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Geschrieben von Franma am 10.04.2011, 21:33 Uhr

Seelenverwandschaft meines Mannes und das Ende einer Liebe !

Hallo !

Nach 5 Monaten muß ich mich nun auch mal wieder melden und berichten,wie sich unsere Geschichte weiter entwickelt hat.

Wir hatten uns ja bis Ende letzten Jahres eine Frist gesetzt,in der jeder von uns beiden überlegen sollte,wie es nun weiter gehen soll.
Entweder gibt es zu Silvester Sekt oder Selter.
Wir haben uns beide für den Sekt entschieden und wußten doch beide,das es nicht der einfachere Weg werden würde.

Und so hat es sich auch bis heute bestätigt.
Ich habe immer mehr gespührt,das meine Liebe zu diesem Mann geht.
Ich habe Null Vertrauen zu ihm,in jeder Beziehung.
Mittlerweile ist sogar ein Gefühl von Gleichgültigkeit entstanden.Es ist mir egal,was er mit wem tut oder nicht tut.Ich freue mich nicht mehr,wenn er nach Hause kommt und es ist mir Wurst,ob er geht oder nicht.

Anfang des Jahres habe ich mir sogar schon Wohnungen für die Kinder und mich angesehen,aber ich war zu der Zeit noch in Elternzeit,somit ohne Verdienst,somit Anwärter auf Hartz 4 bei einer Trennung.Habe ich mir also gedacht,warte mal noch mit der Trennung.

Jetzt hat sich das Blatt etwas gewendet,in der Hinsicht,dass ich seit dem 1. März wieder teilzeit berufstätig bin und "eigenes Geld" verdiene.

Trennen will ich mich aber immernoch,denn ich liebe meinen Mann nicht mehr und hier findet eigentlich ein Schrecken ohne Ende statt und das will ich nicht mehr.Ich will zur Ruhe kommen und mein Leben leben.
Ich habe meinem Mann mehrmals gesagt,das ich die TRennung möchte und das wir das Haus verkaufen sollen.Er will aber nicht!!!
Er ist der Meinung,alles braucht seine Zeit und ich muß Geduld haben,was unsere Ehe angeht.Das ich zu ungeduldig bin sagt auch meine Therapeutin,bei der ich mich wegen dieser Eheprobleme seit letztem September in Behandlung befinde.

Und das mit dem Hausverkauf ist jetzt so mein Problem.
Ich kann es ja nicht alleine verkaufen,da wir beide Kreditnehmer bei der Bank sind.Aber ohne das Geld vom Hausverkauf kann ich mir keine Wohnung mieten.dann gibt es wohl doch Hartz 4,oder?
Mein Mann will absolut keine Trennung und auch nicht das Haus verkaufen!!!!

Was habe ich denn jetzt für eine Möglichkeit auch eine räumliche Trennung zu vollziehen?
Ich sehne mich schon sehr nach einer eigenen Wohnung ohne ihn.


Danke fürs Lesen und vieleicht hat ja jemand ganz praktische Tipps für mich.

L.G.Franma

Wenn Nachfragen von Euch kommen sollten,ich weiß nicht,ob ich es heute noch mal schaffe zu antworten,mein Sohn hat eine Mittelohrentzündung und ich laufe ihm Minutentakt gerade ins Kinderzimmer.
Für diesen Beitrag habe ich jetzt gute 1 1/2 Stunden gebraucht....

 
5 Antworten:

Re: Seelenverwandschaft meines Mannes und das Ende einer Liebe !

Antwort von +emfut+ am 10.04.2011, 21:42 Uhr

H4 ist so eine Sache, wenn Dir noch ein Haus gehört. Denn auch die möchten natürlich, daß Du erstmal Dein Vermögen aufbrauchst - und ein Haus ist Vermögen.

Insofern kann es sein, daß Du zwar H4 beantragen und auch bekommen kannst, es aber zurückzahlen mußt, sobald das Haus verkauft ist.

Wobei natürlich auch die Frage ist, ob überhaupt noch was übrigbleibt, wenn der Kredit zurückgezahlt ist.

Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, das wäre mir so - lediglich mit Beratung aus dem Internet - zu heikel. Da kommen ja auch noch verschiedene Faktoren dazu: Dir steht Unterhalt zu - vielleicht geht es dann doch ohne H4. Aber "so einfach mal eben" kannst Du auch nicht ausziehen, wenn Ihr das GSR habt.

Mach einen Termin beim Anwalt, nimm alle Unterlagen (seine und Deine Gehaltsauszüge und Unterlagen zum Haus - die letzte Steuererklärung sollte da schon mal gute Informationen liefern) mit.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Seelenverwandschaft meines Mannes und das Ende einer Liebe !

Antwort von franziska1958 am 10.04.2011, 21:42 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/partnerschaft/_150438.htm
Habs mal rausgesucht!

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Re: Seelenverwandschaft meines Mannes und das Ende einer Liebe !

Antwort von shinead am 10.04.2011, 21:44 Uhr

Investiere das Geld und geh zum Anwalt.

Nimm die Kreditunterlagen und Kontoauszüge eurer Konten mit, wenn Du Zugriff darauf hast auch die Gehaltszettel sowie den letzten Steuerbescheid.

Rechne für Dich schon mal durch wie viel Geld Du zum Leben hast und welche fixen Kosten Du Dir leisten könntest. Den Unterhalt für die Kinder könntest du anhand der Düsseldorfer Tabelle einschätzen.

