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Geschrieben von hasekind am 31.03.2005, 14:09 Uhr

wegen unterhalt wo kann mann sich noch hin wenden

hallo wer kann mir weiter helfen mein mann hat aus erster ehe zwei kinder ein jungen und

 
18 Antworten:

Re: wegen unterhalt wo kann mann sich noch hin wenden ups war noch nicht ganz fertig mit denn betrag schreiben habe noch was vergessen

Antwort von Hasekind am 31.03.2005, 21:25 Uhr

mein mann hat aus erster ehe zwei kinder ein jungen und ein mädchen und wir müssen für beide kinder zusarmen 500 euro zahlen,wir waren schon bei jungendamt aber ist nur scheiße bei raus gekommen die haten mir gesagt wir sollen es einklagen was ich gemacht bin zu Rechtsanwalt der hat biss jetzt auch nix hin bekommen ich muss da zu schreiben mein hat eine lohnpfändung wegen unterhelt am arsch.ich muss noch dazu schreiben ab oktober solten wir mit zahlen anfangen weil ein vereibarung gemachten .wir wolten ja auch zahlen aber die ex hat uns ja nicht ihre bankverbindung mit geleilt,da hat sie lieber eine pfändungrein gemacht.ich muss da zu noch schreiben ich habe mit ihn auch zwei kinder bekommen die wollen ja auch irgendwie ernährt werde im alter von 28 monaten und im alter von 3 monaten.und für die kinder für die wir unterhalt bezahlen müssen sind 13 jahre und 9 jahre alt.mein mann ist auf montage allso muss ich das alles für ihn zum größten teil machen.wer kann mir da weiter helfen oder wenn geht es genauso.wo kann ich mich noch hin wenden.wer hat eine lösung für uns.


lg Heidi

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Was willst Du denn wissen ??? mt

Antwort von vallie am 31.03.2005, 21:35 Uhr

dein posting ist so wirr, was möchtest du denn wissen ???
wer will was einklagen ???
verstehe gar nichts!!!

lg
vallie

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Re: Was willst Du denn wissen ??? mt

Antwort von tonikiana1999 am 31.03.2005, 21:48 Uhr

mein mann zahlzt auch unterhalt für sein erstes kind wir haben 2 zusammen soviel ich weiß haben diré ersten kinder mehr anspruch(unterhalt)frag doch mal beim jugendamt nach lg diana

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Re: vallie

Antwort von hasekind am 31.03.2005, 21:49 Uhr

noch mal ich möcht wissen wo mann sich noch hin wenden kann auser rechtsanwalt und jungendamt.das der unterhalt von 500 euro eibisschen runter geht, mein mann ich wollen das eiklagen,uns ist das zu viel geld.weiß du jetzt wie ich das meine oder soll ich dir noch einbisschen mehr scheiben?

lg Heid

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Re: tonikiana1999

Antwort von Hasekind am 31.03.2005, 21:55 Uhr

da war ich schon aber die konnten auch nicht weiter helfen.aber eins verstehe ich nicht ganz wieso haben die ersten kinder mehr anspuch? weiß du aber danke für deinen tipp.



lg Heidi

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Re: vallie

Antwort von vallie am 31.03.2005, 21:55 Uhr

aha. also ich denke, wenn der unterhalt so festgesetzt ist, daß man da nicht rauskommt. er hat ja einen selbstbehalt usw...andere stellen fallen mir jetzt auch nicht ein. natürlich ist das viel geld...aber wenn ihr schon beim anwalt seid ?? was sagt der denn (außer daß er nicht in die puschen kommt) ???

lg
vallie

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Re: vallie

Antwort von hasekind am 31.03.2005, 22:17 Uhr

er versucht auch sei bestes er hat am 16.03.05 ein schreiben zum familien gericht geschiekt aber seid dem haben nix mehr gehört von ihm.ich glaube schon garnicht drann das es klappen tut.

