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Geschrieben von Murmeline am 12.12.2003, 9:30 Uhr

MÄUSEMUTTI!!! huhu!!! Ich schon wieder!!!

Hallo! Ich bin zwar nicht Mäusemutti, aber als Beamtin kann ich Dir hoffentlich das mit der Beihilfe erklären.
Dein Partner erhält als Soldat freie Heilfürsorge.
Wenn Ihr heiratet, erhält er für Dich ab Hochzeitsdatum Beihilfe, d. h. 70 % der Arzt-, Medikamenten- und Krankenhauskosten, und Ihr müßt für die restlichen 30 % eine private Krankenversicherung abschließen. Das ist bei allen Beamten und ihren Familienangehörigen so. D. h., Du gehst als Privatpatientin zum Arzt, ins Krankenhaus etc., und Ihr reicht die Rechnungen bei der Krankenversicherung und bei der Beihilfestelle des Bundes ein und bekommt das Geld erstattet.
Das ist natürlich angesichts der Gesundheitsreform ein Riesenvorteil, Privatpatient zu sein.
Gilt allerdings nur für Dich, sobald Ihr verheiratet seid.
Für das (noch uneheliche) Kind wäre es vielleicht möglich; aber dann wäre es vor der Hochzeit sicher günstiger, es (kostenlos) in der Familienversicherung Deiner (gesetzlichen?) Krankenversicherung unterzubringen.
Du kannst Dich ja diesbezüglich mal bei der Krankenkasse beraten lassen.
Hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen:-)
LG und frohes Fest
Murmeline

 
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