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Geschrieben von AnnaC am 09.05.2017, 14:20 Uhr

Theoretische Frage: Umgang Oma

Hallo,

ich habe hier ein bisschen gestöbert und dabei ist mir eine Frage gekommen: es wird immer wieder erwähnt, dass Omas/Opas ein Umgangsrecht haben, das sie sogar einklagen können. Wie sieht das denn aus, wenn ich im Ausland mit den Kindern lebe? Oder auch nur weit entfernt innerhalb Deutschlands? Inwieweit lässt sich so ein Recht da einfach durchsetzen? Werden die Kinder da auch befragt?
Wisst Ihr da was?

 
6 Antworten:

Re: Theoretische Frage: Umgang Oma

Antwort von Marianna81 am 09.05.2017, 14:32 Uhr

kommt auf das Land an. Ich komme aus Russland, lebe hier seit 16 Jahren. Meine Eltern leben in meiner Heimat. Auch, wenn es einen Anlass gegeben hätte, würden sie nie im Leben klagen. Da das Familienrecht der beiden Ländern dermassend unterschiedlich ist und es auch sehr kostspielig sein wird.

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Re: Theoretische Frage: Umgang Oma

Antwort von emilie.d. am 09.05.2017, 16:23 Uhr

Das gilt erst einmal für Deutschland, ob andere Länder das auch haben, weiß ich nicht.

Die Großeltern müssen nachweisen, dass es dem Kindeswohl schadet, wenn sie keinen Umgang haben. In der Praxis ist das sehr schwierig. Ich denke, gute Chancen hätte man, wenn man das Kind z.B. täglich von 8-12 betreut und die Eltern wollen dann den Kontakt abbrechen.

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Re: Theoretische Frage: Umgang Oma

Antwort von AnnaC am 10.05.2017, 6:28 Uhr

emilie: danke für die Info. Das ergibt ja dann viel mehr Sinn.
Ich fand die Vorstellung seltsam, dass einfach so aus dem heiteren Himmel ein Umgangsrecht mit Enkel eingeklagt werden kann.

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Re: Theoretische Frage: Umgang Oma

Antwort von clarence am 10.05.2017, 10:41 Uhr

Das gibt es bei uns in Ö. auch, aber ich denke eingeklagt wird es nicht.
Soll nur soviel heißen, dass man als Eltern den Umgang mit den Großeltern fördern soll und nicht unterbinden darf.

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Re: Theoretische Frage: Umgang Oma

Antwort von hurraeinszwei am 10.05.2017, 13:17 Uhr

Aber nur solange es dem Kinderwohl dient.

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Re: Theoretische Frage: Umgang Oma

Antwort von Hubbeldubbel am 10.05.2017, 22:21 Uhr

Man muss etwas differenzieren. Dieses bekannte Umgangsrecht was erfolgreich eingeklagt werden kann und von dem viele sprechen, beruht meist auf einer Trennung der Kindeseltern. A la: Zu Deinen verkorksten Eltern nimmst Du das Kind aber nicht mit ;-) oder ich kenne einen Fall von Arbeit da ist der Vater hinter Gittern und die Mutter hat den Kontakt zu den Eltern des Mannes abgebrochen. Sie wollte verständlicher Weise nichts mehr sehen und hören aber was können die Großeltern für ihr Kind ;-) Die Kindesmutter reagierte einfach nicht mehr auf Kontaktversuche. Die Großeltern sahen das Enkel letztlich gar nicht mehr und setzen ein Umgangsrecht durch. Wie bereits geschrieben, Voraussetzung ist eine gute/sehr gute Bindung zum Kind, und der Kontakt zu Bezugspersonen soll erhalten bleiben.

Sind sich die Eltern aber einig zu Oma x oder y keinen Kontakt zu wollen und das Kind kennt diese auch nicht, dann hat ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg. (Stichwort Kindeswohl, nicht zum Wohle der Großeltern)

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