Geschrieben von Julisa am 18.03.2013, 10:47 Uhr |
Bestandschaft beim JA oder RA
Da wir im Mai heiraten fällt für meine beiden Großen dann ja der UVG weg. Nun bin ich am Überlegen ob ich für den Kindsunterhalt nun eine Beistandschaft beim JA einrichte oder mir gleich einen Anwalt nehme. Für das kurze drum herum, der KV hat vor 3 Jahren den Kontakt abgebrochen und arbeitet lieber schwarz als seinen Kindern auch nur einen Cent zukommen zu lassen. Ich habe das JA mehrfach drauf hingewiesen, erntete aber immer nur, lassen sie das unsere Sorge sein, so lange sie UVG bekommen haben sie ihr Geld immer pünktlich.
Also, wie sind eure Erfahrungen?
Danke schon mal für euer Feedback.
Re: Bestandschaft beim JA oder RA
Antwort von shinead am 18.03.2013, 11:20 Uhr
Wegen einer ähnlichen Einstellung meines JAs bin ich zur RA gewechselt. Die kannte zumindest die erhöhte Erwerbsobliegenheit (im Gegensatz zum JA).
Re: Bestandschaft beim JA oder RA
Antwort von Holzkohle am 19.03.2013, 1:29 Uhr
wenn sich da wirklich seit Jahren nichts tut, würde ich direkt zum RA wechseln. Auch ich musste dem JA immer wieder in den Po treten, konnte nachweisen, dass der KV mehr verdient, als er angegeben hat (ist selbständig) gekümmert hat sich nie einer. Jetzt habe ich aktuell mal eine relativ aggressive Sachbearbeiterin, die sich kümmert. Könnte aber auch besser sein, ich renne jeden Monat dem Unterhalt hinterher.
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