Geschrieben von Murmeline am 04.01.2005, 19:02 Uhr |
mehrere Fragen bezügl. Trennung- berufstätige Mutter
genau so ist es. Bloß nicht die Trennung offiziell machen, solange er die Kinder betreut und nicht mehr arbeitet. Sonst mußt Du ihm Unterhalt zahlen und außerdem mußt Du dann weiter Vollzeit arbeiten, da es dann "eheprägend" war, dass Du die Familie ernährt hast und er Hausmann war. Außerdem könnte es Probleme mit dem Aufenthalt der Kinder geben - nicht, dass er sie womöglich zugesprochen bekommt (es sei denn, Du möchtest das so)!
- mehrere Fragen bezügl. Trennung- berufstätige Mutter - diesmal-lieber-anonym 04.01.05, 16:37
- Re: mehrere Fragen bezügl. Trennung- berufstätige Mutter - cata 04.01.05, 16:58
- Re: mehrere Fragen bezügl. Trennung- berufstätige Mutter - Murmeline 04.01.05, 19:02
- Re: mehrere Fragen bezügl. Trennung- berufstätige Mutter - tinai 05.01.05, 0:39
- Re: mehrere Fragen bezügl. Trennung- berufstätige Mutter - Elisabeth mit Fumi & Temi 05.01.05, 9:59
- Sorry, Addy vergessen, jetzt ist sie da (o.T.) - Elisabeth mit Fumi & Temi 05.01.05, 10:00
- Re: mehrere Fragen bezügl. Trennung- berufstätige Mutter - cata 04.01.05, 16:58