ihm und eine Woche zu mir, was auch nicht so klappt; mein Ex hat seit einem Jahr eine neue Partnerin, die keine Kinder hat und auch keine bekommen kann, aber das Problem ist, sie meint alles besser zu wissen, sie hat die ganze Erziehung bei meinem EX übernommen, weil er keine Zeit für das Kind hat und keine Lust, sie lässt ihr einfach die Haare schneiden, obwohl meine Tochter die Haare lang haben möchte, sie geht einfach mit ihr Ohrringe stechen, obwohl ausgemacht worden ist, das es erst später gemacht wird wo sie eigene entscheidungen treffen kann, halt sie macht sachen was ich nicht möchte und wenn ich was sage dann geht denen das am A**** vorbei, sie beschimpfte mich ja mal das sie eine bessere mutter wäre für meine Tochter und so,da bin ich fast aus allen Wolken gefallen :s habe auch dann Staatsanwaltschaft bescheid gegeben, aber irgendwie hier muss erst was passieren eh die reagieren, meine Tochter hat angst vor der Partnerin und möchte nicht zu ihrem Vater durch ihr, es ging schon so weit das meine tochter sich in die Hose machte, aber ich weiss einfach nicht mehr was ich machen soll
aber darf sie einfach so entscheidungen treffen???

ich hatte am anfang nichts gegen ihr, fand es auch noch toll das sie da war (vorige freundin gewesen) aber ich merke mit den Sachen das sie meinem Kind schadet

ich hoffe ihr könnt mir helfen?

LG Tisa

 
28 Antworten:

Re: Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Antwort von dana2228 am 26.01.2013, 20:09 Uhr

Puhhhhhhhhhhhhh!
Schwere Sache! Bin da sehr unsicher! Vorab, darf sie das nicht, einfach Haarschneiden oder Ohrlöcher stehen lassen. Aber glaube dein Mann, darf das und wenn er sagt: " SIe hat es gemacht, weil ich es so wollte!" .... ist schwer zu sagen!
Aber Fakt ist, dein Kind möchte nicht zu ihr, hat Angst vor ihr und dem Vater ist das egal??
Wenn sie die hälfte der Zeit bei ihrem Vater lebt, muss du ihn ja für einen guten Vater halten. Warum macht er dann nichts?

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Re: Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Antwort von Sternenschnuppe am 26.01.2013, 20:21 Uhr

Puh, heftig.
Ich würde zwei Dinge machen.

1. Die Freundin anzeigen wegen Körperverletzung am Kind !
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht, es war bekannt dass Du dagegen bist. Das ist strafbar. Vor allem wenn sie das auch noch alleine mit ihr gemacht hat und unterschrieben haben sollte.

2. Eilantrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und zurück zum 14 tägigem Umgang am Wochenende + einen Tag in der Woche.

Da der Vater laut Deinen Schilderungen die Betreuung eh nicht übernimmt ist die Grundlage fürs Wechselmodell nicht vorhanden.

Ich würde Montag zur Polizei ( Anzeige ) und auch gleich zum Anwalt.

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Re: Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Antwort von Tisa24 am 26.01.2013, 20:29 Uhr

ja wie das mit dem Gericht entschieden worden ist, war diese Angst noch nicht da, es fängt sehr heftig an seitdem es immer länger mit der eine woche hin und her ist, sie kannte das ja auch nicht;

Ist schwer zu erklären, mein Ex ihm intressiert nur seinen Ruf, das er gut da steht und macht mich sehr schlecht, er streitet alles ab, mit der angst und mit seiner partnerin, wie gesagt draussen zeigt er anders als bei ihm zu hause, wenn sie zu hause sind ist ihm sozusagen wenn ich meiner tochter glaube schenke alles scheissegal hauptsache er muss sich nicht kümmern und schiebt sie weg, aber wenn sie auf der strasse sind zeigt er sich gutwillig, aber das muss man ja alles beweisen können, das ich aber nicht kann. und die partnerin nimmt alles in der hand, auch gespräche was ich eigentlich mit ihm besprechen soll, macht sie oder ist immer dabei, habe es auch weitergegeben, bei uns läuft es etwas kritisch zu. also kurz gesagt, ihm ist es egal was ist, leider :(

