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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 18.06.2018, 13:28 Uhr

Meinst Du Teilzeit in Elternzeit?

Erstens muß der AG eine Ablehnung gut begründen. Ein "Hab ich keine Lust drauf!" reicht nicht.

Zweitens kann man dann auch bei einem anderen AG Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Und wenn man gar nichts findet, kann man drittens auch für die angestrebte Teilzeit ALG1 beziehen.

 
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