Eine Trennung kann auch in einem Haus vollzogen werden. Lass Deinem Mann den Termin der Trennung vom Anwalt mitteilen. Von da an schlafe auf der Couch oder im Gästezimmer, wasche nicht mehr seine Wäsche und koche nur noch für Dich und die Kinder. Lass ihn nicht Deine Wäsche waschen und lass Dich nicht vom ihm bekochen.

Sofern noch nicht vorhanden, eröffne ein eigenes Konto. Lass über den Anwalt klären wer Anspruch auf die Kindergeldzahlungen hat und stelle das ggf. auf Dein Konto um.

Wenn er das Haus halten möchte darf er das tun. Allerdings hast Du dann Anrecht darauf ausgezahlt zu werden. Im Gegenzug musst du aus dem Kreditvertrag und dem Grundbuch raus.
Kann er sich das Haus nicht alleine Leisten, wird er das (ggf. durch Unterstützung seines Anwaltes) verstehen und einem Verkauf zustimmen. Mach Dir allerdings keine falschen Hoffnungen, ein Hausverkauf dauert lange.

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Re: Seelenverwandschaft meines Mannes und das Ende einer Liebe !

Antwort von maja12374 am 11.04.2011, 0:26 Uhr

Hallöchen,

Nun , ich habe mir das durch gelesen und bin baff. Nun, dass Du die Scheidung möchtest ist Dein gutes Recht und ehrlich gesagt auch nachvollziehbar!

Nach dem ich eine Scheidung samt Rosenkrieg hinter mir habe, denke ich ein paar Tipps geben zu können.

Als erstes würde ich dem Mann mitteilen was an Gefühl noch da ist...nämlich nichs und das Du es so auf keinem Fall weiter leben kannst. Sage ihm offen was in Dir vor geht und auch das Du die Scheidung willst.

Gehe als bald zu einem Anwalt um alles zu klären und offiziell Deinen Wunsch bekannt zu geben. Ab da läuft das Trennungsjahr. Dein Anwalt wird sich in erster Linie um einen Trennungsunterhalt bemühen, weiter um Kindesunterhalt und die Aufteilung des Vermögens. Es kann auch passieren das Du im gemeinsamen Haus bleiben kannst und er für die Zeit der Trennung und bis zur Klärung eine Wohnung suchen muss (wegen der Kinder).

Dann kannst Du alles im Haus beginnen:

1. getrenntes Schlafen
2. ein eigenes Konto ohne Vollmacht
3. getrennte Alltagssituationen (Einkauf, Anschaffungen)

ab dem Tag ist jeder für sich selbst Verantwortlich, kann man mit einem Leben in einer WG vergleichen.

Sicherlich fällt das Anfangs schwer, aber das geht schon. Ich habe dies mit meinem Exmann in ner 3 Zimmer Wohnung gemacht bis er zu seiner Geliebten gezogen ist.

So, nun wünsche ich Dir ganz viel Kraft für einen solch großen Schritt.

Liebe Grüße

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Re: Das Haus wird verkauft, auch wenn er nicht will...

Antwort von Bonniebee am 11.04.2011, 14:02 Uhr

Hallo,

vorab muss ich mal kurz was loswerden: Eine gute Therapeutin rät nicht zu etwas (zum Beispiel zum Warten), sondern hilft einem dabei, den eigenen Weg zu finden, egal welcher dies ist. Ich bin also nicht sicher, ob Deine Therapeutin so hilfreich für Dich ist. Sie sollte Dich nämlich auch bei einer Trennung unterstützen, wenn das Dein Weg ist.

Natürlich muss Dein Mann das Haus mit Dir zusammen verkaufen, wenn Ihr Euch scheiden lasst! Das ist überhaupt kein Problem und hat auch nichts damit zu tun, ob er dazu Lust hat oder nicht. Sobald das Trennungsjahr läuft und die Scheidung vorbereitet wird, wird auch das gemeinsame Gut aufgeteilt. Und wenn er Dich nicht auszahlen kann, wird das Haus verkauft, fertig. Er kann sich hier nicht weigern, die Aufteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Niemand muss also gegen seinen Willen oder nur wegen eines gemeinsamen Hauses bei seinem Mann bleiben.

Der nächste Schritt - wenn Du Dich wirklich sicher trennen willst - führt Dich deshalb jetzt zu einem Rechtsanwalt, der auf Scheidungsverfahren spezialisiert ist (Infos: Gelbe Seiten, Landesrechtsanwaltskammer). Er klärt mit Dir zusammen alles Finanzielle. Ohne Anwalt geht es leider nicht, schon gar nicht wenn Kinder oder Eigentum vorhanden sind. Jeder Partner sollte dabei einen eigenen Anwalt haben. Er klärt mit Dir die Rahmenbedingungen des Trennungsjahres, das mit dem Auszug eines der Partner beginnt. Ab dem ersten Tag des Trennungsjahres steht Dir auch Getrenntlebensunterhalt sowie Unterhalt für die Kinder zu, auch das wird errechnet und notfalls durchgesetzt.

Falls (!) Du Dich wirklich trennen möchtest, gibt es keine äußeren Gründe, die das verhindern könnten. Vielleicht ist aber das gemeinsame Haus für Dich ein bissel ein Vorwand, um nicht ernst zu machen? Denn einen realer Grund, eine Trennung hinauszuzögern, ist dies natürlich nicht. Falls Du noch zögerst, kann ich das gut verstehen, das ist normal. Aber mach' Dir selbst klar, wie Deine Gefühle sind - ob Du Nägel mit Köpfen machen oder lieber noch etwas warten möchtest. Mit dem Hausverkauf hat dies nichts zu tun, der erfolgt im Falle der Scheidung ganz automatisch - es sei denn, Dein Mann verschafft sich woanders her Geld und kann Dich auszahlen.

LG

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