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Geschrieben von Janka_ am 13.04.2006, 19:32 Uhr

Dürfen...

...tut sie es rein rechtlich nicht. Besichtigungen, Reparaturarbeiten ect. haben zu ortsüblichen Zeiten (kein Feiertag,spät abends ect) zu erfolgen und müssen 24 Stunden ( da streiten sich die Gerichte 24 Stunden sind aber schon das Minimum) eigentlich sogar schriftlich angekündigt werden. Allerhöchstens bei Gefahr in Verzug ( Gasgeruch, Rohrbrüche) darf unangekündigt und zu jeder erforderlichen Zeit auch die Tür notfalls mit Schlosser geöffnet werden.
Aber bei euch scheint es ja eher nach einem recht persönlichen Verhältnis und wenn sie es angekündigt hat und du ja gesagt hast habt ihr euch sozusagen geeinigt.
Ich würd sowas nicht über die Sprechanlage abhandeln.Sie soll erklären was los ist und danach kannst du dann entscheiden, ob du bereit bist am Feiertag um 8 Uhr aufzustehen.

LG Janka

 
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