Geschrieben von Minimonster am 20.11.2013, 14:11 Uhr |
Danke für eure Antworten!
Im Baby und Job hab ich auch kurz geantwortet.
Versichert ist sie privat, das läuft bei ihr als Beamtin dann über diesen Sonderurlaub.
Deshalb hat sie (denk ich) diese Bescheinigung auch nicht (kenn ich auch so nicht) und war unsicher, ob das tatsächlich Chefentscheidung ist.
Aber ihr habt schon Recht: Bezahlt wird ja, insofern kann der AG vermutlich den SU nicht genehmigen, wenn er vom Stiefvater weiß. Es sei denn, sie würde nachweisen, dass er (mal) zur Betreuung nicht in der Lage ist, das ginge dann sicher.
LG, M.
- Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater - Minimonster 19.11.13, 16:08
- Re: Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater - Cata 19.11.13, 20:03
- Re: Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater - Minimonster 19.11.13, 22:16
- Re: Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater - kruemel-inside 20.11.13, 6:51
- Es kann ihn keiner zwingen das Kind zu betreuen - Sternenschnuppe 20.11.13, 7:30
- Danke für eure Antworten! - Minimonster 20.11.13, 14:11
- Sie muss nix nachweisen - Sternenschnuppe 20.11.13, 16:44
- Danke für eure Antworten! - Minimonster 20.11.13, 14:11
- Es kann ihn keiner zwingen das Kind zu betreuen - Sternenschnuppe 20.11.13, 7:30
- Re: Vielleicht kennt ihr euch aus bzgl. Betreuung im Krankheitsfall durch Stiefvater - Cata 19.11.13, 20:03
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