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die Kinder aus der ersten Ehe haben nicht mehr Anspruch als Eure...

Antwort von karin5 am 31.03.2005, 23:07 Uhr

... die Kinder werden alle gleich behandelt. Differenziert wird nur nach Alter - meist wird die Düsseldorfer Tabelle dazu herangezogen.

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Re: wegen unterhalt wo kann mann sich noch hin wenden ups war noch nicht ganz fertig mit denn betrag schreiben habe noch was vergessen

Antwort von kathi79 am 01.04.2005, 7:10 Uhr

Wenn ich das richtig verstanden habe, wollt ihr eine Abänderung/ Herabsetzung des Unterhaltstitels. Das müsst ihr eigentlich beim Familiengericht beantragen.
Wenn euer Anwalt nicht in die Puschen kommt, dann solltet ihr euch vielleicht einen suchen, der auf Familien- bzw. Unterhaltsrecht spezalisiert ist.

LG Kathrin

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re:kahti 79

Antwort von hasekind am 01.04.2005, 7:57 Uhr

glaube ich auch.

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Re: die Kinder aus der ersten Ehe haben nicht mehr Anspruch als Eure...

Antwort von hasekind am 01.04.2005, 8:03 Uhr

hallo das weiß ich ja ,wir haben mal ein schreiben bekommen da stand wirklich drin das die beiden großen mehr anspruch häten und das unsere beide nicht zählen würden.

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Re:

Antwort von safrarja am 01.04.2005, 8:56 Uhr

Hallo !

Den älteren Kindern steht mehr zu weil ab 6 jahren und dann wieder ab 12 ne Höherstufung vorgenommen wird !

Die Höhe hängt vom Einkommen Deines Mannes ab.
Sind Eure Kinder und Du (wenn Du kein Einkommen hast ) mit eingerechnet ?

LG safrarja

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nachgerechnet

Antwort von safrarja am 01.04.2005, 9:15 Uhr

Hab mal grob überschlagen .

Wenn Dein Mann 2200 Euro netto verdienen würde dann wären die 500 Euro Unterhalt für die Kinder gerechtfertigt !

Wenn er soviel verdient kannst nix machen nur wenn er unter diesen 2200 Euro bleibt !

LG safrarja

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Re:safrarja

Antwort von hasekind am 01.04.2005, 9:26 Uhr

Hallo ich habe selber kein ein kommen und bei mein mann sein einkommen da muss noch die montagezulage runter gerechnet werden,weil er auf montage ist.unser rechstanwalt rechnet mich und kinder mit rein aber das Familien gericht scheinbar nicht. und montagezulage das sind so ca 460 biss 500 euro.

lg gruß heidi

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Re: nachgerechnet

Antwort von Hasekind am 01.04.2005, 9:31 Uhr

DANN RECHNE MAL 2000EURO MACHMAL SIND ES 1900EURO UND 460 BISS 500 EURO MONTAGEZULAGE RUNTER AUF WAS FÜR EIN BETRAG KOMMST DU JETZT

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Re:safrarja

Antwort von safrarja am 01.04.2005, 9:36 Uhr

Montagezulage ? Das ist dann doch auch Einkommen und muß doch dazugerechnet werden nicht abgerechnet .

es wird sämtliches einkommen mitberechnet !

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oder versuch mal da

Antwort von safrarja am 01.04.2005, 9:45 Uhr

Deine Fragen anzubringen :

http://www.treffpunkteltern.de/modules.php?op=modload&name=Forum&file=index&viewcat=1

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Re:safrarja

Antwort von HASEKIND am 01.04.2005, 9:50 Uhr

NEIN ES IST JA NICHT FÜT UNS ES DOCH FÜR MEIN MANN DAMIT ER DIE WOCHE ÜBER DIE RUNDEN KOMMT.UND DAS ICH ES AUSGEBEN KANN ABER DANKE FÜR DEINE HIFE

UND DANKE FÜR DIE ARESS

lG heidi

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