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Geschrieben von Zwerg1511 am 13.03.2018, 20:38 Uhr

Klage...

Ganz ehrlich: das erfüllt m.E. nicht die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung. (wenn es keine Kinderpornos waren)

Wenn es das erste Mal ist, dass er sich sowas geleistet hat, hat das lediglich eine Abmahnung als Folge. Klar wird er dort nicht mehr arbeiten können, aber bei dem Sachverhalt wird er höchstwahrscheinlich schon vom Arbeitsamt aus gezwungen sein Kündigungsschutzklage einzureichen, wenn er Leistungen beziehen will.

Aber der Arbeitgeber wird ihm neben der fristlosen Kündigung auch eine ordentliche Kündigung überreicht haben, für den Fall, dass die fristlose Kündigung nicht rechtmäßig ist und das prüft das Arbeitsgericht.

Wenn wir Pornos als etwas Harmloses ansehen (und so ist hier der allgemeine Tenor), was hat er sich dann zuschulden lassen, außer evt. unerlaubterweise in seiner Arbeitszeit im Internet zu surfen.

Ich arbeite im Bereich Personal und bin mir fast sicher, dass hier keine fristlose Kündigung greift (außer er arbeitet im Kiga und hat in einem Raum, der Kindern zugänglich ist, solche Filmchen angesehen).

 
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