Geschrieben von Janka_ am 13.04.2006, 19:32 Uhr |
Dürfen...
...tut sie es rein rechtlich nicht. Besichtigungen, Reparaturarbeiten ect. haben zu ortsüblichen Zeiten (kein Feiertag,spät abends ect) zu erfolgen und müssen 24 Stunden ( da streiten sich die Gerichte 24 Stunden sind aber schon das Minimum) eigentlich sogar schriftlich angekündigt werden. Allerhöchstens bei Gefahr in Verzug ( Gasgeruch, Rohrbrüche) darf unangekündigt und zu jeder erforderlichen Zeit auch die Tür notfalls mit Schlosser geöffnet werden.
Aber bei euch scheint es ja eher nach einem recht persönlichen Verhältnis und wenn sie es angekündigt hat und du ja gesagt hast habt ihr euch sozusagen geeinigt.
Ich würd sowas nicht über die Sprechanlage abhandeln.Sie soll erklären was los ist und danach kannst du dann entscheiden, ob du bereit bist am Feiertag um 8 Uhr aufzustehen.
LG Janka
- verdammt *grrrr* - hat aber nix mit Beziehung zu - Dosenfruechtchen 13.04.06, 18:49
- Re: verdammt *grrrr* - hat aber nix mit Beziehung zu - Yessi1974 13.04.06, 19:30
- Dürfen... - Janka_ 13.04.06, 19:32
- Re: Dürfen... - phifeha 13.04.06, 19:47
- Re: verdammt *grrrr* - hat aber nix mit Beziehung zu - franziska1958 13.04.06, 20:17
- Das muss ja wohl nich sein, ne?! - NOusch 13.04.06, 20:59
- Re: verdammt *grrrr* - hat aber nix mit Beziehung zu - frabi67 13.04.06, 21:40
- Re: verdammt *grrrr* - hat aber nix mit Beziehung zu - suermel 14.04.06, 0:01
- man bedenke auch... - phifeha 14.04.06, 11:12
- Re: verdammt *grrrr* - hat aber nix mit Beziehung zu - Dosenfruechtchen 14.04.06, 11:21
- @Dosenfruechtchen - Fee21 14.04.06, 11:38
- Re: @Dosenfruechtchen - franziska1958 14.04.06, 13:03
- Re: @Dosenfruechtchen - Gabi und Leandro 14.04.06, 14:00
- Neee - Dosenfruechtchen 14.04.06, 15:40
- Re: @Dosenfruechtchen - Gabi und Leandro 14.04.06, 14:00
- Re: @Dosenfruechtchen - franziska1958 14.04.06, 13:03
- @Dosenfruechtchen - Fee21 14.04.06, 11:38