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Re: Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Antwort von Tisa24 am 26.01.2013, 20:34 Uhr

Dann werde ich das machen,
Danke für die Tips

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Re: Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Antwort von Sternenschnuppe am 26.01.2013, 21:00 Uhr

Du, mach Dir keine Gedanken.
Das Kind ist alt genug.
Vermutlich wird sie eine Verfahrenspflegerin bekommen und auch mit der Richterin / dem Richter sprechen.
Die machen das spielerisch und sie werden sich dann selbst ein Bild machen aus dem was das Kind erzählt.

Wenn Du dann noch die Anzeige machst, was ich auf jeden Fall machen würde, dann untermauert das auch sehr viel.

Weiss Deine Tochter noch wo das gemacht wurde ?
Ich würde da hingehen und mir die Unterschrift zeigen lassen.
Namen notieren von dem der gestochen hat und das mit angeben bei der Polizei !

Haare schneiden geht auch gar nicht, läuft meines Wissens aber nicht unter Körperverletzung.
Aber bei Gericht kann man das auch sagen, es bezeugt wie sie mit ihr umgehen und viellecht fragt die Richterin oder der Richter dann auch das Kind danach.

Berichte mal wie es weiter geht, gern auch per PN.
Drück die Daumen , ich würde das nun ganz fest durchziehen.

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Re: Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Antwort von Tisa24 am 26.01.2013, 21:28 Uhr

danke für deine aufmunternde Worte,
das ist auch nur noch die einzigste lösung die bleibt.Im februar haben wir Gericht, dann werde ich dir bescheid geben, es tut auch gut mit jemanden zu schreiben :) Danke nochmal

Ich werde den Weg am montag machen zur Polizei, zum glück weiss ich wo sie war, sie hat es mir im vorbeifahren gezeigt, und mit der Frisörin weiss ich das es ihre Kusine ist also von der Partnerin, dann müsste ich dann zum glück alles haben.

Danke LG

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Re: Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Antwort von Sternenschnuppe am 26.01.2013, 21:52 Uhr

Sehr gerne.
So setzt Du ein Zeichen und stärkst auch Deiner Tochter den Rücken.
Halte sie aber ansonsten raus. Würde ihr nur sagen dass Du das nun versuchst in ihrem Interesse mit dem Papa zu klären.
Und Du Dir Hilfe suchst, damit Dir jemand dabei hilft.
Der Papa und seine Freundin es nicht besser wissen und die Erwachsenen das nun aber klären, weil alle ! sie lieb haben und wollen dass es ihr gut geht.

Je unbefangener sie ist, desto offener bleibt sie.
Die Offenheit ist das A und O, auch später vor Gericht wenn sie befragt wird.

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Re: Darf sie das? Partnerin meines Exfreundes

Antwort von Tisa24 am 26.01.2013, 22:16 Uhr

Ja da gebe ich dir vollkommen recht
ich werde mein bestes geben und tuhen

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Nein, darf sie nicht ...

Antwort von chartinael am 27.01.2013, 13:12 Uhr

anzeigen wegen Körperverletzung. Haareschneiden, Ohrenstechen etc sind Körperverletzungen über die nur ein Erziehungsberechtigter entscheiden darf.

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Re: Nein, darf sie nicht ...

Antwort von Sternspinne am 28.01.2013, 18:29 Uhr

Was soll das bringen?
Im Zweifelsfall wird der Vater schon sagen, dass sie in seinem Auftrag gehandelt hat.

Ich sehe die einzige Möglichkeit darin, möglichst schnell den Ohrstecher aufzusuchen und nach der Unterschrift zu fragen, bevor die Freundin oder der KV davon Wind bekommen.

