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Geschrieben von Harmonie am 18.07.2005, 10:49 Uhr

Dann bist DU aber falsch informiert...

Wie du schon sagst, es kommt auf den Einzelfall an. Mein Exmann hat mich bis vor das OLG gezerrt weil er meinte Ehegattenunterhalt von mir für sich beantragen zu können da er Student war. Ich ging damals trotz zweier Kinder von 9 und 10 einer teilzeitarbeit nach. Hierfür sprach mir das OLG den erhöhten Betreuungsbonus aus. Mein jetztiger Ehemann zahlt Unterhalt für drei Kinder (18, 17 und 13) und bis vergangenes Jahr bekam seine Exfrau auch noch Unterhalt.

 
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