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Geschrieben von Holzkohle am 25.04.2013, 23:48 Uhr

Aufenhaltsbestimmungsrecht

da hier vom Trennungsjahr geschrieben wurde, gehe ich davon aus, die beiden waren verheiratet und somit hat er auch das Sorgerecht. Was mir schleierhaft ist, ist, zu sagen, man möchte sich gemeinsam kümmern - aber er will das ABR... Was denn jetzt?!

Ein Frauenhaus nimmt einen nicht einfach so ohne schwerwiegende Gründe. Ich habe selbst für zwei Personen, wo schwerwiegende Gründe vorlagen, versucht, einen Frauenhausplatz zu bekommen und das war ufer- und sinnlos. Gab nix. Entweder erzählt Dein Kumpel Dir da nicht alles oder die Ex hat gute Berater oder Beziehungen. Wie auch immer, auch wenn es für den KV nicht schön ist und natürlich auch nicht akzeptabel, sie hat versucht, Ruhe zu bekommen, ist mit dem 8 Monate alten Baby gegangen und sucht sich gerade selbst. Sie von vorn herein als Erziehungsperson auszuschließen finde ich genau so falsch wie ihn als alleinige Erziehungsperson zu ernennen.

Sollen zum JA gehen, gemeinsames Gespräch aufsuchen

 
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