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Beim wem nimmt der Vater die Elternzeit? Oder ist schon in EZ?

Thema: Beim wem nimmt der Vater die Elternzeit? Oder ist schon in EZ?

Hallo! Bin jetzt ET - 6. Würde mich mal interessieren ob es noch jemanden gibt, wo der Vater zuhause bleibt. Ich werde nach den 8 Wochen Muschu wieder voll arbeiten gehen. Mein Mann wird dann min. 24 Monate Elternzeit nehmen und sich um das Baby kümmern. Wie habt Ihr den Antrag für den AG formuliert? Mein Mann hat ja erst 8 Wochen vor Antritt Kündigungsschutz und wir können dann den Antrag ja erst nach Geburt stellen. Weiss da jemand Bescheid, oder kann mir Tipps geben. LG sandra

Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 18:08


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Habe es aber leider schon hinter mir Ich war zwischen 12. und 24. Monat zuhause. War eine der schönsten Zeiten meines Lebens und ist wirklich jedem Vater zu empfehlen. Mit einem 8wochen-alten Baby zu starten, verdient natürlich noch um einiges mehr an Respekt... Bei deinen rechtlichen und organisatorischen Fragen kann ich dir leider gar nicht helfen, da wir hier in Österreich eine ganz andere Regelung und andere Fristen haben. Ein vielleicht nützlicher Link: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Anmeldung Dort steht übrigens, dass die Frist 7 Wochen beträgt - und es ist eigentlich nicht die Rede davon, dass man den Antrag erst nach der Geburt stellen kann.

Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 22:13


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Mein Mann ist zu Hause seit unsere Marike 8 Wochen alt ist :-) ...und ja, ich finde auch, dass solche Männer Respekt verdienen !!!!

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 11:25


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@daidalos: Österreich, das ist ja super. Tut mir leid dass ich so mit der Tür ins Haus falle! Wir sind auch ein Pärchen aus Ö und würden uns die Elternzeit gerne teilen. Meine Frau die ersten 12 Monate (zum Stillen wenns klappt) und ich dann das Jahr darauf. Stehen mit dieser Situation in unserem Bekanntenkreis ziemlich alleine da... kann mir auch öfter dumme Witze anhören. Ist MIR aber EGAL. :-) Ich stehe zu der Entscheidung und freue mich darauf. Kannst du mir Tipps über das Organisatorische bzw. die rechtliche Lage geben? Wie kann man das verwirklichen? Lg Bertram

Mitglied inaktiv - 15.10.2008, 13:00


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Hallo Bertram ! Bin leider erst jetzt wieder hier vorbei geschneit. Zunächst mal: "dumm" sind die anderen Väter, die sich diese Erfahrung entgehen lassen. Oder zu feig ? Zum Organisatorischen: Du musst deine Karenz zwischen 4 und 3 Monate vor dem Antrittstermin bekannt geben - so hast du Kündigungsschutz. Wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber gut ist und nicht anzunehmen ist, dass er Probleme macht, kannst du es ihm natürlich auch vorher schon sagen. Das ist eigentlich schon alles. Ach ja, die Bekanntgabe sollte schriftlich erfolgen, damit du was in der Hand hast. Ansonsten musst du einfach bei Beginn deiner Karenz Kinderbetreuungsgeld bei der zuständigen Krankenkasse beantragen, die Mutter natürlich genauso - bzw. muss sie bei Ende ihrer Karenz darauf verzichten (auch mit einem Formular). Was es bei uns noch nicht gab, sind die Varianten mit z.B. 24 Monaten, wo ihr dann mehr bekommt als früher. Da müsstet ihr euch noch genau erkundigen. Noch Fragen ? Sofern ich sie beantworten kann, gerne. Lg und viel Glück D.

Mitglied inaktiv - 19.10.2008, 11:00