Patchwork - Familien

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Geschrieben von Julisa am 15.06.2014, 18:13 Uhr

Änderung des Nachnamens der Kinder

Ich habe meine beiden Großen letztes Jahr einbenennen lassen. Sie trugen allerdings meinen Mädchennamen. Mit dem KV habe ich auch gemeinsames Sorgerecht, er musste dem zustimmen, der Wunsch der Kinder zählt dabei wenig.
Ich bin zu unserem örtlichen Standesamt und habe dort die Einbenennung beantragt, die haben die Unterlagen dann an das Standesamt im Wohnort meines Ex geschickt, ich hab ihn darüber informiert, auch darüber dass es der Wunsch der Kinder ist und dass ich die Kosten von 50,00€ je Kind übernehme. Er musste dann dort hin und unterschreiben, dann gabs neue Geburtsurkunden und fertig.
Ohne Zustimmung des KIndsvaters müsstest du das EInverständnis vor GEricht ersetzen lassen, dazu müsstest du aber trifftige Gründe vorweisen warum es dem Kindswohl schaden wenn sie den NAmen des Vaters behalten. Die reine aussage dass sie sich dann zur Familie zugehöriger fühlen würden zählt dabei jedoch nicht, weil es heutzutage keine Seltenheit mehr ist, dass innerhalb der Familie unterschiedliche Nachnamen sind.
Ich hatte aus diesem Grund vorerst einen Doppelnamen, schon allein damit die Kinder erst mal "fühlen" konnten ob sie mit ihrem damaligen NAmen nicht doch glücklich sind, nach 6 Monaten dann waren BEide nach wie vor auf dem Stand den neuen NAmen tragen zu wollen.

 
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