Patchwork - Familien

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Geschrieben von desireekk am 22.01.2020, 14:59 Uhr

§1617 BGB

Dann at das Standesamt geschlafen.

Denn Kinder des selben Elternpaares haben den selben Nachnamen zu tragen.
Steht im BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617.html
siehe Abs 1

VG

d

 
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