Aber vermutlich wird das schon zu lange her sein.

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Re: Nein, darf sie nicht ...

Antwort von CKEL0410 am 28.01.2013, 18:53 Uhr

Niemand muss für das ohrlochstechen seines Kindes unterschreiben, sei es beim Arzt oder juwelier!

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Bei uns ja !

Antwort von Sternenschnuppe am 28.01.2013, 19:25 Uhr

Überall wo es seriös ist.
Die Eltern entbinden das Studio etc. von jeglicher Haftung.

Ist immerhin eine Körperverletzung.

Hier geht nix ohne Unterschrift.

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Re: Bei uns ja !

Antwort von CKEL0410 am 28.01.2013, 19:56 Uhr

Ja im piercingstudio, aber wer geht da zum ohrlochstechen hin??? Die meisten gehen zum Kinderarzt, hno oder juwelier die verlangen keine Unterschrift

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Re: Bei uns ja !

Antwort von Sternenschnuppe am 28.01.2013, 20:13 Uhr

Meinte überall !
Juwelier, Friseur, egal wo gestochen wird.

Eine Freundin hat die alle abgeklappert, daher weiss ich es.
Die wollen beide Unterschriften oder Negativbescheinigung.

Dass ein Kinderarzt sowas überhaupt anbietet habe ich noch nie gehört.
Scheint hier nicht üblich zu sein.

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Re: Bei uns ja !

Antwort von CKEL0410 am 29.01.2013, 8:14 Uhr

Doch ich arbeite bei einem und wir machen es auch, muss natürlich extra geschult werden.

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Re: Bei uns ja !

Antwort von Pamo am 29.01.2013, 8:37 Uhr

Das kenne ich auch vom Kinderarzt. Neugierige Frage: gibts bei euch ein Mindestalter und wird vorher Emla oder so etwas auf die Ohrläppchen getan?

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Re: Bei uns ja !

Antwort von Sternenschnuppe am 29.01.2013, 11:25 Uhr

Ah, danke für die Info, hier gibt es sowas nicht.

Da macht es der Frisuer oder Juwelier oder eben Studio.

Irgendwann war hier mal was, ich kann mich nur dunkel erinnern, irgendein Rechtstreit. Auf jedenfall wollen sie hier alle Dokumente und Unterschriften.

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Re: Bei uns ja !

Antwort von shinead am 29.01.2013, 13:20 Uhr

Dann solltet ihr das mit den Unterschriften schnellsten einführen.

Das ist schlichtweg Körperverletzung. Wenn es dumm kommt, war Papa dagegen und Mama dafür. Letztere lässt es durchführen und *peng* habt ihr eine Schadenersatzklage am Hals!

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kein midestalter

Antwort von CKEL0410 am 29.01.2013, 14:20 Uhr

Hallo mein Chef ist Syrer, wir haben sehr viele arabische Patienten, bei denen wird das ratz dazu kurz nach der Gebur gemacht, finde ich persönlich sehr früh. Die deutschen Patienten lassen es eher machen wenn die Kinder es von selber ansprechen und wünschen. Bei uns bekommen alle Kinder vor dem stechen Emla auf die Ohren, ich muss sagen das nimmt den schmerz wirklich etwas, habe bei mir selber mal getestet.

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dann muessten sich die aerzte rein rechtlich gesehen auch

Antwort von CKEL0410 am 29.01.2013, 14:23 Uhr

Bei jeder Impfung die Unterschrift des anderen sorgeberechtigten einholen und das macht auch kein Arzt! Ich weiss selber das es rechtlich gesehen so ist, aber wie gesagt es macht niemand!

