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Geschrieben von LOL am 24.02.2006, 13:48 Uhr

Brauch euren rat.

Hallo zusammen!

Habe ein komische frage. Habe Probleme mit meinem Mann. Bin am überlegen ob ich mich scheiden lasse. Nun kommt die frage. Ich habe ein Haus geerbt. (Wo wir schon verheiratet waren vorher wußte ich das nicht.) Wenn ich mich Scheiden lasse bekommt er was von dem Haus??? Muß man eine bestimmte zeit verheiratet sein das ihm auch ein teil zusteht??
Vielleicht wißt ihr das.
Würde mich über Antwort freuen.
Danke
LG
LOL

 
6 Antworten:

Re: Brauch euren rat.

Antwort von vallie am 24.02.2006, 13:50 Uhr

soweit ich weiß, gehört erbe nicht zum zugewinn und bleibt außen vor....
ist bei einer freundin das nämliche...

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Re: Brauch euren rat.

Antwort von Jamu am 24.02.2006, 14:35 Uhr

Also, ich habe eine große Wohnung, die gehörte mir ehe ich geheiratet habe. Es ist so, daß bei einer Trennung der Partner Anspruch auf den Zugewinn ab Zeitpunkt der Hochzeit hat! Sprich: ich habe so ca. 280.000 DMfür die Wohnung bezahlt. Trenne ich mich und der Wert der Wohnung ist gestiegen, dann erhält mein Mann bei Verkauf der Wohnung den Zugewinn.

LG

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Re: Brauch euren rat.

Antwort von Kalogo am 24.02.2006, 14:56 Uhr

Hallo,

als Zugewinn würde nur ein evt. Wertzuwachs des geerbten Hauses gelten, nicht jedoch der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Erbschaft.
Der Zugewinnausgleich erfolgt bei Scheidung übrigens immer als Geldaudgleich; es besteht also nie ein Anspruch auf die Sache an sich.

Gruß Julia

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Re: Brauch euren rat.

Antwort von rokadi. am 24.02.2006, 15:21 Uhr

Wer steht denn im Grundbuch? Das ist ausschlaggebend...
Wenn dein Mann da mit drinsteht, gehört im die Hälfte

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Re: Brauch euren rat.

Antwort von sawme am 24.02.2006, 18:25 Uhr

Es gibt einen Weg das ganze zu vereinfachen.
Auch nach Eheschließung kann man einen Ehevertrag aufsetzten in dem jeder seine Vermögenswerte behält.
Am besten sprichst du vorher mal mit einem Anwalt.
Gruß
Steffi

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Re: Am besten vererben reiche Tanten ihre ...

Antwort von JoVi66 am 24.02.2006, 21:46 Uhr

.... Häuser als "Sondergut", dann wird der Wille des Verstorbenen klar definiert, nämlich , dass nur ein Partner erbt! War bei meiner Oma so. Die hat meiner Mama( gab bvis zur Scheidung nach 39 Jahren immer Zoff und knapp vor der Scheidung, da hatte ihr meine Oma alles als "Sondergut" vererbt. Ganz fiers sind auch die Erblaser, die noch ein "Nießrecht" ins Erbe mit einbauen, dann kannst nämlich gar nix machen. So gings einer Nenntante von mir. Die hatte auch ständig Streit mit ihrem Mann, doch ihre Mutter verstand sich prächtig mit dem Schwiegersohn. Als sie starb hatte sie der Tochter das Haus alleine vermacht als "Sondergut" aber dazugeschrieben, dass der Mann bis Lebensende den Nießbtrauch hätte. Der Alte macht sich nun natürlich in dem Haus breit und die Tante kann nix machen.
Erben und vererben will gelernt sein.
Gruß Johanna

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