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Re: dann muessten sich die aerzte rein rechtlich gesehen auch

Antwort von god-bless-u am 29.01.2013, 15:00 Uhr

Bei uns wird auch nie gefragt nach der Unterschrift meines Mannes. Obwohl beide gemeinsames Sorgerecht haben

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naja, Impfen und Ohrlöcher sind schon was anderes

Antwort von Sternenschnuppe am 29.01.2013, 15:23 Uhr

finde ich zumindest gerade.

Impfen hat ja einen medizinischen Nutzen, Ohrlöcher nicht..

Nehmt ihr denn auch Geld dafür, oder wird das so gemacht ?

Ich hab nur 2 Jungs, Thema also bei uns nicht wirklich.

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Re: dann muessten sich die aerzte rein rechtlich gesehen auch

Antwort von shinead am 29.01.2013, 16:40 Uhr

Meiner tut es!
Ich muss immer Unterschreiben - er hat auch eine Negativbescheinigung von mir.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article108758221/Skurrile-Klage-wegen-Ohrloechern-fuer-eine-Dreijaehrige.html

Ich würde mich schriftlich absichern.

Abgesehen davon würde mein KiA niemals anfangen Ohrlöcher zu stechen. Ich geh' ja auch nicht zum Podologen um mir die Haare schneiden zu lassen. Schuster - bleib' bei Deinen Leisten!
(Am besten noch mit Pistole geschossen *grusel*)

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Re: dann muessten sich die aerzte rein rechtlich gesehen auch

Antwort von CKEL0410 am 29.01.2013, 20:51 Uhr

Ich geh dann lieber zu einem Arzt als zu einem juwelier....aber das muss ja jeder selber wissen! Und ich sehe da eigentlich keinen Unterschied ob impfen oder ohrloch, Stich ist Stich, und eigentlich mussten beide sorgeberechtigte zustimmen auch bei Impfungen!

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Re: dann muessten sich die aerzte rein rechtlich gesehen auch

Antwort von Sternenschnuppe am 29.01.2013, 20:58 Uhr

Aber ein Ohrloch ist ein Stich ohne Nutzen.
Es gibt kein gesundheitliches Risiko wenn man keines hat.

Aber ansich finde ich das gut wenn ein Arzt sowas macht.
Hätte ich Mädchen und würden die das unbedingt wollen, dann würde ich das ab Schulalter erlauben und dann da sicher machen lassen.

Was kostet das beim Arzt denn ?

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Re: dann muessten sich die aerzte rein rechtlich gesehen auch

Antwort von shinead am 30.01.2013, 13:22 Uhr

Ein Piercer ist hier der Spezialist. Der nutzt nämlich nicht diesen unsäglichen "Pistolen", die zum einen überhaupt nicht richtig sterilisiert werden können und zum anderen auch noch löcher "reißen" und nicht stechen. Durch die ausgefranzten Ränder haben es Infektionen nur leichter...

Ein Piercer nutzt eine scharfe Nadel / Stab und sticht ein Loch hinein. Das ergibt einen sauberen Schnitt.

Ein guter Piercer legt sehr viel Wert auf eine sterile Umgebung. Und das ganz ohne vorher Kinder mit ggf. ansteckenden Krankheiten im gleichen Raum behandelt zu haben...

Ne... da steh' ich nicht drauf.

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du siehst da keinen unterschied?

Antwort von Milia80 am 30.01.2013, 15:49 Uhr

arbeitest du nicht beim arzt?
dann such mal nach der häufigkeit von wundinfektionen beim impfen und nach dem ohrlochstich, nutzen/risiko.

wo hat das ohrloch einen nutzen??

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Re: du siehst da keinen unterschied?

Antwort von CKEL0410 am 30.01.2013, 16:47 Uhr

Wir nehmen 15 Euro Nil. Ohrringe und bei uns wir es auch mit einer Kanüle gestochen. Ich sag ja Stich ist Stich, in der Hinsicht das beide Elternteil entscheiden sollten. Ich habe so oder so schön unschöne Infektionen gesehen sei es vom impfen, piercen oder sonst noch was.

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